Toller Witz. Aber diese Art Ausrede Begründung hat schon in der Vergangenheit nichts gebracht, wenn es darauf ankam. Und welchen Grund sollte es geben, daß von der bisherigen Rechtsauffassung abgewichen wird? Ich wüßte keinen.
Solange es keine zuverlässigen und natürlich zertifizierte Wahrsagungsglaskugeln gibt, kann niemand im voraus wissen wann und wo der Einsatz auch bei Tage notwendig ist. Und daraus folgt die generelle Mitführungspflicht.
Braucht man nicht zum zigsten Mal zu diskutieren. Ich tu es jedenfalls nicht mehr.