Nach meiner Vorstellung ist der 1,5 m Abstand jedoch vom Lenker aus zu messen.
Nach meiner Vorstellung misst man am weitesten nach außen liegenden Punkt des Radlers. Das muss nicht zwangläufig der Lenker sein.
Ja, zum Beispiel mein Ellbogen, wenn ich mich wegen hupender Drängler gleich einmal etwas breiter mache, um das gleiche Recht bei der Fahrspurnutzung zu verdeutlichen...
Autofahrer vergessen ja auch in der Regel die Außenspiegel bei der Fahrzeugbreite und überholen gefählich knapp auf 2-Meter-Spuren mit ihren aufgedunsenen
Kei-Car SUVs.