Re: Zelten und früh aufstehen

von: RuhrRadler

Re: Zelten und früh aufstehen - 25.08.10 13:38

In Antwort auf: StephanZ
In Antwort auf: aighes

Man könnte natürlich auch ähnlich den Duschmarken Ohropax verkaufen... zwinker

Aber nur mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz!

Viele Grüße
Stephan


Das kommt darauf an, ob man die Stöpsel noch im Rezeptionshäusschen einsetzt oder ob erst draußen. Im Häuschen zählen sie zur Bewirtungs / Beherbergungsleistung ( 7% MwSt), draußen eingesetzt, als Handelsware (19%).
Das dt. Umsatzsteuergesetzbuch ist ungefähr doppelt so dick wie das Strafgesetzbuch. entsetzt

Grüße
Christian