Sehe ich genauso und es ist auch nicht Kaisers Bart. Wie schon in vorigen Beiträgen sind die versicherungs-, haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen bei Unfällen wichtig, weil hier richtig Geld fließt und nicht einige Euro mehr oder weniger Bußgeld. Und da war bisher schon die nicht mitgeführte Akku-Leuchte bei NaDy-losen Rädern (die auch so bleiben) im Sommer kein Problem bei Unfällen. Und das ist jetzt auch gemäß STVZO zulässig. Ich lese die neue Regel genau so: " ... während ihres Betriebes fest angebracht sein ..." und am hellen Tage ist kein Scheinwerfer in Betrieb und zusätzlich der direkte Hinweis auf den Entfall der Mitführpflicht. Das ist ein klare Verbesserung - wie auch andere Regeln. Natürlich darf man dann nicht in Bereiche fahren, die eindeutig Beleuchtung erfordern.