Das wird in der Tat vermerkt, ob das Fahrrad bei Unfallbeteiligung in alle erforderlichen Sicherheitsausstattungen bietet. Die beteiligten Versicherungen schränken dann den Leistungsumfang ein, indem eine Teilschuld angenommen wird.
Licht und Reflektoren am Rad sind natürlich nur bei Dunkelheit oder auch bei Niederschlag oder Nebel relevant, aber auch das Vorhandensein und die Funktion von Bremsen werden geprüft.
Es ist aber nicht ausgeschlossen, das solche Sichtprüfungen nur oberflächlich begangen oder ausgelassen werden. Teilweise auch aufgrund des Unfallausgangs. Fehlende Reflektoren an einem Schrotthaufen lassen sich nur durch Zusammensetzen des Puzzles, das vor einem liegt, rekonstruieren. So kleinlich ist man dann doch nicht.
Aber ein Rennrad ohne Licht im Dunkeln angefahren, Radler trug dunkle Kleidung und der beteiligte Kraftfahrer sagt aus, er habe den Radfahrer nicht gesehen. Dann ist der Unfallbericht relativ eindeutig. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob zum Beispiel ein Bahnrad ohne Bremsen umgefahren wurde.
Das ist erst wieder interessant, wenn der Radler ins Auto kracht, weil er nicht mehr zum stehen kam.
Ich bin an einigen Wochenenden in Bremen für das DRK als Rettungsassistent unterwegs und sammele gelegentlich auch Radfahrer ein.