Moin Henning,
das dies so ist, war mir schon seit Jahren bekannt. Vorfahrsstraße bleibt Vorfahrtsstraße. Dies ist nicht die erste Rechtsprechung dieser Art...
Man muß angesichts dieser Rechtsprechung auch bedenken, das es sehr schnelle Fußgänger ohne oder mit Rollen unter den Füßen gibt, die legal aus der "falschen" Richtung kommen und ebenfalls, jedenfalls juristisch, vor automobilen Trotteln geschützt werden müssen.
Was ich früher nicht wußte, ist, daß es in Östereich teilweise Regelungen gibt, nach der ein auf einem Vorfahrsstraßenbegleitenden Radweg fahrender Radfahrer an Querstraßen nicht wie in Deutschland fast immer üblich, automatisch Vorfahrtsberechtigt ist.
Gruß aus HH,
HeinzH.