Die Provinz Guangdong, im Süden von China gelegen, hat seit dem 1.Mai dieses Jahres die visumfreie 144-Stunden-Regelung für die Staatsangehörigen zahlreicher Länder eingeführt. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, muß, um in den Genuß dieser Regelung zu kommen, die Ausreise über ein Drittland erfolgen, d.h. man darf nicht direkt in das Land ausreisen, aus dem man gekommen ist (nicht erlaubt: Frankfurt-Guangzhou (Kanton)-Frankfurt; erlaubt: Frankfurt-Guangzhou-Amsterdam). Die Ausreise kann auch nach Hongkong erfolgen, da Hongkong für die Chinesen visumtechnisch Ausland ist.

Für den visumfreien Aufenthalt in der Provinz Guangdong gibt es eine Besonderheit, die die Sache interessant macht: zwar darf die Einreise nur über die internationalen Flughäfen in Guangzhou, Shenzen und Jieyang/Chaoshan erfolgen, die Ausreise allerdings auch auf der Straße, auf der Schiene oder auf dem Seeweg. Voraussetzung ist allerdings, daß man bei Flugantritt ein bestätigtes Flug-, Bahn- oder Fährticket vorweisen kann.

Wer einen Flug nach Südost-Asien und/oder Australien/Neuseeland plant, für den kann ein Zwischenstopp in der Provinz Guangdong eine Überlegung wert sein.

Hier ist ein Überblick über die visumfreie Regelung.

Bernd