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#1255191 - 17.12.16 10:13 Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht
StephanBehrendt
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 13.892
Hallo,

die zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde jetzt veröffentlicht, in der es neben Winterreifen und Bußgeldern auch um die Änderungen und Präzisierungen bei der Beleuchtung geht. Die Änderungen und Präzisierungen bei der Beleuchtung finden sich auf den Seiten 5 - 10. Leichter zu lesen sind die Begründungen auf den Seiten 23 - 25.

Es werden jetzt anscheinend auch Blinker zugelassen.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1255193 - 17.12.16 10:40 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
JensD
Gewerblicher Teilnehmer
abwesend abwesend
Beiträge: 2.546
Hallo Stephan,

Du siehst mich positiv überrascht. Gleich mehrere Punkte wurden sehr sinnvoll abgewandelt ohne die ursprüngliche Grundidee der Radbeleuchtung in Frage zu stellen.

Wirklich ungewöhnlich gut an die technischen Möglichkeiten angelehnt ohne zu stark einzuschränken (z.B. keine Spannungsfestschreibung mehr für Lichtanlagen, keine Dynamopflicht mehr für Pedelecs und manches mehr).

Viele Grüße von
Jens.
Permanente Fahrradelektrik: www.forumslader.de
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#1255196 - 17.12.16 10:49 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
cterres
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.120
Ist im Grunde eine Anpassung an das, was bereits so verkauft wird.
Nur wenige Pedelecs besitzen einen Nabendynamo und da ist er auch überflüssig.
Nabendynamos mit 2,4W oder 1,5W Leistung sind bereits gesondert zugelassen, nun ist die Leistungsvorgabe gestrichen worden. Auch dies wird so längst verkauft, in den Niederlanden und Belgien schon länger.

Tagfahrlicht, zuschaltbares Fernlicht, Standlicht und Bremslicht sind nun aufgelistet. In der Tat alles Eigenschaften, die Fahrradbeleuchtung schon seit Längerem bietet.

Blinken dürfen Scheinwerfer und Rückleuchte aber nicht. Einzig Fahrtrichtungsanzeiger in Orange sind gestattet.
Viele Grüsse aus Bremen
Christoph
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#1255197 - 17.12.16 11:07 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: cterres]
iassu
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 24.844
In Antwort auf: cterres
Blinken dürfen Scheinwerfer und Rückleuchte aber nicht.

Und ich werde weiter meinen leisen und verbissenen Undergroundkampf kämpfen, dereinst legal meine Nachfolgenden mit Terrorblinklicht paralysieren zu dürfen lach

Blinklicht zum Abbiegen? Peinlich. Chuck Norris biegt niemals ab. Er fährt immer Luftlinie.
...in diesem Sinne. Andreas

Geändert von iassu (17.12.16 11:08)
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#1255198 - 17.12.16 11:08 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: cterres]
AndreMQ
Nicht registriert
Das ist ja sehr positiv, dass die Regeln präzisiert wurden und auch der aktuellen Technik Rechnung tragen. Das bedeutet dann aber streng genommen, dass die verkauften Räder entweder in einer Grauzone oder sogar offen unzulässig zur STVZO verkauft werden/wurden. Bei meinem MTB war auf der Rechnung ausdrücklich gestanden, dass nicht gemäß STVZO zugelassen. Der eigentliche Grund für die eher pingelige Nachfrage ist: Wer hat Erfahrungen mit Unfällen und zwar genau mit dem Punkt: Wie und ob ging/geht der technische Zustand des beteiligten Fahrades in die Verteilung der Schuldfrage und damit ggfs. viel Geld ein? Wann werden nach Radunfällen die Räder beschlagnahmt und untersucht? Gerade bei Unfällen in der Dunkelheit!
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#1255200 - 17.12.16 11:34 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
Julian Z.
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 593
Bei mir wurde vor 2 Wochen nichts beschlagnahmt, obwohl das Auto als auch mein Rad Totalschaden waren. Die Polizisten haben mich im Krankenwagen nur gefragt ob und welche Beleuchtung ich am Rad hatte und ob diese eingeschaltet war (morgens in der Dunkelheit).
Ich bin gespannt was da noch kommt, da der Fall wohl an die Staatsanwaltschaft geht.
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#1255201 - 17.12.16 11:42 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Julian Z.]
AndreMQ
Nicht registriert
Oha, na so direkte Erfahrungen waren jetzt gar nicht beabsichtigt, aber passt nun dann doch "ideal" zur Frage. Trotzdem erstmal gute Besserung. Unabhängig von der Schuldfrage in Deinem Fall: also wenn da nur die geringste Möglichkeit einer "Teilschuld-Abgabe" an den Radfahrer aufgrund des technischen Zustandes möglich ist, müsste das doch der andere Unfallbeteiligte und seine Versicherung versuchen? Als KFZ-Fahrer würde ich die Nummer sofort spielen.
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#1255202 - 17.12.16 11:51 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
cterres
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.120
Das wird in der Tat vermerkt, ob das Fahrrad bei Unfallbeteiligung in alle erforderlichen Sicherheitsausstattungen bietet. Die beteiligten Versicherungen schränken dann den Leistungsumfang ein, indem eine Teilschuld angenommen wird.
Licht und Reflektoren am Rad sind natürlich nur bei Dunkelheit oder auch bei Niederschlag oder Nebel relevant, aber auch das Vorhandensein und die Funktion von Bremsen werden geprüft.

Es ist aber nicht ausgeschlossen, das solche Sichtprüfungen nur oberflächlich begangen oder ausgelassen werden. Teilweise auch aufgrund des Unfallausgangs. Fehlende Reflektoren an einem Schrotthaufen lassen sich nur durch Zusammensetzen des Puzzles, das vor einem liegt, rekonstruieren. So kleinlich ist man dann doch nicht.

Aber ein Rennrad ohne Licht im Dunkeln angefahren, Radler trug dunkle Kleidung und der beteiligte Kraftfahrer sagt aus, er habe den Radfahrer nicht gesehen. Dann ist der Unfallbericht relativ eindeutig. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob zum Beispiel ein Bahnrad ohne Bremsen umgefahren wurde.
Das ist erst wieder interessant, wenn der Radler ins Auto kracht, weil er nicht mehr zum stehen kam.

Ich bin an einigen Wochenenden in Bremen für das DRK als Rettungsassistent unterwegs und sammele gelegentlich auch Radfahrer ein.
Viele Grüsse aus Bremen
Christoph
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#1255203 - 17.12.16 12:02 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: cterres]
AndreMQ
Nicht registriert
Prima, danke für die Antwort. Das macht i.d.T. Sinn. Auch wenn es eigentlich die "Gegenseite" ist, kann man nur jedem KFZ-Fahrer raten, sofort ein paar gute Photos von dem Rad zu schießen - und umgekehrt den Radlern: die STVZO hat schon einen Sinn und kann viel Geld sparen/kosten. Zu den nicht-zugelassenen - eventuell noch blinkenden Rücklichtern könnte der KFZ-Fahrer folgendes zu Protokoll geben: " ..... habe einen kleinen, grellen, roten, (blinkenden) Lichtpunkt gesehen, dessen Entfernung sich nicht einschätzen läßt, aber wäre nie auf die Idee gekommen, dass so etwas Komisches ein Fahrrad ist ...."
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Off-topic #1255204 - 17.12.16 12:18 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
JaH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 14.697
In Antwort auf: AndreMQ
eventuell noch blinkenden Rücklichtern könnte der KFZ-Fahrer folgendes zu Protokoll geben: " ..... habe einen kleinen, grellen, roten, (blinkenden) Lichtpunkt gesehen, dessen Entfernung sich nicht einschätzen läßt, aber wäre nie auf die Idee gekommen, dass so etwas Komisches ein Fahrrad ist ...."
Genau! Das wäre der Idealfall, um die Komplettschuld einzugestehen. Weil? Weil wenn man etwas sieht, dann weiß man da ist etwas und wenn man nicht weiß was das ist, die Fahrweise aber nicht entsprechend anpasst und es kommt dann zum Unfall, dann ... tja.

Die neue Verordnung ist aber auch negativ aufgefallen. Malte Hübner hat sich dazu ausgelassen - konkret in den Beiträgen auf die er in dem von mir verlinkten kurzen Beitrag verweist. Hat aber nichts mit der Beleuchtung zu tun und sollte daher hier nicht diskutiert werden. Ich wollte es nur am Rande erwähnen.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.

Geändert von JaH (17.12.16 12:18)
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#1255205 - 17.12.16 12:22 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
cterres
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.120
Es kollidieren auch Radfahrer miteinander, oft in schlecht beleuchteten Grünanlagen bei Dunkelheit, weil sie sich nicht oder zu spät gesehen haben. Der Autofahrer hat ja in der Regel helles Licht am Fahrzeug. Das ist es der Geschwindigkeitsvorteil, der Kollisionen provoziert.

Das blinkende Rücklicht ist direkt von hinten gesehen zumindest für Autofahrer noch ganz gut zu erkennen. Von der Seite betrachtet, sieht man den reflektierenden Teil aber nicht und die Leuchtphase kann recht kurz ausfallen. Wenn das Rad dann auch keine seitlichen Reflektoren besitzt (bei MTB und Rennrädern die Regel) und die Bekleidung eher dezent gewählt wird, gibt es vom Radfahrer eben nur sehr wenig zu sehen.

Auch ich als Radler übersehe manche radfahrenden Zeitgenossen, wenn mein helles Licht in der Dunkelheit keine Reflektoren oder hellen Textilien trifft. Berufspendler zu den entsprechenden Zeiten sind aber vorwiegend gut erkennbar unterwegs.
Viele Grüsse aus Bremen
Christoph
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#1255206 - 17.12.16 12:27 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
rafo_no
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 284
In Antwort auf: StephanBehrendt
...

Es werden jetzt anscheinend auch Blinker zugelassen.


ich lese da allerdings:
" Fahrtrichtungsanzeiger..... sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der
Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig. "
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#1255207 - 17.12.16 12:30 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: rafo_no]
JaH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 14.697
In Antwort auf: rafo_no
In Antwort auf: StephanBehrendt
...

Es werden jetzt anscheinend auch Blinker zugelassen.


ich lese da allerdings:
" Fahrtrichtungsanzeiger..... sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der
Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig. "
Das bezieht sich sehr offentlich auf Velomobile und bei den Fahrern dort dürfte gerade Festtagsstimmung herrschen, weil sie nun nicht mehr doof von der Seite angepflaumt zu werden brauchen, weil sie sich selber Blinker in ihre vollverkleideten Liegedreiräder einbasteln.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.

