Fragt sich nur, wie man dann die hupenden und sonstwie draengelnden Autofahrern frueh genug davon in Kenntniss setzt, dass eben jener Radweg, auf den diese einen verweisen, entweder
* nicht strassenbegleitend,
* nicht befahrbar oder
* nicht zumutbar ist
Vielleicht sollte man einfach den von Eva angegebenen Paragraphen der STVO auswendig lernen Also so: im Paragraph xy absatz b usw. steht, daß ....
gepaart mit selbstbewußtem Auftreten macht hoffentlich dein hupendes Gegenüber unsicher bzw. nachdenklich: vielleicht sollte ich das mal nachlesen?
Hab das aber selber noch nicht ausprobiert, obwohl ich im Februar genug Radwege und - streifen gemieden hab, die ich sonst ganz gerne fahr, weil sie gut angelegt sind.