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#37623 - 10.03.03 11:18 Vollmacht
HyS
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 14.163
Hi,
wer hat für eine längere Reise schon mal eine Vollmacht für eine Vertrauensperson unterschrieben um daheim rechtliche Dinge regeln zu lassen?
Welche Erfahrungen gibt es dazu?
Wurde sie anerkannt?

Gruß HvS
*****************
Freundliche Grüße
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#37639 - 10.03.03 13:25 Re: Vollmacht [Re: HyS]
schwalli
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.162
ja-- wir gaben unseren eltern ( in canada und deutschland) jeweils eine generalvollmacht. meine eltern mussten sie mehrmal benutzen fuer den papierkrieg mit den deutschen behoerden und carols eltern benoetigten das schreiben um unsere finanzen zu regeln.
ja- und das hat immer gut geklappt!
zum inhalt der vollmacht : wir erwaehnten das wir mit rad eine laengere reise machen und nicht erreichbar sind und deshalb unsere eltern die vollmacht ueber alle unsere post-und geldgeschaefte uebertragen.
herzlichen dank fuer ihr hilfe blabla bla.............

wie gesagt schoenen urlaub wuensche ich dir grins
andreas
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#37678 - 10.03.03 16:13 Re: Vollmacht [Re: schwalli]
Joerg(kajakfreak)
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 755
Darf doch eigentlich nur ein Rechtsanwalt oder Notar ?

jörg
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#37683 - 10.03.03 16:25 Re: Vollmacht [Re: Joerg(kajakfreak)]
Martina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 17.704
Hallo,

Zitat:
Darf doch eigentlich nur ein Rechtsanwalt oder Notar ?


Wollte ich vorhin auch schon einwenden. Im Grunde ist so eine Vollmacht auch nur ein stück Papier, schließlich kann sie jeder per PC oder gar Kopierer erzeugen. Ein Notar kann mit seinem amtlichen Siegel bestätigen, dass die Unterschrift unter der Vollmacht echt ist und zur entsprechenden Person gehört. Ausserdem bin ich mir gar nicht sicher zu was man überhaupt jemanden bevollmächtigen kann (Steuererklärung muss persönlich unterschrieben werden).
D.h. wenn es wirklich hart auf hart kommt , wird eine nicht beglaubigte Vollmacht nichts nützen, andererseits kommt mein Vater bei unserer Dorfbank im Zweifel auch ganz ohne Vollmacht an meine Kontoauszüge. Es wird also wohl darauf ankommen, mit wem man es im einzelnen zu tun hat und welche Spielregeln dort gelten.

Bei einer längeren Abwesenheit würde ich mich von einem Fachmann beraten lassen, dafür sind die nämlich da (und das sage ich selbstverständlich nicht deshalb, weil mein Vater Notar ist zwinker, er geht nämlich eh in den Ruhestand)

Martina
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#37779 - 11.03.03 16:32 Re: Vollmacht [Re: Martina]
Tourenradler
Nicht registriert
Moin Martina,
angenommen, Du waerst von heute auf morgen ploetzlich nicht mehr Herr ueber Dich selbst. So z.B. Unfall, Krankheit(Schlaganfall). Und Du hast fuer diesen Fall nicht vorgesorgt. Wie geht es weiter?

Es wird von Amts wg. ein Betreuer ernannt, der fuer Dich saemtliche Entscheidungen trifft. Seien es nun medizinische, rechtliche oder finanzielle Dinge. Dieser Betreuer kann Dir Dein Konto leerraeumen, Deinen Angehoerigen das Besuchsrecht versagen und und und.
Das ist kein Horrorszenario sondern Alltag.

Eine Patienten- oder Vermoegensvollmacht bedarf nicht unbedingt eines Notars. Allerdings ist sie durch notarielle Beglaubigung weniger anfechtbar.

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#37844 - 12.03.03 08:10 Re: Vollmacht [Re: ]
Martina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 17.704
Hi Siggi,

Zitat:
Es wird von Amts wg. ein Betreuer ernannt, der fuer Dich saemtliche Entscheidungen trifft.


Das ist mir bekannt. Wie erwähnt ist mein Vater Notar und ist zumindest hier in Württemberg für die Anordnung von Betreuungen zuständig. Betreuung heisst es deswegen, weil heutzutage niemand mehr 'entmündigt' wird, d.h. bei Anordnung der Betreuung muss ganz genau festgelegt werden, was der Betreute noch selber entscheiden darf und was nicht. Wer dieser Betreuer wird, bestimmt die Behörde, die sich dabei nicht nach deinen Wünschen zu richten braucht. Ich bin mir nicht sicher, ob da eine Vollmacht was ändert.

Zitat:
Eine Patienten- oder Vermoegensvollmacht bedarf nicht unbedingt eines Notars. Allerdings ist sie durch notarielle Beglaubigung weniger anfechtbar.


Etwas anderes woltle ich auch gar nicht ausdrücken. Und dann wollte ich noch erreichen, dass man nicht einfach eine Vollmacht ausstellt, sondern dass man sich vorher klar macht, was man damit bezwecken will und wen man damit erreichen will. Behörden haben im Normalfall recht strenge Regeln, nach denen Dinge ablaufen, ich glaub nicht dass die sich im Ernstfall von einem Zettel beeindrucken lassen.

Und dann gibt es denke ich schon noch einen Unterschied zwischen dem Schlaganfallszenario und dem Weltreiseszenario. Aber wirklich wissen tu ich es auch nicht und genau deshalb habe ich die Empfehlung mit dem Fachmann losgelassen.

Gruss Martina
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