In Antwort auf: Uli

Zitat:
ich bin mir nicht sicher ob Du diese Frage von Maik korrekt beantwortest hast.

Doch, sie hat. Dazu gibt es auch eindeutige Gerichtsurteile, z.B. wenn ein Radweg wg. Scherben am Altglas-Container oder nicht geräumte Schneedecke nicht befahrbar ist.
Ein Ausweichen auf den Bürgersteig / Fußgängerweg ist dagegen keinesfalls gestattet, hier muß geschoben werden.

Die Gerichtsurteile mag es zwar geben, aber mir kann doch keiner verbieten durch Glasscherben oder auf einer nicht geräumten Schneedecke zu radeln. Diese Entscheidungsfreiheit will ich mir nun aber nicht nehmen lassen!

Bernd