Du hast ja sicherlich bei Deinem genauen Studium des Textes auch noch auf S.20 die aufhellende Passage "Zu Nummer 3" verstanden
Ah. Spannend. Na sowas.
Nein habe ich nicht gelesen. Ist auf Seite 20 der dokumenteninternen Nummerierung und auf Seite 26 von 33 des Dokuments.
Ja gut, wenn das Ministerium selber so spricht, dann ist es also anders. Stellt sich mir dennoch die Frage wie sie sich das selber begründet haben, denn semantisch-inhaltlich unterscheidet sich der neue Text meines Erachtens eben nicht signifikant von dem alten.
Vielleicht haben da noch Leute mitgearbeitet, die noch von Ramsauer handverlesen wurden?

Die sind ja berüchtigt für unklare Ausdrucksweise, deren Folgen dann über Jahre ausgesessen werden.
Wie auch immer, ich bin
nicht dafür verantwortlich wie Polizei und Richter da interpretieren und auch nicht wie andere Leute das dann für sich jeweils (gerne auch großzügig) auslegen. Zeig mir den der sich zwar eigentlich ganz doll fest vorgenommen hatte nur bei Tageslicht ne Runde zu fahren, dann aber durch was auch immer aufgehalten wurde und dann keine Lust hat 12km durch die Nacht zu schieben und dann nicht dennoch fährt, nur halt ohne Beleuchtung....
Ich werde weiterhin immer Licht mitnehmen, sofern es nicht sowieso fest am Rad dran ist.