Man könnte natürlich auch ähnlich den Duschmarken Ohropax verkaufen...
Aber nur mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz!
Viele Grüße
Stephan
Das kommt darauf an, ob man die Stöpsel noch im Rezeptionshäusschen einsetzt oder ob erst draußen. Im Häuschen zählen sie zur Bewirtungs / Beherbergungsleistung ( 7% MwSt), draußen eingesetzt, als Handelsware (19%).
Das dt. Umsatzsteuergesetzbuch ist ungefähr doppelt so dick wie das Strafgesetzbuch.

Grüße
Christian