Hier ist ein kurzes Update über die neuestesn Visabestimmungen für China, die am 01.September 2013 in Kraft getreten sind:
Exit and Entry Administration Law of the PR China (offizielle englische Übersetzung)
http://www.china-botschaft.de/det/lsfw/t1054810.htmWas hat sich geändert?
Es sind neue Visakategorien hinzugekommen (z.B. Q1 und Q2 sowie R), die aber die meisten von uns nicht berühren.
Überblick über die Kategorien:
https://www.visaforchina.org/FRA_DE/generalinformation/visaknowledge/271683.shtml Für den Normaltourist ist weiterhin das L-Visum zu beantragen, das in Deutschland wie schon seit einigen Monaten bei den Chinese Visa Application Service Center zu bekommen ist.
http://www.visaforchina.org/Welche Unterlagen werden für ein L-Visum benötigt?
Neben einen noch gültigen Reisepaß und einem Paßbild wird der Routenverlauf zusammen mit einer Flug- und Hotelreservierung verlangt. Im Entwurf des o.g. Gesetzes war noch die Rede von der Vorlage des Original-Flugtickets, das wurde aber in der endgültigen Fassung wieder abgeändert. Besucht man Freunde oder Verwandte in China genügt ein Schreiben des Einladenden mit der Kopie des Passes, aus dem der Status des Einladenden hervorgehen muß.
Bernd