Moin Christoph!
(....) Tagfahrlicht, zuschaltbares Fernlicht, Standlicht und Bremslicht sind nun aufgelistet. In der Tat alles Eigenschaften, die Fahrradbeleuchtung schon seit Längerem bietet.
Freuen wir uns nicht zu früh, noch droht der Bundesrat!
Diesem war es beim letzten Reformversuch vor etlichen Jahren aufgrund vor allem der, auch von einigen Medien flankierten, lautstarken Einwürfe eines niedersächsischen Mitglieds, gelungen, sie bis zur Unkenntlichkeit zu verwässern. Ich kann mich beispielsweise an das Stichwort "Überregulierung" in Zusammenhang mit der vorzuschreibenden Doppeltverkabelung von Fahrradbeleuchtung erinnern. Auch die Lobby der Industrie, der Importeure und des Fahrradhandels sangen seinerzeit dieses Lied.
Einzig Fahrtrichtungsanzeiger in Orange sind gestattet.
Allerdings nur für Velomobile und Trikes...
Bis denne,
HeinzH.