Hi,

also ich nehme alles zurück was ich bis jetzt über die Maße der Hänger gesagt und erfahren habe.

Hier ein Link zu Wiki, dort steht was rechtlich so angesagt ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradanh%C3%A4nger

Somit gibt es keine gesetzlich verbindliche Regeln. Daraus geht hervor das eben die Kfz zu übernehmen sind. Daraus darf er 2,55 Breit, 12m lang , 4m hoch und 28 to schwer sein. Jedoch ist zu beachten das das Gespann gut führbar sein muss. Das ist sicher bei 28 to nicht mehr gegeben. Jedoch ungebremst wird von 40kg ausgegangen. Damit komme ich gut hin.

Das Merkblatt des Verkehrsministeriums ist nur als Richtlinie zu verstehen.

Also wie es aussieht wird es dann in Zukunft eine Version mit 90cm Breite und eine mit 120 cm Breite geben. Jeweils 1 Mann und 2 Mann. Die 2m Länge des Ministeriums werde ich nicht einhalten da es sich um einen Sportanhänger handelt und fertig.

Meint Ihr diese Auslegung ist vertretbar wenn man Wiki liest? Ich bin da befangen weil ich eben die beste Möglichkeit für mich am liebsten sehe.

Schöne Grüße Jürgen der schon ein bisschen verwirrt ist...