Geändert von JaH (17.12.16 12:35)
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#1255208 - 17.12.16 12:41 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: cterres]
AndreMQ
Nicht registriert
In Antwort auf: cterres
..... Auch ich als Radler übersehe manche radfahrenden Zeitgenossen, wenn mein helles Licht in der Dunkelheit keine Reflektoren oder hellen Textilien trifft. Berufspendler zu den entsprechenden Zeiten sind aber vorwiegend gut erkennbar unterwegs.
Ja, kann ich auch jeden Tag bestätigen, die "Pendlerprofis" erkennt man wirklich, die kennen die Gefahren sehr gut.
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Off-topic #1255211 - 17.12.16 13:07 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
iassu
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 24.844
In Antwort auf: JaH
In Antwort auf: AndreMQ
eventuell noch blinkenden Rücklichtern könnte der KFZ-Fahrer folgendes zu Protokoll geben: " ..... habe einen kleinen, grellen, roten, (blinkenden) Lichtpunkt gesehen, dessen Entfernung sich nicht einschätzen läßt, aber wäre nie auf die Idee gekommen, dass so etwas Komisches ein Fahrrad ist ...."
Genau! Das wäre der Idealfall, um die Komplettschuld einzugestehen. Weil? Weil wenn man etwas sieht, dann weiß man da ist etwas und wenn man nicht weiß was das ist, die Fahrweise aber nicht entsprechend anpasst und es kommt dann zum Unfall, dann ... tja.
Weil....man wohl schwerlich wird plausibel machen können, daß man noch nie bkinkende Rücklichter aller couleur an einem beweglichen Fahrzeug gesehen haben will und "keine Idee" davon gehabt haben wollte, was das denn nun sein könnte, das ist absurd.

Insgesamt halte ich das für eine Diskussion um ungelegte Eier. Da ja unsere Polizei von homöopatischen Ausnahmen abgesehen sowieso personell inaktiv zu sein verdammt ist und Kontrollen auf im Lokalblatt vorangekündigte und hinterher publikumswirksam ausgeschlachtete Sonderfälle berschränkt bleiben dürften, ist doch das das Wesentliche, daß Verkehrsteilnehmer einander rechtzeitig sehen, egal wie und durch was bedingt. Die einzige Praxisrelevanz scheint mir zu sein, ob es irgendwann erreichbar ist, Dunkelpöbel langsam aus dem Verkehr zu ziehen.

Ich könnte mir für die Zukunft durchaus eine weitere Verzehnfachung der Vorschriften und Gesetze vorstellen, bis in noch viel mehr Einzelfallverästelungen ausgestaltet - ohne daß das in der Praxis eine Bedeutung haben würde. Bürokratismus hat in erschreckend vielen Bereichen den Status des Selbstzwecks erreicht, eine Scheinwelt.
...in diesem Sinne. Andreas

Geändert von iassu (17.12.16 13:07)
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#1255213 - 17.12.16 13:40 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: cterres]
errwe
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 972
In Antwort auf: cterres
Das blinkende Rücklicht ist direkt von hinten gesehen zumindest für Autofahrer noch ganz gut zu erkennen.


Es ist ein Problem des Blinkens, aber auch der Montagehöhe. Blinkende Punktlichter sind hinsichtlich der Entfernung kaum richtig einzuschätzen, das ist bei Flächen besser. Egal, ob Front- oder Rücklicht. Das gleiche gilt für hoch montierte Lichter (Stirnlampen ebenso wie Rucksackleuchten); die ärgern mich als Rad- wie auch als Autofahrer. Dann lieber nur gute Reflektoren. Am Fahrrad habe ich Licht (und am Auto auch), damit kann ich dann bei Reflektoren Entfernungen besser Einschätzen. (Aber oft kommen mir "rollende Etwasse" mit Punktblinkis und ohne Reflektoren entgegen bzw. in die Quere, das ist dann großer Mist.)

In Antwort auf: cterres
Berufspendler zu den entsprechenden Zeiten sind aber vorwiegend gut erkennbar unterwegs.


Ja, hier in HH Ost (= etwas uncoole Gegend) wird mittlerweile auch am Tag viel mit Licht gefahren und / oder Reflektionskleidung getragen. Das scheint auf der Schanze noch anders zu sein.
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Off-topic #1255215 - 17.12.16 13:57 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: iassu]
Friedrich
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2.747
Zitat:
Insgesamt halte ich das für eine Diskussion um ungelegte Eier.

Die Disziplien "Kartoffeln aus dem Boden reden" hat an Altualität nichts eingebüßt zwinker.
Fritz
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#1255217 - 17.12.16 14:37 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JensD]
Gio
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 561
In Antwort auf: JensD

Wirklich ungewöhnlich gut an die technischen Möglichkeiten angelehnt ohne zu stark einzuschränken (z.B. keine Spannungsfestschreibung mehr für Lichtanlagen,


Bist du sicher? Ich meine die Volt- und Wattzahlen stehen in der StVZO, die wird aber doch hier gar nicht verändert.
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#1255218 - 17.12.16 14:50 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Gio]
nachtregen
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.099
Durch diese Verordnung, die unter dem Titel "Microsoft Word - 0771-16vor.doc - 771-16" veröffentlicht worden ist, wird die StVZO geändert. Das ist ja der Sinn der Verordnung.
--
Stefan
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#1255222 - 17.12.16 16:10 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: nachtregen]
Gio
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 561
In Antwort auf: nachtregen
Durch diese Verordnung, die unter dem Titel "Microsoft Word - 0771-16vor.doc - 771-16" veröffentlicht worden ist, wird die StVZO geändert. Das ist ja der Sinn der Verordnung.


Alles klar, jetzt habe ich es verstanden. Da steht tatsächlich:
Zitat:
Die Nennspannung der Energiequelle muss verträglich
mit der Spannung der verwendeten aktiven lichttechnischen Einrichtungen sein.


D.h. man darf, sobald das in Kraft tritt, auch mit Shutter SP9 oder SONdelux und einer Lampe rumfahren, die sowohl zugelassen als auch elektrisch passend ist. Aber keine keine Chinaböller, weil deren Lampe nicht zugelassen ist. Richtig?

D.h. dann auch, daß Dynamos und Nadys nicht mehr Zulassungspflichtig sind?

Wann tritt es in Kraft? Ging das diese Woche durch den Bundesrat?
[Edit] Scheinbar nicht [/edit]

Altmaier spricht Herrn Tillich mit "Frau Präsidentin" an. Wird das dadurch ungültig schmunzel


Geändert von Gio (17.12.16 16:20)
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#1255225 - 17.12.16 16:32 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Gio]
Gio
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 561
In Antwort auf: Gio

D.h. dann auch, daß Dynamos und Nadys nicht mehr Zulassungspflichtig sind?

Heisst es nicht. In §22 steht Lichtmaschinen müssten zugelassen sein. Dann frage ich mich, was geprüft wird und wo das steht?
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#1255227 - 17.12.16 16:52 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
dhomas
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.875
Danke für den Link. Jetzt ist also offiziell was die Polizei praktisch eh schon so gesehen hat.
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#1255229 - 17.12.16 17:08 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
HeinzH.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 10.997
In Antwort auf: JaH
In Antwort auf: rafo_no
In Antwort auf: StephanBehrendt
...
Es werden jetzt anscheinend auch Blinker zugelassen.
ich lese da allerdings:
" Fahrtrichtungsanzeiger..... sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig. "
Das bezieht sich sehr offentlich auf Velomobile
und auch auf die viel zahlreicheren Trikes
In Antwort auf: JaH
und bei den Fahrern dort dürfte gerade Festtagsstimmung herrschen, weil sie nun nicht mehr doof von der Seite angepflaumt zu werden brauchen, weil sie sich selber Blinker in ihre vollverkleideten Liegedreiräder einbasteln.
Mal sehen, was B&M, Trelock und Konsorten in den nächsten Monaten diesbezüglich auf den Markt bringen...
Bis denne,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...
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Off-topic #1255252 - 17.12.16 18:55 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: iassu]
AndreMQ
Nicht registriert
In Antwort auf: iassu
.... die einzige Praxisrelevanz scheint mir zu sein, ob es irgendwann erreichbar ist, Dunkelpöbel langsam aus dem Verkehr zu ziehen. ..... Einzelfallverästelungen ausgestaltet - ohne daß das in der Praxis eine Bedeutung haben würde. Bürokratismus hat in erschreckend vielen Bereichen den Status des Selbstzwecks erreicht, eine Scheinwelt.
Es war keine Frage zur Technik oder Plausibiltät der STVZO, sondern rein formal im Falle eines Unfalls am besten mit Erfahrungen:
- Wird - und wenn wie detailliert - am Unfallrad die Einhaltung der STVZO untersucht und festgehalten?
- Was bedeuten Verstöße in der Endabrechnung? Klar ist, dass für den Unfall völlig irrelevante nicht zuschlagen. Aber was mit den anderen?
Wenn es um viel Geld geht, dann werden in Verhandlungen noch ganz andere Aussagen gemacht, als die jetzt von mir erfundene zwinker .
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#1255290 - 17.12.16 21:24 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JensD]
jan13
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 2.527
Nachteile gibt es für Nutzer von Anhängern (Inbetriebnahme ab Januar 18- wird das geprüft?). Da muß teilweise ganz ordentlich Gebämsel ran....
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#1255291 - 17.12.16 21:26 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JensD]
derSammy
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
anwesend und zufrieden anwesend
Beiträge: 20.498
In Antwort auf: JensD

Du siehst mich positiv überrascht. Gleich mehrere Punkte wurden sehr sinnvoll abgewandelt ohne die ursprüngliche Grundidee der Radbeleuchtung in Frage zu stellen.

Ich habs nur schnell überflogen, aber auch bei mir stellte sich diese Verwunderung ein. Im großen und ganzen scheint man nicht nur Dinge der Realität angepasst zu haben, sondern auch Aspekte von Weitsicht sind erkennbar. Dies betrifft insbesondere die Beleuchtungsvorgaben zu mehrspurigen/breiten Fahrrädern und Anhängern. Derartige Regelungen schienen bisher zu fehlen oder waren mir zumindest nicht bekannt. Und wenn man bei einem Chariothändler nach Beleuchtungseinrichtungen fragte, kam da nur die Antwort "mit so einem Anhänger fährt man eh nie im Dunklen" wirr
Insbesondere Dinge wie Fernlicht und Blinklicht bei Hängern überraschen mich sehr positiv, beides ist sehr sinnvoll, ich hätte der Regierung aber nicht zugetraut, dass sie sowas in den Blick nehmen.
Das einzige Manko, was mir noch einfällt, betrifft die leidigen Pedalreflektoren. Ganz unabhängig davon, dass es kaum gute Klickpedale mit Pedalreflektoren gibt, sind die Reflektoren auch weiterhin bei Velomobilen und Liegerädern Pflicht. Wozu die da gut sein sollen, weiß wohl nur der weitsichtige Gesetzgeber selber.

@cterres: Die Änderungen sind mitnichten nur eine Anpassung an die Verkaufsrealität. Die aktuelle Verkauspraxis war bisher auch schon legal. Fahrradbeleuchtung konnte bisher z.B. schon aus einem Akku gespeist werden, dann war dessen Spannung nicht vorgegeben (und somit war auch ein Pedelecakku ok). Daher gab es kaum noch Pedelecs mit Dynamo. Nur beim Einsatz von Batterien war noch diese leidige Festlegung auf 6V im Rennen, zumindest wenn man den Text genau las. Aber das ist nun ja glücklicher Weise "Schnee von gestern". Ergänzt wurde die Vorschrift, dass das Pedelecakkumanagement sicherstellen muss, dass man noch 2h mit Licht weiterfahren kann, wo aus dem Akku schon keine Energie für die Tretunterstützung mehr kommt. Das ist sinnvoll, nicht dass "Akku leer" gleichbedeutend mit "Tretunterstützung weg" und "Licht weg" ist. Und auch an die Räder mit Rekuperation wurde gedacht (haben die überhaupt noch einen nennenswerten Marktanteil?), für diese gilt diese Regelung nämlich nicht.

