Schwierig daran finde ich, dass es quasi niemand weiß. Ich wüsste es auch nicht, wenn ich nicht mal in einer sehr brenzligen Situation gewesen wäre und dann ausdrücklich nachgefragt hätte.
Ja, der § 10 ist nur wenigen bekannt. Aber auch ich habe jetzt beim nachlesen erst gefunden, dass das auch für Fußgängerzonen gilt. Ich wollte schon lange mal nachschauen, weil es hier in München am Odeonsplatz ein sehr ungünstige Verkehrsführung gibt (für Ortskundige: von der Brienner Straße geradeaus in den Hofgarten hinein). An der Kreuzung kommt von rechts eine Fußgängerzone, die für Fahrrädern freigegeben ist. Da hatte ich mir schon lange gedacht, dass dort vermutlich eine Wartepflicht für die aus der Fußgängerzone kommenden Radfahrer gibt. Aber das weiß vermutlich niemand und es ist dort einiges an Verkehr. Aber die Kreuzung ist eh eine Katastrophe. Dort kreuzt sich der sich begegnende Radverkehr. Das heißt, die aus dem Hofgarten kommenden Radler müssen
links von den aus der Briennerstraße kommenden Radler fahren.
Auszug aus Google Maps