Zitat:
allgemein ist es so, das Anwälte gerne nach etwas suchen, was die Schuld des Mandanten verringert


Also gibt es keine konkreten Hinweise auf durch blendende Fahrradscheinwerfer entstandene Rechtsprobleme.

Wer dagegen ohne Beleuchtung in einen Unfall verwickelt wird, muss mit diesen Problemen rechnen.(Man kann im Netz ein Urteil dazu finden)


Es ist folglich allemal besser, mit nicht StVO konformer Beleuchtung unterwegs zu sein, als ganz ohne.

Mich hat der Sachverhalt interessiert, weil ich selbst den MK3 am Rad habe und einige kenne, die ähnlich unterwegs sind.

Selbstverständlich achte ich darauf, niemanden zu blenden.

Den Supernova E3 Triple2 kenne ich übrigens nicht.

Gruß

Mike