Dass unsere Fahrradverordnung komplett veraltet ist brauchen wir glaub ich nicht diskutieren. Wenns nach der geht wäre fast jeder Reisebomber mit Rennlenker hier im Forum ein Rennrad (muss unter 12 kg sein) und bräuchte (zu Trainingszwecken) keinen Radweg benutzen.

Das Problem mit den Lampen ist ganz einfach dass es keine Beschränkung gibt, nach dem ersten gröberen Unfall wird es sie vielleicht wie bei euch geben, bis dato aber nicht.
Man ist zB als Mountainbiker (ohne den ganzen Klimbim) illegal auf den Strassen unterwegs, wenn ich einen Unfall damit verursachen würde könnte ich - theoretisch zumindest - belangt werden aus dem Grund allein dass ich gar nichts auf der Strasse zu suchen habe, praktisch wird das nie angewendet.
Da wären dann ganz schnell auch ein Großteil der Radunfallopfer nicht Opfer sondern Täter. Und wenn ich mit einer erlaubten Lampe unterwegs bin kann mir rechtlich nichts passieren. Wichtig ist nur dass sie fest mit dem Fahrrad verbunden sein muss.


Das Beispiel mit der Betty war vielleicht übertrieben - aber sobald ich sie am Lenker (also nicht am Helm wie normal) montieren würde und den ganzen anderen Kram an mein Radl schrauben würde wäre ich legal unterwegs, dass die Betty für den Strassenverkehr bei voller Leistung natürlich kompletter Schwachsinn und wirklich gefährlich wäre - im Gegensatz zur Triple - ist ein anderes Thema.

Wir haben eine STVO und die verweist auf die Fahrradverordnung und in eben dieser ist keine Beschränkung auf Leuchten. Selbst wenn Supernova explizit jetzt den Geltungsbereich der STVO ausschliessen würde (was sie nicht tut, sie schliesst ja die deutsch StVZO aus) - wäre es noch immer legal da wir ja einem Rechtstaat leben wo die Gesetze bzw. Verordnungen vom Parlament bzw. jeweiligen Minister beschlossen werden.

lg
Christian