Radio hören brauch ich beim Radln nicht, Kopfhörer erst recht nicht... (sind teilweise auch verboten).
Wo steht das bzw. auf welche Rechtsgrundlage beziehst du dich?
Das mit dem Kopfhörerverbot für Radfahrer ist zumindest in Deutschland eine sehr verbreitete Fehlannahme. Konkret gibt es keine fahrradspezifische Rechtslage, es gilt nur der allgemeine Grundsatz, dass die Beschallung bei Teilnahme am Straßenverkehr nur so sein soll, dass allgemeine Verkehrsgeräusche (wie Martinshorn, Hupe, ...) noch wahrgenommen werden können. In Anbetracht der Tatsache, dass selbst taube Menschen am Straßenverkehr teilnehmen können und so manche "Monster-HiFi-Anlage auf vier Rädern" ohne Beanstandung durch geht, ist aus meiner Sicht arg fraglich, ob so ein bissl Gedusel aufs Ohr da wirklich kritisch sein kann.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.