Es gibt genug Sommerunfälle und ja die betreffen auch Radfahrer, die bei diesen Unfällen auch gerne mal zu Tode kommen - wo bei prallstem Sonnenschein in dunkle, weil komplett abgeschattete Waldbereiche hineingefahren wird und wo es dann kracht, weil KaEffZettis Augen sich erst an das Dämmerlicht mitten am Sommertag gewöhnen müssen
Nunja, hier geht es doch in der Tat um die Mitführpflicht, oder?
Wenn der Gesetzgeber, nehmen wir nur mal spielhalber an, er wäre dazu willens und in der Lage, erkennt, daß all diese tragischen Sommer-Nacht-bei-Tag-Unfälle deswegen passiert sind, weil die Radfahrenden weder der Mitführpflicht genüge geleistet haben noch im anderen Falle sich die Mühe gemacht haben, das Gefunzel in Betrieb zu setzen für die 650 Meter Schatten im Wald, und wenn er aufgrund dieser Erkenntnis die Mitführpflicht so umformuliert, wie es jetzt aussieht, daß es nämlich schlicht heißt: wo Licht gebraucht wird, ist es zu benutzen, dann wäre das im Ganzen doch eigentlich nicht fegefeuerverdächtig für eben ihn, den Gesetzgeber, oder?
Die Ganze Diskussion krankt ja mal wieder an ihrem starken Luftschloßcharakter. Niemand weiß, wieviele derartige Unfälle passieren, wieviele durch Licht vermieden werden, wieviele Radfahrende das Licht zwar dabei hatten, aber zu faul waren, es einzuschalten und trotzdem nicht verunfallt sind und wieviele die Mitführpflicht einen feuchten Staub gekümmert hat und ebenfalls heil davongekommen sind.
Vielleicht sollten wir uns über die Wachsgeschwindigkeit von Moos auf Ziegeldächern unterhalten, das wäre dann wenigstens nachprüfbar.
P.S.: Falls Sammys Beiträge einen Zu-schnell-und-zu-allkompetent-touch haben sollten und falls das nerven sollte, so wage ich bescheiden einzufügen, daß deine aufgeregte Art, darauf zu reagieren, die Angelegenheit nicht besser macht.