Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht

von: SFR

Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht - 04.01.17 19:53

Ich unterstelle dem Gesetzgeber, dass er den Bestandsschutz eigtl. so auffasst, dass ältere Anhänger, die nicht mit passender Beleuchtung ausgerüstet werden können, weiterhin betrieben werden dürfen. Im zitierten Text ist es aufgrund einer fehlenden Negation jedoch so formuliert, dass alte Anhänger vor Nachrüstung geschützt werden sollen. Da der Gesetzgeber nicht ausschließen kann, dass es Nachrüstmöglichkeiten gibt, erklärt er den Bestandsschutz. Das klingt in der Form eher nach Artenschutz. zwinker