Im Großen und Ganzen also ein bravo, hätte ich der langsam scheidenden Bundesregierung gar nicht mehr zugetraut.

Ach ja, was die Parlamentspräsidenten betrifft: Die haben einige Stellvertreter und wechseln sich ab - teilweise selbst während einer Sitzung. Das könnte die Verwirrung um "Frau Präsidentin Tillich" erklären.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
Satzzeichen können Leben retten.
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#1255293 - 17.12.16 21:44 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
AndreMQ
Nicht registriert
In Antwort auf: derSammy
... Das einzige Manko, was mir noch einfällt, betrifft die leidigen Pedalreflektoren. Ganz unabhängig davon, dass es kaum gute Klickpedale mit Pedalreflektoren gibt, sind die Reflektoren auch weiterhin bei Velomobilen und Liegerädern Pflicht. Wozu die da gut sein sollen, weiß wohl nur der weitsichtige Gesetzgeber selber.....
Nicht nur bei Klickpedalen ist es schwierig, bei Plattformpedale gibt es die mWn nicht. Heute aber lustigerweise die Wirkung von Pedalreflektoren direkt gesehen: Heimfahrt durch die Dunkelheit mit B&M-Akkuscheinwerfer. Über längere Zeit 20 - 50m vor mir ein wahrscheinlich jugendlicher Radler ohne jegliche Beleuchtung oder Reflektoren, wahrscheinlich auch in Tarnschwarz. Das einzig Sichtbare waren die schön auf und ab gehenden Pedalreflektoren - sonst absolut nichts. Bei meinem Rad mit den Plattformpedalen habe ich einfach Reflexstreifen auf die Seite der Kurbelarme geklebt. Hoffentlich hilft's was, selbst kann man es ja nicht einschätzen.
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#1255297 - 17.12.16 22:09 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
derSammy
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
anwesend und zufrieden anwesend
Beiträge: 20.498
Ich finde Falks Einwurf diesbezüglich eigentlich ganz passend: Wozu muss der Hinterherfahrende die Antriebsart des zweispurigen Fahrzeugs vor ihm wissen? Entscheidend ist, dass man das Fahrzeug in seinen Ausmaßen erkennt und seine Position/Geschwindigkeit einschätzen kann. Dazu sind die Pedalreflektoren nicht nötig. Und es gibt einfach zu viele Dinge, die deren Funktion beeinträchtigen können, Packtaschen oder sonstige Gepäckträgerbeladung z.B., oder an den Rand geschobener Schnee, der die Sicht darauf verdeckt. Ich finde die Dinger überflüssig. Wichtig ist jedoch, dass die anderen "lichttechnischen Anlagen" in Ordnung sind, dass sowohl das Rücklicht funktioniert, hell genug ist und eine gute Entfernungs-/Relativgeschwindigkeitseinschätzung zulässt und dass es entsprechende rote Reflektoren gibt, die einen im Falle eines Defektes nicht zum gänzlich unsichtbaren Dunkelflieger werden lassen. Und nein, die Rückfallebene ist kein adäquater Ersatz solange bis man mal "Lust hat zum Radhändler zu gehen".
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
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Geändert von derSammy (17.12.16 22:10)
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#1255299 - 17.12.16 22:21 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
AndreMQ
Nicht registriert
... der Beitrag war nicht als flammende Verteidigung für unbedingt notwendige Pedalreflektoren gedacht. Der Typ hat wahrscheinlich nicht gewusst, dass es die überhaupt gibt, sonst hätte er sie vielleicht auch noch abgebaut, um völlig unerkannt durch die Dunkelheit zu radeln grins . Wenn die Leute vernünftige Beleuchtung hätten, wären die Dinger mehr als verzichtbar. Bei Absätzen werden sie wahrscheinlich sowieso verdeckt. Aber zugeben muss man schon: eine ziemlich charakteristische und unverwechselbare Bewegung.
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#1255301 - 17.12.16 22:58 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
rafo_no
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 284
nachdem jetzt ja auch 2 Schlussleuchten zulässig sind, scheinbar auch in horizontaler Position, sind die Pedalreflektoren schon noch ein Alleinstellungsmerkmal
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Off-topic #1255305 - 17.12.16 23:02 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
iassu
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 24.844
In Antwort auf: AndreMQ
Klar ist, dass für den Unfall völlig irrelevante nicht zuschlagen. Aber was mit den anderen?
Ehrlich gesagt ist mir das hier in aller Abstraktion und Ausgedachtheit ohne konkreten Anlaß total schnurzegal.
...in diesem Sinne. Andreas
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#1255401 - 18.12.16 18:26 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: HeinzH.]
AndreMQ
Nicht registriert
In Antwort auf: HeinzH.
... Mal sehen, was B&M, Trelock und Konsorten in den nächsten Monaten diesbezüglich auf den Markt bringen...
Wenn die technischen Details der Kombination NaDy - Scheinwerfer nicht mehr festgelegt sind, dann kann das komplett neu gestaltet werden - wenn jemand ein Optimierungspotential sieht (Spannungswerte? Spannungsform? Elektronik im NaDy? verschiedene Leistungsklassen für Versorgung von Zusatzelektronik? 3-phasig statt 1-phasig?, ... Kleindynamos mit Speichenmagneten? .....). Dann wird erst einmal der Komponentenmix zwischen Herstellern schwieriger, bzw. es müssen sich da Partnerschaften bilden. Die Schwierigkeit, die Bauartgenehmigung von Teilen durchzuführen, hat ja Gio bereits erwähnt.
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#1255414 - 18.12.16 20:38 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
MajaM
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 716
Unterwegs in Deutschland

In Antwort auf: AndreMQ
Wenn die technischen Details der Kombination NaDy - Scheinwerfer nicht mehr festgelegt sind, dann kann das komplett neu gestaltet werden - wenn jemand ein Optimierungspotential sieht (Spannungswerte? Spannungsform? Elektronik im NaDy? verschiedene Leistungsklassen für Versorgung von Zusatzelektronik? 3-phasig statt 1-phasig?, ... Kleindynamos mit Speichenmagneten? .....). Dann wird erst einmal der Komponentenmix zwischen Herstellern schwieriger


Oh je. Wer weiß dann noch was zueinander paßt?

Maja
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#1255426 - 18.12.16 23:34 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: MajaM]
HeinzH.
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In Antwort auf: MajaM
In Antwort auf: AndreMQ
Wenn die technischen Details der Kombination NaDy - Scheinwerfer nicht mehr festgelegt sind, dann kann das komplett neu gestaltet werden - wenn jemand ein Optimierungspotential sieht (Spannungswerte? Spannungsform? Elektronik im NaDy? verschiedene Leistungsklassen für Versorgung von Zusatzelektronik? 3-phasig statt 1-phasig?, ... Kleindynamos mit Speichenmagneten? .....). Dann wird erst einmal der Komponentenmix zwischen Herstellern schwieriger


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#1255429 - 19.12.16 00:06 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: HeinzH.]
derSammy
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Naja, wenn du beides gleichzeitig kaufst, muss es drauf stehen. Kaufst du nur Licht oder Dynamo nach, dann muss man halt aufpassen. Ich vermute jedoch, dass der akturelle Standard nicht gleich vom Markt verschwinden wird. Exoten werden sich daneben etablieren, aber da weiß man dann sicher, was man am Rad hat. Sei es nun ein besonders leistunsstarker Dynamo zur Befriedigung aller Stromgelüste oder ein dreipoliger Stecker für nen Drehstromanschluss...
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#1255447 - 19.12.16 08:12 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
AndreMQ
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Bei solchen "Öffnungen" halten sich die bisherigen Standards erst einmal. Ohne wesentlich besseren Neuansatz sogar ziemlich lange, weil die "Inkompatibilitäts-Schmerzen" mit echten Vorteilen und/oder niedrigem Preis geheilt werden müssen, sonst springt der Markt nicht an. Aber genauso wie Schaltungsgruppen, könnte es dann solche "Elektrik/Elektronik-Gruppen" als ein Funktionspaket geben - also Generator + Licht + Tacho + Grundhalterung Smartphone/Navi + Energieversorgung Smartphone/Navi + Klingel/Hupe + Powerbank-Anschluß + Zugangssperre und mechanische Rollsperre im Generator + ... viele abgefahrene Ideen + .....
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#1255448 - 19.12.16 08:18 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Gio]
Martina
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In Antwort auf: Gio
In Antwort auf: Gio

D.h. dann auch, daß Dynamos und Nadys nicht mehr Zulassungspflichtig sind?

Heisst es nicht. In §22 steht Lichtmaschinen müssten zugelassen sein. Dann frage ich mich, was geprüft wird und wo das steht?


Schade. Mein Hinterrad-Nabendynamo wäre nun zwar wohl zulassungsfähig, da er aber nicht zugelassen ist (und es auch nicht mehr wird, da es ihn nicht mehr gibt), fahre ich leider weiter illegal. traurig

Martina
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#1255453 - 19.12.16 08:55 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: iassu]
sani1980
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In Antwort auf: iassu
In Antwort auf: cterres
Blinken dürfen Scheinwerfer und Rückleuchte aber nicht.

Und ich werde weiter meinen leisen und verbissenen Undergroundkampf kämpfen, dereinst legal meine Nachfolgenden mit Terrorblinklicht paralysieren zu dürfen lach

Blinklicht zum Abbiegen? Peinlich. Chuck Norris biegt niemals ab. Er fährt immer Luftlinie.


Beim Trainingsrad ebenso. Ich habe hinten sogar zwei Blinkrücklicher übereinander. Besonders bei Nebel sehe ich Radfahrer mit Blinklicht einfach besser (als Autofahrer!).
Aber das es verboten ist, ist eben einfach hinzunehmen und im Zweifel mit einer Strafe zu rechnen...
MfG, Sani

Geändert von sani1980 (19.12.16 08:56)
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#1255461 - 19.12.16 09:09 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
JaH
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In Antwort auf: AndreMQ
Ohne wesentlich besseren Neuansatz sogar ziemlich lange, weil die "Inkompatibilitäts-Schmerzen" mit echten Vorteilen und/oder niedrigem Preis geheilt werden müssen, sonst springt der Markt nicht an.
Ich rechne mit solcherlei zuerst bei Premium-Herstellern die für absonderliche Spezialteile bekannt sind, wie z.B. Koga.

