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#157741 - 13.03.05 08:13 Bahn und Kinderrad
Aragorn
Mitglied
Themenersteller
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Beiträge: 386
Mal ne ganz dumme Frage: Gilt das kleine Kinderrad eines dreijährigen im Zug auch als Fahrrad?

Neben dem Preis wäre vor allem die Verkehrsmittelwahl dadurch anders (Bus& ICE statt Auto & Regionalbahn).

Irgednwer hier wurde ja mal mit seinem zusammengeklappten Klapprad von der Polizei aus dem ICE geholt. Darauf möchte ich es ehrlich gesagt nicht ankommen lassen.

Wie war das bei der Strassenverkehrsordnung, da ist das ja kein Fahrzeug da der Gehweg benutzt werden muss, oder?
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#157747 - 13.03.05 08:55 Re: Bahn und Kinderrad [Re: Aragorn]
Falk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 33.893
Wenn Du an einen sturen Beamten gerätst, könnte der das sicher als Fahrrad ansehen. Eine genaue Aussage wird wohl kein Verantworticher machen. Hier greift doch die Methode Müllsack: rein damit und fertig.
Von Fahrrad eingepackt und Grenzpolizei habe ich noch nichts gehört. Zugpersonal mit dem Drang zur Profilierung gibt es. Das Fahrrad in der Tasche entspricht aber ausdrücklich den Regeln, mit dem Rausschmiss hat bei mir jedenfalls nur ein Kollege aus Kroatien gedroht, und das auf dem Stück Zagreb - Dobova. Dieses ist aber schon Slowenien, da hatte er nichts mehr zu sagen, die Slowenen haben nur gegrinst. Ich fahre nun ausgesprochen oft mit der Fernbahn und nehme das Fahrrad mit. Richtig unmöglich ist es wohl nur in italienischen Pendolini.
@alle: Gibt es Erfahrungen mit Eurostar Italia?

Falk, SchwLAbt
Falk, SchwLAbt
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#157812 - 13.03.05 12:46 Re: Bahn und Kinderrad [Re: Aragorn]
Manu
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
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Beiträge: 223
Hallo Aragon,

ein Kinderrad, dass nicht der StVO entspricht, ist ein Spielzeugund kein Fahrrad. Deshalb müssen (unteranderm) die Kinder auch auf dem Gehweg fahren und nicht auf den Radweg oder der Straße.
Ob dass auch Bahnbeamte wissen, weiss ich nicht., ich würde es aber darauf ankommen lassen.
Oder frag doch mal bei der Radfahrer-Hotline 01805/15 14 15 (gebührenpflichtig).

Gruß
Manuela
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#158915 - 18.03.05 10:11 Re: Bahn und Kinderrad [Re: Falk]
Aragorn
Mitglied
Themenersteller
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Beiträge: 386
"...Mit Gewalt haben vier Beamte des bundesgrenzschutzes einen 44-jährigen Mann dazu gezwungen, einen ICE zu verlassen – weil er ein Faltrad dabei hatte. Dass dieses Rad kaum größer als eine Aktentasche ist, spielte keine Rolle. ..."
steht dort:
ForumLink

Mit "Tüte drüber" hast Du aber wohl recht.
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#158916 - 18.03.05 10:15 Re: Bahn und Kinderrad [Re: Manu]
Aragorn
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 386
Hi Manu!,

danke für die Nummer!, ist auch klasse weil die weit günstiger ist als die normale Bahnauskunft :-)

Na ja, die haben jedenfalls das auch bestätigt das das Kinderrad nicht als Fahrrad zählt.
Selbst wenn jemand das anders sehen sollte kann ich mich darauf berufen.
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#167417 - 22.04.05 17:15 Re: Bahn und Kinderrad [Re: Manu]
Aragorn
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 386
Zitat:
Wenn Du an einen sturen Beamten gerätst,


Nachtrag:

Heute an der BodenseeOberschabenBahn (BOB/Geissbockbahn), nachdem Ärger darüber das ich mir keinen Fahrausweis mit der BODO-Karte kaufen kann (Verkehrsverbundseigene Geldkarte) wies mich der Kontrolleur darauf hin das ein Kinderrad unabhängig von der Größe eine Fahrradkarte bedarf.
Also wir sind nicht mitgefahren, aber hätte ich den Fahrausweis am Automaten bekommen und wär eingestiegen hätte es am Ende 40€ kosten können obwohl ich vorher alle Informationsmöglichkeiten genutzt habe.
(Ja, Bahn-Hotline, aber BOB hat keine und EFA-BW kann nicht mehr als Verbindungen, Tarife etc. bekommt man da leider nicht.)

Zum Vergleich, es ist kleiner und leichter als ein Kinderwagen (beide haben 12,5Zoll Räder) und zum Verhältniss, auf 2,50€ Fahrpreis würden 3€ Fahrradkarte hinzukommen.

In der DB-Bahn und den RAB-Bussen gab es keine Probleme, habe aber auch nicht gefragt sondern einfach mitgenommen.

Gibts irgendwo eine bei der Bahn / bei den Privatbahnen gültige Definition von Fahrrad?
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#168030 - 25.04.05 16:00 Re: Bahn und Kinderrad [Re: Aragorn]
Aragorn
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 386
Bisher gefunden hab ich dieses:

Das Spielrad (Kinderrad nach DIN 79110)

Kinderräder nach DIN 70110 gelten verkehrsrechtlich als Spielzeuge
ähnlich Skateboards oder Inliner. Es handelt sich um
unkomplizierte Fahrzeuge mit 12 bis 18"-Raedern, ohne
Gangschaltung, meist tiefen Durchstieg und geschlossenen
Kettenkasten.


Schön das in Deutschland alles geregelt ist :-)
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#168710 - 28.04.05 09:14 Re: Bahn und Kinderrad [Re: Aragorn]
Aragorn
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 386
Auch wenn ich hier nur noch nen Monolog führe, kann ja auch für andere Eltern interessant sein.
Das ist die aktuelle Antwort der BOB-Bahn:

"... Die Regeln des Straßenverkehrs sind für die reine Beförderung von Fahrrädern in Zügen und Bussen des Verbundes nicht maßgeblich (so können auch Fahrräder, die im Straßenverkehr nicht zulässig sind - z.B. mangels vorgeschriebener Beleuchtung - ohne Weiteres als Fahrrad mitgenommen werden). Daher ist auch die Begriffsdefinition der StVO für die Beförderung nach bodo-Tarif nicht maßgeblich.

Gemäß Punkt C.3 des bodo-Tarifs ist für Fahrräder der Fahrradtarif zu entrichten.
...
Nach unserem Kenntnisstand ist aber auch nach dem Tarif der Deutschen Bahn (BB Personenverkehr) eine Beförderung kleinerer Fahrräder formal nicht kostenlos.

Gerne geben wir Ihnen noch einen Tipp: Ist das Kinder- bzw. Fahrrad eingepackt, so gilt es als Handgepäck gem. Teil A, § 11 des bodo-Tarifs und wird kostenfrei befördert.
..."
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