Bei den von Dir genannten Witterungsverhältnissen gebietet § 17 (3) StVO Autofahrern die Nutzung des Abblendlichts. Selbstverständlich sollten dann auch Radfahrer ihr Licht anschalten. Daß es Leute gibt, die die StVO nicht kennen, ist kein Grund gesetzestreuen Bürgern von schlammfarbenen Kfz oder dunkelblauen Packtaschen abzuraten.
Nach Deiner Logik koennte man ja dann auch die Warnwesten schwarz machen. Fuer nachts haben sie ja die Reflexstreifen. Fuer tagsueber sind sie in realiter allerdings flaechendeckend hellgelb oder quietschorange. Warum wohl?
Weil sie nicht Fahrzeuge, die den Regeln des Fahrzeugverkehrs entsprechend unterwegs sind, sondern Verkehrshindernisse wie z.B. Polizisten, Straßenbauarbeiter, LKW-Führer mit Panne jeweils zu Fuß z.B. auf Autobahnen, auf denen Fußgänger normalerweise nicht erwartbar sind, kennzeichnen.
Und meine Ortliebs haben ihre Reflektoren sogar rund um die Uhr drauf
Ist auch praktischer: Muß man nicht immer abends dran denken, sie wieder zu befestigen, SCNR.
--
Stefan