Ansonsten denke ich ist es erstmal ein Glück, daß Shimano zwar Nadys herstellt, aber eine Beleuchtung und die Beleuchtungshersteller nicht für Nadys bekannt sind.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
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#1255462 - 19.12.16 09:09 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
olafs-traveltip
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In Antwort auf: AndreMQ
In Antwort auf: HeinzH.
... Mal sehen, was B&M, Trelock und Konsorten in den nächsten Monaten diesbezüglich auf den Markt bringen...
Wenn die technischen Details der Kombination NaDy - Scheinwerfer nicht mehr festgelegt sind, dann kann das komplett neu gestaltet werden - wenn jemand ein Optimierungspotential sieht (Spannungswerte? Spannungsform? Elektronik im NaDy? verschiedene Leistungsklassen für Versorgung von Zusatzelektronik? 3-phasig statt 1-phasig?, ... Kleindynamos mit Speichenmagneten? .....). Dann wird erst einmal der Komponentenmix zwischen Herstellern schwieriger, bzw. es müssen sich da Partnerschaften bilden. Die Schwierigkeit, die Bauartgenehmigung von Teilen durchzuführen, hat ja Gio bereits erwähnt.


Das wäre andererseits auch eine "Change" für Hersteller wie zB Shimano inkompatible End-to-End-Systeme zu schaffen, um die Kunden an sich zu binden und den Preis zu bestimmen.
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#1255463 - 19.12.16 09:10 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: sani1980]
derSammy
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In Antwort auf: sani1980
Besonders bei Nebel sehe ich Radfahrer mit Blinklicht einfach besser (als Autofahrer!).

In der Regel ist nicht das "überhaupt sehen" das Problem, sondern die Einschätzung von Entfernung und Relativgeschwindigkeit. Gerade bei Nebel ist entscheidend, dass man auf alles was in Sichtweite ist, reagieren kann. Es ist nicht nötig zu wissen, dass da 600m vor einem ein Radfahrer ist (anstatt vielleicht 500m bei einem nichtblinkenden Licht) , wenn der somit die ganze Aufmerksamkeit auf sich zieht und man den Fußgänger 50m vor einem über den Haufen fährt.
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#1255464 - 19.12.16 09:11 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: sani1980]
schneller66
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HI,

mal eine Frage da bei Anhängern jetzt wirklich viel dran sein muss in Zukunft. Darf ich einen Anhänger der diese Beleuchtungen nicht hat am Tage bei guter Sicht und Helligkeit fahren?

Gut ist auf jeden Fall das hier auch Anhänger breiter 1m erwähnt werden. Somit darf in der umgekehrten Analogie ein Fahrradanhänger breiter wie 1m sein. Sonst benötige ich ja keine Beleuchtungsvorschrift für diesen Fall.

Schöne Grüße Jürgen
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#1255465 - 19.12.16 09:18 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: olafs-traveltip]
AndreMQ
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In Antwort auf: olafs-traveltip
... Das wäre andererseits auch eine "Change" für Hersteller wie zB Shimano inkompatible End-to-End-Systeme zu schaffen, um die Kunden an sich zu binden und den Preis zu bestimmen.
... genau richtig. Solche Gesetzesänderungen können auch Firmenkäufe auslösen, also Shimano kauft sich eine passende Elektrik/Elektronik-Firma dazu, B&M erweitert sich um Generatoren (warum nicht SON) usw. Ob DE als Markt für solche Änderungen groß genug ist, dass es in Japan eine Rolle spielt, weiss ich nicht.
Die gesamten Gesetze um die erneuerbaren Energien haben zig-Milliarden schon bewegt und eine Branche komplett verändert/geschaffen. Ist manchmal erstaunlich, was ein paar Gesetzesänderungen bewirken.

Geändert von AndreMQ (19.12.16 09:21)
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#1255466 - 19.12.16 09:21 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: olafs-traveltip]
derSammy
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Ich bezweifle, dass dieser "Wechsel" durchsetzbar sein wird. Shimano würde da ohne Not ganz freiwillig große Marktanteile abgeben, denn es gibt ja noch ein paar Dynamoalternativen und vor allem in Sachen Beleuchtung selbst hat Shimano bisher null Expertise. Und sonderlich erfolgreich waren sie mit Extrawürsten auch nicht immer. So gibt es z.B. weiterhin Shimano-Naben mit 6Loch-Aufnahme (obwohl Shimano ja Centerlock favorisiert), einfach weil man diesen Markt nicht freiwillig abgeben will. Und lange hat man die Getriebenaben bei Shimano für nicht relevant erachtet, aber feststellen müssen, dass die in gewissen Teilen Europas immer einen signifikanten Marktanteil haben werden. Mit Dumpingpreisen insbesondere für die Alfine versucht man nun diese zurück zu gewinnen, aber glücklicher Weise ist hier die technologisch bessere Lösung auch damit nicht vom Markt zu verdrängen.
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Off-topic #1255516 - 19.12.16 12:45 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
sani1980
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Aha.
MfG, Sani

Geändert von sani1980 (19.12.16 12:46)
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#1255520 - 19.12.16 12:47 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
rafo_no
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In Antwort auf: AndreMQ
Ist manchmal erstaunlich, was ein paar Gesetzesänderungen bewirken.


da die Mitführungspflicht (bei Helligkeit) gekippt wird, könnte der Markt natürlich schlimmstenfalls einbrechen
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#1255531 - 19.12.16 13:07 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: rafo_no]
StephanBehrendt
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Themenersteller
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Beiträge: 13.892
In Antwort auf: rafo_no
da die Mitführungspflicht (bei Helligkeit) gekippt wird, könnte der Markt natürlich schlimmstenfalls einbrechen
Was bedeutet deiner Meinung nach "ständig einsatzbereit?
------------------------
Grüsse
Stephan
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Off-topic #1255536 - 19.12.16 13:15 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
HeinzH.
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In Antwort auf: StephanBehrendt
In Antwort auf: rafo_no
da die Mitführungspflicht (bei Helligkeit) gekippt wird, könnte der Markt natürlich schlimmstenfalls einbrechen
Was bedeutet deiner Meinung nach "ständig einsatzbereit?
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Geändert von HeinzH. (19.12.16 13:16)
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#1255539 - 19.12.16 13:24 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: rafo_no]
AndreMQ
Nicht registriert
In Antwort auf: rafo_no
In Antwort auf: AndreMQ
Ist manchmal erstaunlich, was ein paar Gesetzesänderungen bewirken.


da die Mitführungspflicht (bei Helligkeit) gekippt wird, könnte der Markt natürlich schlimmstenfalls einbrechen
...upps, das ist ein wirklich gutes Beispiel, was alles passieren kann.
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#1255541 - 19.12.16 13:37 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
JaH
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In Antwort auf: AndreMQ
In Antwort auf: rafo_no
In Antwort auf: AndreMQ
Ist manchmal erstaunlich, was ein paar Gesetzesänderungen bewirken.


da die Mitführungspflicht (bei Helligkeit) gekippt wird, könnte der Markt natürlich schlimmstenfalls einbrechen
...upps, das ist ein wirklich gutes Beispiel, was alles passieren kann.
.. wenn nicht richtig sinnentnehmend/begreifend gelesen wird.
Es ist mit keiner Silbe oder Andeutung von einer Abkehr von der Mitnahmepflicht die Rede.
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#1255543 - 19.12.16 13:41 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
Falk
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Zitat:
3-phasig statt 1-phasig?

Abgesehen von der Schreibweise, die einen Setzer zu Bluthochdruck treibt, von gefordertem einphasigem Betrieb war bisher schon keine Rede. Eigentlich wurde nur ein Generator gefordert, der bei einer Betriebsspannung von mindestens 6V eine Leistung von mindestens 3W erbringt. Ob man einen dreiphasigen Generator mit einem besseren Wirkungsgrad hinbekäme, wäre noch zu prüfen. Dagegen spricht, dass man mit der dreiphasigen Spannung erstmal nicht viel anfangen kann. Einphasengeneratoren waren bisher einfach die am wenigsten aufwändige Bauart. Kollektorbehaftete Gleichstromgeneratoren wird niemand wollen.
Falk, SchwLAbt
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#1255544 - 19.12.16 13:42 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
rafo_no
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Beiträge: 284
In Antwort auf: StephanBehrendt
In Antwort auf: rafo_no
da die Mitführungspflicht (bei Helligkeit) gekippt wird, könnte der Markt natürlich schlimmstenfalls einbrechen
Was bedeutet deiner Meinung nach "ständig einsatzbereit?

einsatzbereit, wenn der Betrieb erforderlich ist

"Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden"

Geändert von rafo_no (19.12.16 13:43)
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#1255546 - 19.12.16 13:45 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
derSammy
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Nunja, die Mitnahmepflicht stand bisher in §67 StVO und genau dieser wird durch den neuen Text ja ersetzt. Aber wie Stephan schon schrieb, heißt es im neuen Text "ständig einsatzbereit". Insbesondere ist damit die Mitnahmepflicht nicht aufgehoben, wohl aber scheint es z.B. zulässig, dass sich eine Rennradgruppe von jemandem (z.B. in einem Kraftfahrzeug) begleiten lässt, der die Lämpchen für alle Sportler spazieren fährt.
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#1255550 - 19.12.16 13:56 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
rafo_no
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einfach mal das Dokument von Stephan genau durchlesen!
Z.B. S 19. "Zu Nummer 2"
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#1255552 - 19.12.16 14:00 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: rafo_no]
derSammy
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Ja, völlig richtig. Ist ja auch eine Änderung, die durchaus mit Blick auf die Realität erfolgt und stellt eine Angleichung der Rechtssetzung an die Alltagspraxis dar. Entscheidend ist ja, dass das Rad dann beleuchtet ist, wenn es nötig ist.
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Geändert von derSammy (19.12.16 14:01)
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#1255553 - 19.12.16 14:01 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: rafo_no]
JaH
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In Antwort auf: rafo_no
oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden"
Ja und das bezieht sich nicht exklusiv auf Nacht und Dämmerung, sondern auf alles übrige wie Tunnel, Nebel, Sonnenfinsternis, Waldschatten und wasweißich und daher sind die Teile auch weiterhin immer mitzuführen.

PS: Es ist lediglich eine Umformulierung, die sich aus der kompletten Neuformulierung der ganzen lichttechnischen Bestimmungen ergeben hat (andere Autoren, Stil und sowas).
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Geändert von JaH (19.12.16 14:02)
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#1255555 - 19.12.16 14:07 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
derSammy
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Sofern eben damit zu rechnen ist. Es ist im Sommer deutlich nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang und bei stabiler sonniger Wetterlage schon davon auszugehen, dass mir auf meiner mir bekannten Hausrunde nicht unerwartet Tunnel, Nebel oder Sonnenfinsternisse über den Weg laufen. Von daher sehe ich es schon so, dass die grundsätzliche Mitführungspflicht aufgehoben wurde. Zukünftig muss der Schutzmann halt fragen: "Wo wollen sie hin und wie lange brauchen sie dafür?" um beurteilen zu können, ob man dazu ne Lampe in der Tasche haben muss oder nicht.

