von: dhomas
Re: Hypothetische Frage: Wohin bei 6/12 Monaten - 13.11.17 19:14
In dem Fall lass mich auch noch anmerken dass der Anspruch auf ALG1 recht schnell verfällt wenn du nach der Kündigung weg bist.
Wenn du aber dich aber sofort arbeitslos meldest - und dich dann wegen Auslandsaufenthalt von der Arbeitssuche vorübergehend abmeldest - ruhen deine Ansprüche nur und du kannst nach Rückkehr die Unterstützung beziehen.
Wenn du aber dich aber sofort arbeitslos meldest - und dich dann wegen Auslandsaufenthalt von der Arbeitssuche vorübergehend abmeldest - ruhen deine Ansprüche nur und du kannst nach Rückkehr die Unterstützung beziehen.