Ich hänge meine Frage, da ähnlich, mal hier ran.
Wer hat Vorfahrt, wenn die Aussfahrt aus einer verkehrsberuhigten Zone ungefähr eine Fahrzeuglänge vom Kreuzungsbereich zurückgenommen wurde?
Beispiel Tübingen Kreuzung Hechinger Str. mit Eugenstr.. Die Eugenstr. ist verkehrsberuhigt. Der verkehrsberuhigte Bereich endet aber mit dem roten Pflaster.
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