Was mir eher noch aufgefallen ist, was aber bisher wohl auch schon so leicht widersprüchlich drin stand:
Einerseits definiert die StVO klar, was unter "lichttechnischen Einrichtungen" zu verstehen ist, nämlich insbesondere auch Reflektoren, etc.
Und wo anders heißt es, dass diese von Ladung oder sonstigem nicht verdeckt werden dürften. Da bleibt dann natürlich die Frage, wie man das konkret im Fall von Speichenreflektoren/Reflexstreifen und Packtaschen, sowie der Pedalreflektoren und Taschen/vollverkleideten Liegeräder bewerkstelligen soll.
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Geändert von derSammy (19.12.16 14:11)
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#1255557 - 19.12.16 14:13 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
JaH
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Toller Witz. Aber diese Art Ausrede Begründung hat schon in der Vergangenheit nichts gebracht, wenn es darauf ankam. Und welchen Grund sollte es geben, daß von der bisherigen Rechtsauffassung abgewichen wird? Ich wüßte keinen.

Solange es keine zuverlässigen und natürlich zertifizierte Wahrsagungsglaskugeln gibt, kann niemand im voraus wissen wann und wo der Einsatz auch bei Tage notwendig ist. Und daraus folgt die generelle Mitführungspflicht.

Braucht man nicht zum zigsten Mal zu diskutieren. Ich tu es jedenfalls nicht mehr.
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#1255559 - 19.12.16 14:20 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
rafo_no
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In Antwort auf: JaH
.. und daher sind die Teile auch weiterhin immer mitzuführen.

sagt wer?

Du hast ja sicherlich bei Deinem genauen Studium des Textes auch noch auf S.20 die aufhellende Passage "Zu Nummer 3" verstanden

Geändert von rafo_no (19.12.16 14:20)
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#1255560 - 19.12.16 14:23 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
derSammy
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Dann für dich noch mal zum Mitschreiben:
§67 (11), Satz 2 StVO alte Fassung:
"der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;"
Sprich hier wurde explizit die Mitnahme jederzeit gefordert. Ob die ernsthaft unter den von mir oben geschilderten Bedingungen jemals auch durchgesetzt wurde, ist mir nicht bekannt.

§67 (2) StVO neue Fassung erlaubt explizit, dass die aktiven Leuchtelemente (Scheinwerfer, Leuchten und deren Enegiequellen) abnehmbar sein dürfen und listet dezidiert die Mitnahmepflicht nur bei entsprechenden Sichtverhältnissen auf. Die Reflektoren müssen jederzeit am Rad sein.
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Geändert von derSammy (19.12.16 14:25)
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#1255562 - 19.12.16 14:28 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: rafo_no]
JaH
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In Antwort auf: rafo_no
Du hast ja sicherlich bei Deinem genauen Studium des Textes auch noch auf S.20 die aufhellende Passage "Zu Nummer 3" verstanden
Ah. Spannend. Na sowas.
Nein habe ich nicht gelesen. Ist auf Seite 20 der dokumenteninternen Nummerierung und auf Seite 26 von 33 des Dokuments.

Ja gut, wenn das Ministerium selber so spricht, dann ist es also anders. Stellt sich mir dennoch die Frage wie sie sich das selber begründet haben, denn semantisch-inhaltlich unterscheidet sich der neue Text meines Erachtens eben nicht signifikant von dem alten.
Vielleicht haben da noch Leute mitgearbeitet, die noch von Ramsauer handverlesen wurden? grins Die sind ja berüchtigt für unklare Ausdrucksweise, deren Folgen dann über Jahre ausgesessen werden.

Wie auch immer, ich bin nicht dafür verantwortlich wie Polizei und Richter da interpretieren und auch nicht wie andere Leute das dann für sich jeweils (gerne auch großzügig) auslegen. Zeig mir den der sich zwar eigentlich ganz doll fest vorgenommen hatte nur bei Tageslicht ne Runde zu fahren, dann aber durch was auch immer aufgehalten wurde und dann keine Lust hat 12km durch die Nacht zu schieben und dann nicht dennoch fährt, nur halt ohne Beleuchtung....

Ich werde weiterhin immer Licht mitnehmen, sofern es nicht sowieso fest am Rad dran ist.
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Geändert von JaH (19.12.16 14:30)
Änderungsgrund: das "nicht" fehlte
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#1255567 - 19.12.16 14:35 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
Thomas S
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Ich lese das so:

- Man muss nicht immer das Licht mitführen.
- Wenn es die Lichtverhältnisse erfordern, sind die erforderlichen Lichtanlagen anzubringen.
- Wenn es die Lichtverhältnisse erfordern und man hat keine Lichtanlagen dabei, darf man das Fahrrad nicht in Betrieb nehmen.
Gruß
Thomas
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#1255569 - 19.12.16 14:52 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Thomas S]
derSammy
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Genau so sehe ich das auch.
Und ich bezweifle, dass der Anteil an Radfahrern signifikant ist, der bisher immer ne Lampe im Gepäck hatte (weil die StVO es so vorschrieb) und der nun ohne fähren wird und dann trotzdem spontan in die Dunkelheit kommt und dennoch (wohlwissend um die Gesetzeswidrigkeit) weiterfährt.

Ganz grundsätzlich fand ich diesen "Erziehungsgedanken" in Gesetzestexten noch nie gut, wenn der Gesetzgeber in seinen Vorgaben weit über das nötige hinaus geht, nur in einem prophylaktischen/erzieherischen Sinne (a la "hält sich eh keiner dran, also lieber etwas schärfer ins Gesetz formulieren"). Sowas führt nicht dazu, dass man die Gesetze ernst nimmt. Aktive Fahrradbeleuchtung ist unter normal sonnigen Bedingungen nicht nötig und es ist auch überflüssig sie dann zu fordern. Umgekehrt sollte die Exekutive sich lieber stärker darum bemühen, dass dann, wenn die Beleuchtung nötig ist, das Nichtvorhandensein auch entsprechend sanktioniert wird. Da sehe ich das eigentliche Problem.
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#1255571 - 19.12.16 15:12 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
JaH
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Sammy, manchmal ist weniger, hier weniger schnell und viel zu Schreiben ohne erkennbar nachgedacht zu haben, wirklich mehr.

Es gibt genug Sommerunfälle und ja die betreffen auch Radfahrer, die bei diesen Unfällen auch gerne mal zu Tode kommen - wo bei prallstem Sonnenschein in dunkle, weil komplett abgeschattete Waldbereiche hineingefahren wird und wo es dann kracht, weil KaEffZettis Augen sich erst an das Dämmerlicht mitten am Sommertag gewöhnen müssen - kein Grund langsamer oder noch achtsamer zu fahren - und dann ist da der unbeleuchtete Radfahrer voraus und es scheppert und minus eins für die Statistik. Der letzte Unfall (toter Senior auf Rennrad unterwegs) dieser Art im Kölner Raum wurde auf radfahren-in-koeln.de intensiv betrachtet.

Ich finde daher deine Pauschalisierung
Zitat:
Aktive Fahrradbeleuchtung ist unter normal sonnigen Bedingungen nicht nötig und es ist auch überflüssig sie dann zu fordern.
daher genauso realitätsfern, wie es die kommentierende Feststellung des Bundesverkehrsministeriums für mich ist. Realitätsferne darf man hier getrost als eben keinen Beitrag für einen sicheren oder besseren Straßenverkehr betrachten.

Über den erzieherischen Gedanken kann und soll und muss man streiten, ja. Fakt sind aber halt auch die einschlägigen Unfälle, die besonders in Schland durch zuhauf unachtsames Verhalten auf den Straßen mindestens deutlich begünstigt werden.
Um hier zu deutlichen Verbesserungen zu gelangen, bedarf es deutlicher Veränderungen im Verhalten eines Jeden von uns, gleichgültig ob mit oder ohne und mit welcher Art Fahrzeug unterwegs seiend.
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#1255580 - 19.12.16 16:27 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
Chris-Nbg
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In Antwort auf: JaH
Es gibt genug Sommerunfälle und ja die betreffen auch Radfahrer, die bei diesen Unfällen auch gerne mal zu Tode kommen - wo bei prallstem Sonnenschein in dunkle, weil komplett abgeschattete Waldbereiche hineingefahren wird und wo es dann kracht, weil KaEffZettis Augen sich erst an das Dämmerlicht mitten am Sommertag gewöhnen müssen

Was hat diese Situation mit der Beleuchtung des Radfahrers zu tun? Das Problem ist das nicht eingehaltene Sichtfahrgebot des Autofahrers, nicht die nicht vorhandene Beleuchtung des Radfahrers.

Außerdem: Wie viel sind denn diese "genug Sommerunfälle" in Zahlen konkret? Oder ziehst du dich hier nur an einem Einzelfall hoch?
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#1255581 - 19.12.16 16:28 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
derSammy
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Diese Unfälle sind tragisch, nur gebe ich zu bedenken:
1) Es gibt Landstriche in dieser Republik, da ist Wald ziemlich selten. Zumindest gibt es Wege, die gänzlich über Straßen ohne angrenzenden Baumbestand führen.
2) Der von dir skizzierte Fall wirft eher die Frage auf, wo es sinnvoll ist, mit Beleuchtung zu fahren. All die Diskussion um Mitführpflicht ja oder nein ist ja witzlos, solange kein Konsens darüber besteht, wo man dieses anschalten sollte/muss. Und zu den Stellen wo dies nicht nötig ist, gehört nach landläufiger Meinung wohl auch der Wald mit seinen Schattenfeldern im Sonnenschein. Die Mitführpflicht selbst (in Rucksack, etc.) ändert nämlich genau nichts an der Wahrnehmung des Radlers, der von der Nutzung des Lichtes keinen Gebrauch macht.

Ganz kleingedruck stellt sich mir noch die Frage, ob der Rennradsenior sein Rennrad mit den vorgeschriebenen Reflektoren ausgestattet hatte und ob diese, falls nicht vorhanden, an dem Unfallhergang etwas geändert hätten.
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#1255584 - 19.12.16 16:52 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Chris-Nbg]
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In Schland geht es ganz schnell um die Frage des Überlebens, wobei es scheissegalst ist wie sehr der KaeFzetti gegen was auch immer verstoßen hat. Wenn ein Licht die Dämmerung durchdringt und ein Unfall deswegen nicht geschieht, stellt sich deine Frage eben nicht.

Zu dem Rest sag ich nur: Wegen dieser Art des "Diskutierens" stehst du bei mir auf Igno. Gibt Sachen die tu ich mir nicht an und da gehört das jetzt einmal mehr dazu.
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Off-topic #1255585 - 19.12.16 16:54 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
JaH
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Sammy, ganz ehrlich jetzt. Später, wenn du vom spontanschreibe-Flash wieder runter sein solltest, dann atmest du mal tief durch, machts dreimal Omm! und dann liest du diesen deinen Beitrag nochmal laaangsam durch unter überlegst selber was ich dir dazu hier und jetzt nicht schreiben möchte. Ja?
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.
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#1255595 - 19.12.16 17:32 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
nachtregen
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In Antwort auf: derSammy
Sei es nun ein besonders leistunsstarker Dynamo zur Befriedigung aller Stromgelüste oder ein dreipoliger Stecker für nen Drehstromanschluss...

