Hallo,

In Antwort auf: tobi-vacances
man darf einen Fernverkehrsfahrschein, nämlich Dauer-Spezial, 34 Stunden lang in Richtung auf das angegebene Fahrziel im Nahverkehr benutzen.


Meines Wissens nur im Vor- und Nachlauf zum Fernzug-Anteil, nicht aber als Ersatz für die Fernzüge.

Gruß
Andreas