Sofern eben damit zu rechnen ist. Es ist im Sommer deutlich nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang und bei stabiler sonniger Wetterlage schon davon auszugehen, dass mir auf meiner mir bekannten Hausrunde nicht unerwartet Tunnel, Nebel oder Sonnenfinsternisse über den Weg laufen. Von daher sehe ich es schon so, dass die grundsätzliche Mitführungspflicht aufgehoben wurde. Zukünftig muss der Schutzmann halt fragen: "Wo wollen sie hin und wie lange brauchen sie dafür?" um beurteilen zu können, ob man dazu ne Lampe in der Tasche haben muss oder nicht.
Was mir eher noch aufgefallen ist, was aber bisher wohl auch schon so leicht widersprüchlich drin stand:
Einerseits definiert die StVO klar, was unter "lichttechnischen Einrichtungen" zu verstehen ist, nämlich insbesondere auch Reflektoren, etc.
Und wo anders heißt es, dass diese von Ladung oder sonstigem nicht verdeckt werden dürften. Da bleibt dann natürlich die Frage, wie man das konkret im Fall von Speichenreflektoren/Reflexstreifen und Packtaschen, sowie der Pedalreflektoren und Taschen/vollverkleideten Liegeräder bewerkstelligen soll.