Ich erwarte ja nicht, daß jetzt wegen der Änderung der StVZO in Deutschland neue Produkte im Bereich Dynamos auf den Markt kommen werden, aber rein aus Interesse: Welchen Zweck hätte ein Drehstromanschluß?
--
Stefan
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#1255604 - 19.12.16 19:07 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Falk]
AndreMQ
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Bei einem Neuansatz einer Fahrradelektronik mit einer Elektromaschine als Generator darf die Phasenzahl in die Optimierung einbezogen werden. Kann durchaus herauskommen, dass der heutige, permanenterregte 1-AC-Klauenpolgenerator optimal ist, muss aber nicht. Denkbar wären 2-AC (zwei um 90° versetzte Wicklungen) oder 3-AC (drei um 120° versetzte Wicklungen). Vierphasig ist sinnlos und bei 5-AC und höher wird die Wicklung zu komplex und die Strippenzahl zu hoch. Aber man soll vorher nie "NIE" sagen. Entscheidend ist: wenn grundsätzlich Elektronik verfügbar ist, müssen technisch gesehen keine Zwänge aus der Vor-Elektronik-Zeit übernommen werden.
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#1255606 - 19.12.16 19:38 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
Falk
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Zitat:
der heutige, permanenterregte 1-AC-Klauenpolgenerator optimal ist, muss aber nicht. Denkbar wären 2-AC (zwei um 90° versetzte Wicklungen) oder 3-AC (drei um 120° versetzte Wicklungen)

Brrr, das haut den stärksten Türken von Halbmond. Versuch Deinen Text mal ohne Hustenanfall zu lesen.
Abgesehen vom deutschen Patzer beim Vierphasensystem, ohne Gleichrichtung sind die Mehrphasensysteme nicht sinnvoll zu nutzen. Dabei spielt der Spannungsabfall über eine Diode in Durchlassrichtung eine Rolle. Ausgeschlossen habe ich erstmal nichts. Nur ist beim Klauenpolgenerator kein Wicklungsraum frei. Man könnte ihn aufteilen, doch der einzige Nutzen wäre ein weniger pulsierender Gesamtstrom ohne Nulldurchgang.

(Dass man im Gringoland mit ~ und = nichts anfangen kann, heißt doch wirklich nicht, dass wir uns ebenfalls stockdumm stellen müssen. Die selbsterklärenden Symbole wurden eingeführt, weil sie sprachneutral und selbsterklärend sind)
Falk, SchwLAbt
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#1255610 - 19.12.16 20:01 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Martina]
trike-biker
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In Antwort auf: Gio

D.h. dann auch, daß Dynamos und Nadys nicht mehr Zulassungspflichtig sind?

Heisst es nicht. In §22 steht Lichtmaschinen müssten zugelassen sein. Dann frage ich mich, was geprüft wird und wo das steht?


Schade. Mein Hinterrad-Nabendynamo wäre nun zwar wohl zulassungsfähig, da er aber nicht zugelassen ist (und es auch nicht mehr wird, da es ihn nicht mehr gibt), fahre ich leider weiter illegal. traurig

Martina


Martina du auch, ich fahre den ebenso am Trike grins. und ja es ist schade das eingutes und auch sinnvolles Produkt nicht mehr hergestellt wird, auch nicht von kleinserien Herstellern.

Klaus
jetzt wieder Stadtbewohner ;-) .Wenn du unten bist, geht`s nur noch bergauf.

Liegst du schon, oder buckelst du noch !
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#1255612 - 19.12.16 20:28 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
iassu
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In Antwort auf: JaH
Es gibt genug Sommerunfälle und ja die betreffen auch Radfahrer, die bei diesen Unfällen auch gerne mal zu Tode kommen - wo bei prallstem Sonnenschein in dunkle, weil komplett abgeschattete Waldbereiche hineingefahren wird und wo es dann kracht, weil KaEffZettis Augen sich erst an das Dämmerlicht mitten am Sommertag gewöhnen müssen

Nunja, hier geht es doch in der Tat um die Mitführpflicht, oder?

Wenn der Gesetzgeber, nehmen wir nur mal spielhalber an, er wäre dazu willens und in der Lage, erkennt, daß all diese tragischen Sommer-Nacht-bei-Tag-Unfälle deswegen passiert sind, weil die Radfahrenden weder der Mitführpflicht genüge geleistet haben noch im anderen Falle sich die Mühe gemacht haben, das Gefunzel in Betrieb zu setzen für die 650 Meter Schatten im Wald, und wenn er aufgrund dieser Erkenntnis die Mitführpflicht so umformuliert, wie es jetzt aussieht, daß es nämlich schlicht heißt: wo Licht gebraucht wird, ist es zu benutzen, dann wäre das im Ganzen doch eigentlich nicht fegefeuerverdächtig für eben ihn, den Gesetzgeber, oder?

Die Ganze Diskussion krankt ja mal wieder an ihrem starken Luftschloßcharakter. Niemand weiß, wieviele derartige Unfälle passieren, wieviele durch Licht vermieden werden, wieviele Radfahrende das Licht zwar dabei hatten, aber zu faul waren, es einzuschalten und trotzdem nicht verunfallt sind und wieviele die Mitführpflicht einen feuchten Staub gekümmert hat und ebenfalls heil davongekommen sind.

Vielleicht sollten wir uns über die Wachsgeschwindigkeit von Moos auf Ziegeldächern unterhalten, das wäre dann wenigstens nachprüfbar.

P.S.: Falls Sammys Beiträge einen Zu-schnell-und-zu-allkompetent-touch haben sollten und falls das nerven sollte, so wage ich bescheiden einzufügen, daß deine aufgeregte Art, darauf zu reagieren, die Angelegenheit nicht besser macht.
...in diesem Sinne. Andreas

Geändert von iassu (19.12.16 20:30)
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Off-topic #1255615 - 19.12.16 20:46 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: iassu]
JaH
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Weshalb immer gleich ein Beispiel (unter vielen) direkt als Zentrales Anliegen und Problem darstellen? Knackpunkt beim "wenn Licht notwendig ist" ist doch, daß es dann notwendig ist. Punkt. Wenn man keines dabei hat, sollte das normale Weiterfahren so nicht mehr erfolgen (sondern anders, auch weiterfahren). Tut nur deswegen niemand, nein lieber Augen zu und durch. Find ich nicht sonderlich zielführend. Worum geht es bei Licht nochmal? Sehen? Ja. Und gesehen werden? Oh ja! Und weshalb? Damit man sich nicht übersieht und die Statistiken wieder gefüttert werden.

Viele hier fahren ihren Scheinwerfer ja im Senso-Modus und als diese Funktion in massiger Verbreitung aufkam war häufig zu lesen wie erstaunt man gewesen sei wann und wo der Scheinwerfer überall angegangen sei.

Kein Licht am Rad zu haben ist tagsüber nun keine Todsünde, aber es erfordert eben auch einen besonders "reifen" Umgang mit diesem Umstand und eben unter bestimmten Bedingungen. Das wird aber nicht vorab allgemein vermittelt, sondern zumeist über "puh, das war knapp!" gelernt. Und das finde ich problematisch, denn es geht eben keineswegs immer nochmal gut aus.


Was Sammy angeht, so möchte ich weiterhin nicht andeuten was mir extrem gegen den Strich ging. War aber etwas was auch dir sonst allgemein ebenso gegen den Strich geht, wenn es aus den "üblichen" Medien auf einen niederprasselt.
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#1255625 - 19.12.16 21:28 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Falk]
AndreMQ
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Ja, so ist es nun einmal: wenn kein mechanischer Gleichrichter (Kollektor) muss ein elektronischer Gleichrichter eingesetzt werden. So ist es seit einigen Jahrzehnten mit Elektronik.
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#1255640 - 19.12.16 23:44 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
Falk
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Guck mal in mein Profil. Da steht unter Anderem, wofür ich mein Geld bekomme.
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Off-topic #1255641 - 19.12.16 23:59 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Falk]
derSammy
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Das kann er aber nur lesen, wenn er selbst die entsprechenden Felder ausfüllt...
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Off-topic #1255699 - 20.12.16 11:23 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
derSammy
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In Antwort auf: JaH
Sammy, ganz ehrlich jetzt. Später, wenn du vom spontanschreibe-Flash wieder runter sein solltest, dann atmest du mal tief durch, machts dreimal Omm! und dann liest du diesen deinen Beitrag nochmal laaangsam durch unter überlegst selber was ich dir dazu hier und jetzt nicht schreiben möchte. Ja?

So lieber Jochen,
nachdem ich mir deinen von deutlich mehr Lebensweisheit geprägten Rat zu Herzen genommen habe und allen Ratschlägen intensiv nachgekommen bin, macht es immer noch nicht "klick" bei mir:
- Ich sehe nicht, was ich da falsches geschrieben hätte
- Ich sehe nicht aus welchen Paragraphen der zukünftigen StVO man eine generelle Leuchtenmitführpflicht ableiten könnte.
- Ich kann dem vermeintlichen Gedanken des Gesetzgebers folgen, dass eine generelle Mitführpflicht von Beleuchtung verzichtbar ist. Das mag man anders sehen und du mit regelmäßigen Touren von >100km wirst das auch sicher anders beurteilen, als der Ottonormalbürger, für den jeder Ausflug weiter als bis zum nächsten Bäcker schon als exotisch oder gar als Leistungssport gilt.

P.S.: Meine multimedialen Kenntnisse haben nicht gereicht, den Fall des verunglückten Seniorenradlers aus den Untiefen von Marcos Blog hervorzubuddeln. Das ändert aller Voraussicht nach aber nichts an meiner Einschätzung, dass man daraus wohl kaum zwingend eine bedingungslose, ständige Mitführpflicht von Radbeleuchtung (überall und jederzeit) ableiten muss.
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Off-topic #1255702 - 20.12.16 11:33 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
JaH
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Ach Sammy. Worum gings? Und was ist daraus geworden? Und wer hat vollkommen grundlos sich des Stilmittels des Victim Blamings bedient, um seinen Standpunkt zu untermauern? Wer verkündet man brauche etwas ja ganz klarerweise gar nicht weil es ja immer ausreichend hell sei und besetzt dabei eine fundamentalistische Position?
Solche Arten des Diskutieren führen extrem häufig rasch ins Abseits oder ins Aus. So auch hier. Und es findet sich in fast jeder Diskussion irgendwann wieder jemand der so vorgeht. Deswegen meide ich inzwischen fast komplett alles in diesem Forum. Und wenn ich dann doch mal etwas mehr als nur einmal lese (aufrufe) und gar was dazu sage, passiert es wieder.

Ich will das nicht mehr.
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In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.
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#1255786 - 20.12.16 16:18 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
StephanBehrendt
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In Antwort auf: derSammy

§67 (2) StVO neue Fassung erlaubt explizit, dass die aktiven Leuchtelemente (Scheinwerfer, Leuchten und deren Enegiequellen) abnehmbar sein dürfen und listet dezidiert die Mitnahmepflicht nur bei entsprechenden Sichtverhältnissen auf.
Nein,
§67 (2) listet auf, wann die "ständig einsatzbereiten" Leuchten am Rad angebracht sein müssen.

