Die Tatsache, dass die SBB oder sonst wer für die Verspätung die Verantwortung trägt, spielt hier vom Konzept der Zuständigkeit für Entschädigung und Erstattungen von zB Hotel keine Rolle.
Ansprechpartner ist dafür immer der, der einem die Reise Verlauft hat, weil dein Vertragspartner.
Diesem steht es dann frei sich später beim Verantwortlichen des Problems schadlos zu halten.
Dies erklärt dann auch warum es so wichtig ist einen Durchgangsfahrschein zu haben, zum Mindestens für dir kritischen Teile der Reise. Bei mehren Verantwortlichen will keiner mehr verantwortlich sein…