Sammy, ganz ehrlich jetzt. Später, wenn du vom spontanschreibe-Flash wieder runter sein solltest, dann atmest du mal tief durch, machts dreimal Omm! und dann liest du diesen deinen Beitrag nochmal laaangsam durch unter überlegst selber was ich dir dazu hier und jetzt nicht schreiben möchte. Ja?
So lieber Jochen,
nachdem ich mir deinen von deutlich mehr Lebensweisheit geprägten Rat zu Herzen genommen habe und allen Ratschlägen intensiv nachgekommen bin, macht es immer noch nicht "klick" bei mir:
- Ich sehe nicht, was ich da falsches geschrieben hätte
- Ich sehe nicht aus welchen Paragraphen der zukünftigen StVO man eine generelle Leuchtenmitführpflicht ableiten könnte.
- Ich kann dem vermeintlichen Gedanken des Gesetzgebers folgen, dass eine generelle Mitführpflicht von Beleuchtung verzichtbar ist. Das mag man anders sehen und du mit regelmäßigen Touren von >100km wirst das auch sicher anders beurteilen, als der Ottonormalbürger, für den jeder Ausflug weiter als bis zum nächsten Bäcker schon als exotisch oder gar als Leistungssport gilt.
P.S.: Meine multimedialen Kenntnisse haben nicht gereicht, den Fall des verunglückten Seniorenradlers aus den Untiefen von Marcos Blog hervorzubuddeln. Das ändert aller Voraussicht nach aber nichts an meiner Einschätzung, dass man daraus wohl kaum zwingend eine bedingungslose, ständige Mitführpflicht von Radbeleuchtung (überall und jederzeit) ableiten muss.