Ob du meine Herangehensweise verstehst oder auch nicht - heute habe ich den rechtlichen Teil abgeklärt. War abends auf einer Schitour aufs Birgitzköpfl und zwei Anwältefreunde von mir haben sich zwei Stunden sehr volllabern lassen müssen (sagt man so auf deutschdeutsch ?). Fakt ist ganz eindeutig ich kann niemanden rechtswidrig blenden, selbst wenn ich wollte, da die Lampen ganz legal hier verkauft werden. Und ich als Konsument nicht dafür Sorge tragen muss ob die jemanden blenden oder nicht, sie werden legal verkauft und das wars. Ich kann theoretisch mit der Betty mit voller Weihnachtsbeleuchtung durch IBK gurken und keiner kann mir was. Ob das jetzt falsch ist oder nicht ist die andere Frage. ABER wenn ich jemanden blende und der fährt mir ins Rad den könnte ICH sehr wohl verklagen. Dies zur Info aus Österreich.