methanol dürfte ein ungeeigneter stoff zum vergällen sein (dürfte relativ geschmackneutral sein, ähnlich reinem alkohol).
vielmehr kann beim brennen von ethanol methanol entstehen was dem körper gar nicht gut bekommt.
Kleiner Ausflug in die Chemie:
Beim Brennen entsteht kein Alkohol, der entsteht beim Gärungsprozess. Der Brennvorgang ist eine Destillation, die fraktioniert ablaufen sollte, also kontrolliert. Methanol sieded niedriger als Ethanol und wird daher brenntechnisch zuerst abdestilliert. Es können aber auch Reste noch mit dem ersten Ethanol mitkommen, aus Sicherheitsgründen wird daher ein erster Teil des Hauptbrandes weggeschüttet.
Methanol WIRD dennoch auch zur Vergällung eingesetzt, ist aber in dem Fall vergleichsweise leicht abtrennbar. Die Vergällung dient einzig und allein den gesetzlichen Vorgaben, damit man die Alkoholsteuer, die sich immer nur auf genießbaren Alkohol bezieht, umgehen kann, um so das Produkt billig zu halten.
Was dann der Kunde damit macht, ist wichtig für die Frage welche Substanz zur Vergällung eingesetzt wird.
Methanol:
Kam letztens anläß des Türkei-Vorfalls, mal ein WDR2-Beitrag, der m.E. aber ziemlich neben der Spur war. Na ja. Immerhin aber bekam man wenigstens den besonderen toxischen Aspekt von Methanol auf die Reihe (wenn sonst schon nichts...). Methano wird im Körper aufgespalten zu Formaldehyd und Ameisensäure. Sofern man jetzt nicht gerade allergisch auf Formaldehyd reagiert (was beim Mann meiner Patentante der Fall ist, weswegen er den Präp-Schein nicht schaffte und das Med.-Studium fallen ließ), ist v.a. die Ameisemsäure das Hauptproblem, da sie z.B. Nervenzellen recht effektiv schrottet, was sich z.B. bei den Sehnerven mitunter sehr zügig auswirkt, weswegen Erblindung häufig eine Folge von überlebten oder minderschweren Methanolvergiftungen ist.
Vergällung, also das ungenießbar machen, funktioniert nicht immer so perfekt, wenn es darum geht, dass Menschen erst gar nicht versuchen mal zu probieren, was in der nett aussehenden Buddel drin ist. Eben auch (aber eben auch nicht allein, sondern nur u.a.) deswegen, gehört Spiritus nur in entsprechende Behältnisse, sei es spezielle Brennstofflaschen in robust, oder mit kindersicherem Verschluß.