@ Andreas: Danke fuer die Infos, habe eben nochmal mit der TK gesprochen und bin nun voellig verwirrt, darum lese ich mir das spaeter noch einmal in Ruhe durch : )
K O R R E K T U R
Ich muss ein paar Dinge korrigieren, die ich oben geschrieben habe. Die Leute von der TK haben mir irgendwie untschiedlich (falsche) Dinge erzaehlt, glaube ich, oder wir haben uns die ganze Zeit missverstanden. Keine Ahnung.
Also, der nachgehende Leistungsanspruch besteht nach Beendigung meiner Erwerbstaetigkeit sofort fuer 4 Wochen. Den Beitrag muss aber nachgezahlt werden. Entweder zahlt das AA, wenn ich ALG bekommen sollte (was nicht der Fall sein wird, weil ich selber gekeundigt habe), oder ich muss es nachzahlen, und zwar als freiwillige Krankenversicherung.
Nachgehender Leistungsanspruch bedeutet also, dass man nicht einfach rausgeschmissen wird.
Soviel erstmal dazu.
Lieben Gruss,
Erika