So kann man Bestandsschutz auch definieren:
"Die Herausnahme der Fahrradanhänger, die vor dem 1. Januar 2018 in Verkehr gebracht wurden, dient dem Bestandsschutz, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Nachrüstung der aktuell im Handel befindlichen Fahrradanhänger technisch möglich ist." (S.25)
Ein wunderschöner Lapsus des Verfassers.
