@ Alle,
was der Bernd hier meint ist der berüchtigte §42 Waffengesetz. Der verbietet das Tragen von Messern in der Öffentlichkeit, die einhändig geöffnet werden können. Das sind zumeist Messer mit Daumenpins in der Klinge. Um ein Taschenmesser wie das Opinel mit einem sogenannten Nagelhieb zu öffnen, braucht man zwei Hände, also kein Problem. Weiterhin ist das Tragen von feststehenden Messern mit über 12 cm Klingenlänge verboten. Es gibt einige Ausnahmen, und wenn ein grosses Messer im Radkoffer oder in der Packtasche, also nicht direkt greifbar, unterwegs nach Afrika ist, gibt's auch kein Problem. Der Text von § 42: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html @ errwe: Wie Du an meinem Profilbild siehst, bin ich auch öfters auf dem Wasser unterwegs. Die Profis benutzen meist Messer wie das hier: http://www.moraofsweden.se/allround/morakniv-rope-50.0.528.2?group=prod_prod_grp-s1%2F39 oder dasselbe mt glatter Klinge. Der Vorteil der Mora Messer ist, daß sie vergleichsweise einen Apfel und ein Ei kosten.