Unsere Gesetzeslage erlaubt es den Dynamoherstellern nicht leistungsfähigere Dynamos auf den Markt zu bringen, die den gesetzlichen Rahmen von 6V 3W sprengen.
Gar so restriktiv wie das gerne behauptet wird, ist die StVZO gar nicht. Sie fordert nur eine Generatornennspannung von 6 Volt und eine Leistung von mindestens 3 Watt. Übrigens hat man sogar den unglaublich verstaubten Ausdruck »Dynamo« beseitigt, es heißt seit mindestens 2012 neutral »Lichtmaschine«. Das Problem bei Generatoren mit höherer Leistungsabgabe war, dass sie die geforderte Mindestleistung erst zu spät erreichen. Es gibt auch kein Verkaufsverbot für Generatoren mit zu hoher Leistung. Aus der StVZO kann man nur ein Betriebsverbot von Generatoren mit zu geringer Leistung ableiten. Die Vorschrift ist übrigens in aktueller Fassung im Indernetz verfügbar. Eigentlich beste Voraussetzungen, um dieses eine schon lange nicht mehr moderne Märchen kurz und schmerzlos abzuschießen.
Danke für deinen Hinweis. Ich habe den "Dynamo" jetzt eingemottet und korrekt ersetzt. Deine Ergänzung mit mindestens fehlte natürlich bei meinem Beitrag... Ich meinte aber auch die von dir genannte Mindestleistung und natürlich ist nicht der Verkauf sondern der Betrieb unzulässig. Um sich aber Probleme mit Kunden zu ersparen verkauft natürlich auch niemand Lichtmaschinen mit höherer Endleistung aber dadurch zu geringer Mindestleistung. Daß sich in der Beziehung endlich einmal etwas ändert bin ich auch absolut !
Ein Fahrrad von der Stange? Soo kompromißbereit bin ich nun auch wieder nicht...