Zitat:
Statt Anwaltsfreunde zu bemühen habe ich nach wenigen Klicks/Sekunden den ersten Satz im § 3 der Österreichischen StVO gefunden. Dort ist von gegenseitiger Rücksichtnahme die Rede.
Wahrscheinlich (hoffentlich!) gilt auch in Österreich, dass nicht alles erlaubt ist, was nicht bestraft wird. Ist für Anwälte dann eben uninteressan


Anwaltsfreunde habe ich bemüht weil sie sowieso da waren und eine sehr lebhafte Diskussion entstanden ist und es mich persönlich interessiert hat, ich kannte unsere Fahrradverordnung bis gestern auch nicht wirklich. Aber ich könnte auch noch genau so gut schlafen wenn ich erfahren hätte dass mein Scheinwerfer illegal wäre. Wir könnten jetzt noch wahrscheinlich über zig Paragraphen diskutieren.

Ich frage mich wer von den Schwarzmalern hat wirklich Erfahrung mit der Triple. Ja sie leuchtet sehr gut, vergleichbar mit einem sehr guten (abgeblendeten) Auto- oder Motorradscheinwerfer - die richtigganzsicherlegal sind, durch wahrscheinlich alle Paragraphen abgedeckt. Wieso sollte ich mich nicht genau so aufrüsten dürfen ? Seitdem ich Supernova fahre ist das Radeln definitiv sicherer.
Hier wird sie von manchen schon zur fast zur Todesfalle für andere hochstilisiert und das ist sie definitiv nicht.

Ich habe auch noch nie von einem Autofahrer gehört der wegen eines durch Blendung verursachten Unfalles verurteil worden ist (das könnte ich mir ja zumindest noch theoretisch vorstellen), geschweige denn von einem verurteilten Radler.