Ständig bedeutet laut Duden "andauernd, beständig, dauernd, fortdauernd, fortgesetzt," usw.
Du musst also "bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern" sofort anhalten, die Leuchten montieren und darfst dann erst weiter fahren. Die Sichtverhältnisse erfordern sicherlich auch eine Leuchtenmontage in Tunneln und langen Unterführungen.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1255809 - 20.12.16 17:16 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
Falk
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Irgendwie ist das schon ein Streit um des Kaisers Bart.
Falk, SchwLAbt
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#1255820 - 20.12.16 17:54 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
derSammy
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Auch auf die Gefahr hin, gleich wieder den kaiserlichen Bart und die "Vielposterei" um die Ohren geworfen zu bekommen:
§67 (2) verstehe ich so, dass die lichttechnischen Anlagen (Reflektoren, etc.) am Fahrzeug zu sein haben; mit dem nachfolgenden Satz, der die Abnehmbarkeit von Front- und Rückleuchte jedoch explizit erlaubt, sind diese jedoch davon ausgenommen. (Und damit nicht nochmals falsche Interpretationen aufkommen, ich lese die Änderungen schon so, dass wann immer der Einsatz der Scheinwerfer nötig ist (Dunkelheit, Tunnel, Licht-Schatten-Wechsel,...), man diesen natürlich auch installiert haben muss). Diese Lesart wird (wie von rafo_no richtig bemerkt) durch die im gleichen von StephanBehrendt verlinkten Dokumt ebenfalls verabschiedete Änderung der StVZO gestützt, wo in § 31b der Punkt 7 (Mitführpflicht von Fahrradbeleuchtung) künftig entfällt. Im Erklärtext zu dieser Änderung heißt es auf Seite 20 des gleichen Dokumentes und ich zitiere mal wörtlich:
Zitat:

Durch die Aufhebung der generellen Mitführpflicht von Fahrradscheinwerfern und -schlussleuchten muss die Auflistung in § 31b (Überprüfung mitzuführender Gegen-
stände) angepasst werden.

Wenn mir unter diesen Gesichtspunkten einer von der Rennleitung mit deiner Dudeninterpretation von "ständig" kommen würde, würde ich es aber auf den kompletten Rechtsweg ankommen lassen - auch ohne Rechtsschutzversicherung.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
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Geändert von derSammy (20.12.16 17:57)
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#1255838 - 20.12.16 19:05 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
StephanBehrendt
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Ich werde nächstes Jahr meinen Rechtsanwalt um Exegese fragen.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1255888 - 21.12.16 07:02 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
AndreMQ
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Sehe ich genauso und es ist auch nicht Kaisers Bart. Wie schon in vorigen Beiträgen sind die versicherungs-, haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen bei Unfällen wichtig, weil hier richtig Geld fließt und nicht einige Euro mehr oder weniger Bußgeld. Und da war bisher schon die nicht mitgeführte Akku-Leuchte bei NaDy-losen Rädern (die auch so bleiben) im Sommer kein Problem bei Unfällen. Und das ist jetzt auch gemäß STVZO zulässig. Ich lese die neue Regel genau so: " ... während ihres Betriebes fest angebracht sein ..." und am hellen Tage ist kein Scheinwerfer in Betrieb und zusätzlich der direkte Hinweis auf den Entfall der Mitführpflicht. Das ist ein klare Verbesserung - wie auch andere Regeln. Natürlich darf man dann nicht in Bereiche fahren, die eindeutig Beleuchtung erfordern.
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#1255908 - 21.12.16 10:09 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: nachtregen]
AndreMQ
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Sei es nun ein besonders leistunsstarker Dynamo zur Befriedigung aller Stromgelüste oder ein dreipoliger Stecker für nen Drehstromanschluss...

Ich erwarte ja nicht, daß jetzt wegen der Änderung der StVZO in Deutschland neue Produkte im Bereich Dynamos auf den Markt kommen werden, aber rein aus Interesse: Welchen Zweck hätte ein Drehstromanschluß?
Gute Frage mit einer relativ knappen Antwort: die Phasenzahl ist (neben der Polzahl) das wichtigste Konstruktionsmerkmal einer elektrischen Maschine, aber bisher meist durch das (elektroniklose) Umfeld vorgegeben. Genau das wäre bei einem Gesamtkonzept Fahrrad-Generator plus Fahrrad-Elektronik nicht der Fall und man darf/kann/muss die Frage nach der optimalen Phasenzahl stellen. Das einfachste (aber je nach Gleichrichterkonzept gar nicht das wichtigste) ist die geringe Restwelligkeit einer Mehrphasenmaschine schon bei einfacher Diodengleichrichtung ohne Glättung. Die Phasenzahl (wie auch die Polzahl) bestimmen aber die ganzen elektrischen Kennwerte der Maschine. Mit der Windungszahl kann man die dann insgesamt noch (linear oder quadratisch) nach oben/unten verschieben, aber nicht unabhängig voneinander verändern. Also die Spannungskonstante mit mehr Windungen höher setzen, vergrößert auch quadratisch die Wicklungsinduktivität. Wenn man das eine will, aber nicht das andere, muss man den ganzen Entwurf ändern. Ich erwarte eigentlich schon weitere Generator-Konzepte als nur Seitenläufer und NaDy.
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#1255911 - 21.12.16 10:40 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
StephanBehrendt
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In Antwort auf: derSammy
Sei es nun ein besonders leistunsstarker Dynamo zur Befriedigung aller Stromgelüste oder ein dreipoliger Stecker für nen Drehstromanschluss...

Ich erwarte ja nicht, daß jetzt wegen der Änderung der StVZO in Deutschland neue Produkte im Bereich Dynamos auf den Markt kommen werden, aber rein aus Interesse: Welchen Zweck hätte ein Drehstromanschluß?
Gute Frage
Mich interessiert eher, welche Vorteile der gemeine Radler davon hätte.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1255913 - 21.12.16 10:53 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
AndreMQ
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Ebenfalls sehr gute Frage. Ich habe früher nur Motoren, keine Generatoren oder gar NaDys berechnet, aber Ziele für Fahrrad-Generatoren wären (weiss Hr. Schmidt von SON sicher viel besser):
- Im unteren Drehzahlbereich schon früher Leistung ziehen können ohne Abschnitte im oberen Drehzahlbereich.
- Das übliche wie: billiger, kleiner, leichter.
- Die Trennung von Nabe und Generator ist vielleicht doch besser - ohne auf den schrecklichen Seitenläufer zu gehen. Da muss doch mehr drinnen sein.
- Bei Bedarf hohe Leistung ziehen können - natürlich nur dann mit dem damit leider energetisch unvermeidbaren Fahrwiderstand.
- Weitere Wirkungsgradsteigerung, gerade wenn viel Leistung gezogen wird.
- .....??
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#1255941 - 21.12.16 13:30 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
derSammy
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In Antwort auf: nachtregen

Ich erwarte ja nicht, daß jetzt wegen der Änderung der StVZO in Deutschland neue Produkte im Bereich Dynamos auf den Markt kommen werden, aber rein aus Interesse: Welchen Zweck hätte ein Drehstromanschluß?
Gute Frage mit einer relativ knappen Antwort: die Phasenzahl ist (neben der Polzahl) das wichtigste Konstruktionsmerkmal einer elektrischen Maschine, aber bisher meist durch das (elektroniklose) Umfeld vorgegeben. [...] Das einfachste (aber je nach Gleichrichterkonzept gar nicht das wichtigste) ist die geringe Restwelligkeit einer Mehrphasenmaschine schon bei einfacher Diodengleichrichtung ohne Glättung.

Genau dies scheint mir der Punkt zu sein. Die althergebrachten Glühlampen nehmen sehr genügsam zweiphasigen Wechselstrom entgegen, der Glühfaden ist ziemlich träge und die Lampe flackert da trotz der hohen Spannungsschwankungen wenig.
LEDs funktionieren mit Gleichstrom, man muss die Phasen also sowieso gleichrichten. Und LEDs reagieren sehr flink auf Spannungsschwankungen, daher nimmt man ganz simpel gleichgereichteten Strom hier als Flackern wahr. Drehstrom böte den Vorteil, dass die LEDs nicht derart auffällig flackern. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass es einfacher ist eine effiziente Schaltung zu bauen, die eine konstante 5V-Spannung für Smartphones und co zur Verfügung stellt.
Aber hauptsächlich sehe ich durch den Wegfall der Dynamonormierung die Chance, dass hier sehr leistungsstarke Dynamos auf den Markt kommen und es deutlich einfacher wird entsprechende Lader massentauglich anzubieten, die es auch bei geringem Fahrttempo schaffen ein Smartphone oder gar ein Tablet dauerhaft zu versorgen.
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#1255949 - 21.12.16 14:37 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
AndreMQ
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Ja, im Prinzip könnten die Forumslader-Entwickler mal Wunschkonzert spielen und sich ein Generatorverhalten wünschen. Und den Blick erweitern von Zusatzelektronik zu einer nun immer vorhandenen "Fahrzeugelektronik". Die Elektromaschinenleute sagen dann schon, was davon geht - und so kommt man iterativ zu neuen Lösungen.
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#1256725 - 28.12.16 09:24 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
schmadde
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Ich finde die Änderungen in weiten Teilen positiv und viele Dinge die mich schon lange gestört haben sind verbessert worden - das ist ja schon wie ein Traum der in Erfüllung geht. Noch vor 10 Jahren war der §67 STVZO Inbegriff der Gängelung von Radfahrern und man hätte ihn durch den Satz "Brauchbare Beleuchtung ist für Radfahrer verboten" ersetzen können.

Aber da muss der Bundesrat ja noch zustimmen bzw. kann die Verordnung noch bis zur Unkenntlichkeit verschlimmbessern, oder? Weiss man ob das so durchkommt? Oder ist es evtl. schon?

P.S.: Was macht dieses Technische Thema denn im Bereich "Treffpunkt"? Unpassender geht es doch eigentlich kaum? Würde das nicht eher in "Ausrüstung Reiserad" gehören oder alternativ in "Dies & Das" wo solcherlei Themen immer wieder besprochen werden?
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#1256770 - 28.12.16 13:12 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: schmadde]
Falk
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Sicher? Die Gängelung bestand doch vor allem in der Leuchtweitenbegrenzung auf zehn Meter. Sollte die tatsächlich abgeschafft worden sein? Dann habe ich den Punkt überlesen. Den Seitenreflektorgeglitzerhumbug im Zirkuspferdestil wollte man jedenfalls nicht anfassen.
Falk, SchwLAbt
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#1256779 - 28.12.16 14:07 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Falk]
schmadde
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In Antwort auf: Falk
Sicher? Die Gängelung bestand doch vor allem in der Leuchtweitenbegrenzung auf zehn Meter.

