Wenn die Bahn das wegen Verspätungen verursacht, dann hat man Rechte. Bekommt man aber mit, dass der Zug Verspätung hat und nimmt einen früheren Zug oder eine eventuell teurer Verbindung, dann nicht: Ich bin wegen eines ausgefallenen Nahverkehrszuges rechtzeitig mit der Straßenbahn nach Köln gefahren und habe dort den IC mit reserviertem Fahrradplatz erreicht. Der geplanten Nahverkehrs-Zubringer wäre zwei Stunden zu spät in Köln gewesen, die Möglichkeiten von dort bis ans Ziel mit Radplatz wären spannend geworden. Zunächst wollte die Bahn weder die für die Straßenbahn erforderliche Fahrkarte noch die zusätzliche Fahrradkarte bezahlen. Nach Protest haben sie die Fahrradkarte (3 €) erstattet, das 9-€-Ticket (für die Straßenbahn) nicht. Begründung: Der IC war pünktlich am Zielbahnhof angekommen.