Hallo Erika,
die Materie ist tatsächlich sehr kompliziert. Wie Du, macrusher und meine Wenigkeit erfahren mußten, so schwierig, daß selbst KK-Angestellte sie nicht verstehen und permanent unvollständige bzw. falsche Auskünfte geben.
Insofern kann ich Dir auch nur meine Erfahrungen - nicht die Gesetzeslage - weitergeben:
Auch ich habe von mir aus gekündigt und mich gar nicht erst beim AA gemeldet. Die einmonatige Nachversicherung greift nur, wenn die Weiterbeschäftigung danach absehbar ist. Den Wohnsitz mußte ich abmelden, da man bei einer Abwesenheit vom Einwohnermeldeamt zwangweise abgemeldet werden kann (zumindest theoretisch). Also habe ich mich freiwillig versichert, solange ich mich in der EU aufgehalten habe. Der Beitrag wird aus dem Einkommen einschließlich Mieteinnahmen, Renten usw. berechnet; bei mir also zum Beitrag aus einem fiktiven Mindesteinkommen von ca. 850,- €. Für die Reisen außerhalb der EU habe ich eine Auslands-KV abgeschlossen, keine Auslands-Reise-KV, da diese bei den Versicherungen zeitlich limitiert sind auf 4 bis 7 Wochen. Die Auslands-KV leistet i.d.R. nur bei Akutfällen, nicht bei Weiterbehandlungen oder Vorsorge. Zur Zeit kehre ich in die EU zurück und melde mich gerade wieder als freiwilliges Mitglied bei der KK an. Zur Beitrageberechnung möchte die KK zwar den letzten Steuerbescheid haben, die Anmeldung ist jedoch kein Problem. Im Herbst, wenn ich zur nächsten Winterreise per Rad starte, werde ich mich dort auch wieder abmelden.
Bisher klappte alles mit diesem bürokratischen Aufwand recht gut.
Viel Spaß übrigens in Japan. Habe mich gerade selbst mit der Kirschblüte in Kyoto belohnt.
Gruß Jens