Die Gängelung bestand aus vielerlei, unter anderem:

- nur ein Scheinwerfer erlaubt
- keine hellen Scheinwerfer erlaubt (das Problem wurde durch neue Technologien erheblich verringert, wirklich hell geht aber mit einer Lampe und Dynamo immer noch nicht)
- nur Dynamolicht erlaubt, was helle Scheinwerfer automatisch ausschliesst
- nur 6V/3W erlaubt, was helle Scheinwerfer und brauchbare Ladefunktionen automatisch ausschliesst
- die Mitführpflicht existiert auch für Anwendungen, für die sie völlig sinnlos ist (ich weiss, von einigen Foristen hier mit Scheuklappen, wird sie auch propagiert)

In Antwort auf: Falk

Sollte die tatsächlich abgeschafft worden sein? Dann habe ich den Punkt überlesen. anfassen.

Ja, der Passus wurde auch getilgt. Vergleiche §67 Abs 3 STVZO alt und neu.

Deine Einschätzung zum Lametta teile ich auch. Vor allem ärgert mich, dass man immer noch zwei Rückstrahler braucht, wovon der zweite häufig nicht oder nicht dauerhaft brauchbar angebracht werden kann und es gibt nun wirklich überhaupt keinen Grund, warum man beide brauchen sollte.

Ich könnte mir allerdings auch noch so vieles vorstellen, was man verbessern könnte, bin aber mit dieser Fassung schon sehr zufrieden. Auch die Änderungen der letzten Jahre (allen voran die Legalisierung der Akkubeleuchtung) finde ich durchaus positiv.
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#1256794 - 28.12.16 15:37 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: schmadde]
StephanBehrendt
Mitglied
Themenersteller
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In Antwort auf: schmadde
P.S.: Was macht dieses Technische Thema denn im Bereich "Treffpunkt"? Unpassender geht es doch eigentlich kaum?
Die Gedanken der Forumseigentümer sind schon mal eigentümlich. Ich hatte das Thema passender eröffnet.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1256795 - 28.12.16 15:39 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: schmadde]
Falk
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Zitat:
- nur 6V/3W erlaubt, was helle Scheinwerfer und brauchbare Ladefunktionen automatisch ausschliesst

Dabei wird allerdings regelmäßig bei der Nennleistung das Wort »mindestens« unterschlagen. Nach dem demokratischen Grundprinzip »Was dem Bürger nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt« wäre mehr immer gegangen.

Bei den Akkulampen und der Mitführpflicht gehe ich mit den Scheuklappen nicht mit. Es läge an den Nutzern, das Gejammer einzustellen und sich dann im Fahrbetrieb vernünftig zu verhalten. Leider tut sich genau da praktisch nichts und haarige Situationen sind an der Tagesordnung. Es kann sogar mal vorkommen, dass jemand unterwegs einen Blackout erleidet. Ob derjenige dann schiebt oder vorsichtig fährt, ist ziemlich egal. Finster wie der Bär auf der Innenseite und trotzdem volles Rohr kann aber nicht sein. Genau das erlebe ich öfter und dann doch vor allem bei denen, die gar keine Funzelei dabei haben.
Falk, SchwLAbt
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#1256831 - 28.12.16 22:27 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: schmadde]
derSammy
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Nö, das mit den Rückstrahlern hat sich auch geändert. Künftig ist ein roter Rückstrahler nach hinten ausreichend.

Ach ja, warum ein Dynamo helles Licht ausschliesen würde, erschließt sich mir nicht. Die Lichtmaschine in einem Kraftfahrzeug ist auch nix anderes als ein Dynamo und die können bekanntlich beliebig helles Licht...
Richtig sind die bisher sehr restriktiven sonstigen Vorgaben bezüglich der Zulassung von Scheinwerfern, von denen ich nicht weiß, was sich da ändern wird. Insbesondere waren die Restlichtobergrenzen oberhalb der Blendkante ein enormes Hemmnis für sinnvolle Beleuchtung.
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Geändert von derSammy (28.12.16 22:32)
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#1256837 - 28.12.16 23:21 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Falk]
iassu
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Richtich. Und wenn ich nicht so Skrupel hätte, würde ich mir die alle nach Sibirien wünschen.
...in diesem Sinne. Andreas
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#1257043 - 30.12.16 09:20 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: cterres]
HeinzH.
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Moin Christoph!
In Antwort auf: cterres
(....) Tagfahrlicht, zuschaltbares Fernlicht, Standlicht und Bremslicht sind nun aufgelistet. In der Tat alles Eigenschaften, die Fahrradbeleuchtung schon seit Längerem bietet.
Freuen wir uns nicht zu früh, noch droht der Bundesrat!
Diesem war es beim letzten Reformversuch vor etlichen Jahren aufgrund vor allem der, auch von einigen Medien flankierten, lautstarken Einwürfe eines niedersächsischen Mitglieds, gelungen, sie bis zur Unkenntlichkeit zu verwässern. Ich kann mich beispielsweise an das Stichwort "Überregulierung" in Zusammenhang mit der vorzuschreibenden Doppeltverkabelung von Fahrradbeleuchtung erinnern. Auch die Lobby der Industrie, der Importeure und des Fahrradhandels sangen seinerzeit dieses Lied.

In Antwort auf: cterres
Einzig Fahrtrichtungsanzeiger in Orange sind gestattet.
Allerdings nur für Velomobile und Trikes...
Bis denne,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...

Geändert von HeinzH. (30.12.16 09:31)
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#1257047 - 30.12.16 09:40 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
HeinzH.
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In Antwort auf: derSammy
(....)Ach ja, warum ein Dynamo helles Licht ausschliesen würde, erschließt sich mir nicht. Die Lichtmaschine in einem Kraftfahrzeug ist auch nix anderes als ein Dynamo und die können bekanntlich beliebig helles Licht... (....)
Ganz ehrlich, innerhalb ihrer Reichweite sind aktuelle Fahrradscheinwerfer heller als die beiden Halogenscheinwerfer unseres nunmehr zwanzig Jahre alten Elches*.
HeinzH.

*Ja, dessen Glühobst wurde erst vor einem Jahr gewechselt.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...
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#1257052 - 30.12.16 10:18 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: HeinzH.]
Gio
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In Antwort auf: HeinzH.
Freuen wir uns nicht zu früh, noch droht der Bundesrat!
Diesem war es beim letzten Reformversuch vor etlichen Jahren aufgrund vor allem der, auch von einigen Medien flankierten, lautstarken Einwürfe eines niedersächsischen Mitglieds, gelungen, sie bis zur Unkenntlichkeit zu verwässern. Ich kann mich beispielsweise an das Stichwort "Überregulierung" in Zusammenhang mit der vorzuschreibenden Doppeltverkabelung von Fahrradbeleuchtung erinnern. Auch die Lobby der Industrie, der Importeure und des Fahrradhandels sangen seinerzeit dieses Lied.


Zu Recht.

Von Überregulierung kann man aber bei dem neuen Entwurf wirklich nicht sprechen. Mir scheint im Ministerium hätten ein paar Leute aus dem von dir erwähnten - peinlichen - Debakel gelernt.
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#1257967 - 04.01.17 13:59 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
StephanBehrendt
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In Antwort auf: StephanBehrendt
Ich werde nächstes Jahr meinen Rechtsanwalt um Exegese fragen.
Der BLFA-TK forderte die Streichung der Mitführungspflicht.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1257971 - 04.01.17 14:12 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
derSammy
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Sprich der Exeget geht konform mit meinen obigen Ausführungen?

Was mich noch mal interessieren würde: Wann tritt das Gesetz denn in Kraft und kann es der Bundesrat ggf. noch kippen/modifizieren?
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
Satzzeichen können Leben retten.
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#1257985 - 04.01.17 14:51 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
SFR
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So kann man Bestandsschutz auch definieren:
"Die Herausnahme der Fahrradanhänger, die vor dem 1. Januar 2018 in Verkehr gebracht wurden, dient dem Bestandsschutz, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Nachrüstung der aktuell im Handel befindlichen Fahrradanhänger technisch möglich ist." (S.25)
Ein wunderschöner Lapsus des Verfassers. lach
Gruß, Ben
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#1258000 - 04.01.17 15:30 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
StephanBehrendt
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In Antwort auf: derSammy
Sprich der Exeget geht konform mit meinen obigen Ausführungen?
Ja

In Antwort auf: derSammy
Was mich noch mal interessieren würde: Wann tritt das Gesetz denn in Kraft und kann es der Bundesrat ggf. noch kippen/modifizieren?
Es muss noch in diesem Januar durch den Bundesrat.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1258019 - 04.01.17 16:23 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
Gio
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In Antwort auf: StephanBehrendt
In Antwort auf: StephanBehrendt
Ich werde nächstes Jahr meinen Rechtsanwalt um Exegese fragen.
Der BLFA-TK forderte die Streichung der Mitführungspflicht.


Hättest du da mal einen Link direkt zum Dokument? Ich komme mit dieser merkwürdigen Website nicht zurecht.
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#1258034 - 04.01.17 16:47 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: SFR]
derSammy
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Kannst du den "Lapsus" kennzeichnen? Ich verstehe den Punkt nicht. traurig
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
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#1258085 - 04.01.17 19:53 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
SFR
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Ich unterstelle dem Gesetzgeber, dass er den Bestandsschutz eigtl. so auffasst, dass ältere Anhänger, die nicht mit passender Beleuchtung ausgerüstet werden können, weiterhin betrieben werden dürfen. Im zitierten Text ist es aufgrund einer fehlenden Negation jedoch so formuliert, dass alte Anhänger vor Nachrüstung geschützt werden sollen. Da der Gesetzgeber nicht ausschließen kann, dass es Nachrüstmöglichkeiten gibt, erklärt er den Bestandsschutz. Das klingt in der Form eher nach Artenschutz. zwinker
Gruß, Ben
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Off-topic #1258115 - 04.01.17 21:45 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: SFR]
derSammy
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Danke, der Groschen ist gefallen. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. traurig
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
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Off-topic #1258224 - 05.01.17 12:33 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
SFR
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Bei mir ist er auch sehr langsam gerutscht. Hatte die Seite nur wegen des Stichworts "Anhänger" Überflogen und war schon längst weiter, als es langsam im Hinterkopf klingelte. Moment, irgendetwas stimmt doch nicht.... Hab mich dann doch über die Formulierung gefreut. schmunzel
Gruß, Ben
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#1270573 - 13.03.17 16:30 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: SFR]
StephanBehrendt
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Die Verabschiedung hatte sich ja wegen Einsprüchen verzögert und ich fand den aktuellen Stand nicht.
Der ZIV hat aber jetzt eine Premmitteilung herausgegeben.
Demnach sind jetzt Tagfahrlicht, Fernlicht, Bremslicht und an mehrspurigen Fahrzeugen Fahrtrichtungsanzeiger zugelassen. Von der Änderung der Mitnahmepflicht finde ich Nichts.
------------------------
Grüsse
Stephan

Geändert von StephanBehrendt (13.03.17 16:32)
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#1286230 - 31.05.17 13:06 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
StephanBehrendt
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In Antwort auf: StephanBehrendt
Die Verabschiedung hatte sich ja wegen Einsprüchen verzögert und ich fand den aktuellen Stand nicht
Heute wurden die Änderungen der StVZO im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten morgen in Kraft.
------------------------
Grüsse
Stephan
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