In dem Fall lass mich auch noch anmerken dass der Anspruch auf ALG1 recht schnell verfällt wenn du nach der Kündigung weg bist.

Wenn du aber dich aber sofort arbeitslos meldest - und dich dann wegen Auslandsaufenthalt von der Arbeitssuche vorübergehend abmeldest - ruhen deine Ansprüche nur und du kannst nach Rückkehr die Unterstützung beziehen.