Auf meiner letztjährigen Rückfahrt von Rom über die Gotthardstrecke hatte ausgerechnet die als zuverlässig geltende Schweizer Bahn auf der Strecke von Lugano nach Basel wegen einer technischen Störung am Zug eine Verspätung von 30 Minuten zusammengefahren, so dass ich in Basel den Anschlusszug in Richtung Ruhrgebiet verpasste. Eine Verbindung mit zwei weiteren Umstiegen und planmäßiger Ankunft in Duisburg kurz vor 2 Uhr nachts empfand ich als unzumutbar, und so buchte ich in Basel spontan eine Zwischenübernachtung.

Glücklicherweise hatte ich zumindest für den Abschnitt von Lugano nach Basel bei der DB eine Durchgangsfahrkarte erworben, so dass ich über die Fahrgastrechte nicht nur eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises erhielt, sondern auch noch die Übernachtungskosten erstattet bekam und das, obwohl die DB in diesem konkreten Fall kein Verschulden traf.

Dabei hat es sich bewährt, bei langen Rückfahrten einen Puffer von zwei Tagen zwischen der planmäßigen Rückkehr und dem ersten Arbeitstag einzuplanen.