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#118292 - 29.09.04 10:40 Garantiefall, welche Rechte habe ich?
Herr Cules
Nicht registriert
Hallo allerseits,

rechtzeitig ,14 Tage vor Ablauf der 5-Jährigen Garantiezeit, ist mir das Sattelrohr ca 1cm über der Muffe am Tretlager durchgebrochen (Herkules Cro Mo-Stahl)
Ich habe mit der Firma Hercules telefoniert: Ich könnte den Rahmen auf Garantie aber ohne Garantie schweißen lassen.
Ein Schweißer aus meinem Bekanntenkreis hat gesagt, daß das möglich aber kompliziert ist., weil dabei die Lötstelle auslaufen könnte,
Ich könnte aber auch einen Ersatzrahmen bekommen, der wäre aber aus ALU. den will ich eigentlich nicht. Gibt es denn für die Hersteller keine Verpflichtung, für die Dauer der Garantie, Ersatzteile vor zuhalten?
Was ist mit anderen Komponenten, die ich dann umbauen müßte? wer baut mir dann das Rad wieder zusammen? wie lange dauert erfahrungsgemäß eine Reparatur im Werk.oder könnte ich den Bruch von dem mir persönlich bekannten Schweißer auf Kosten von Herkules WIG-schweißen lassen?
Wenn ich bedenke, daß der nächste Herculeshändler 40km entfernt wohnt, kann es sein dass sich der ganze Aufwand nicht lohnt . Ich würde dann über einen örtlichen Händler einen anderen Stahlrahmen besorgen lassen. Welcher Hersteller wäre dann zu empfehlen?

Heiner
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#118305 - 29.09.04 11:16 Re: Garantiefall, welche Rechte habe ich? [Re: Anonym]
chirlu
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 316
In Antwort auf: Anonym

Gibt es denn für die Hersteller keine Verpflichtung, für die Dauer der Garantie, Ersatzteile vor zuhalten?


Das (und das meiste andere, was du zur Garantie wissen willst) hängt davon ab, was der Hersteller seinerzeit versprochen hat. Das müßtest du also in den alten Garantiebedingungen nachlesen.

Herstellergarantien sind eine rein freiwillige Leistung - der Hersteller kann zusagen, so viel oder so wenig er will.
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#118325 - 29.09.04 13:15 Re: Garantiefall, welche Rechte habe ich? [Re: Herr Cules]
JoMo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.471
Zitat:
Gibt es denn für die Hersteller keine Verpflichtung, für die Dauer der Garantie, Ersatzteile vor zuhalten?


Servus,
in der Regel verpflichtigt sich der Hersteller entweder das Teil 1:1 auszutauschen, oder einen gleichwertigen Ersatz zu liefern (was immer das dann sein wird).

Gruß
Josef
when life gives you lemons make lemonade
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#118338 - 29.09.04 14:31 Re: Garantiefall, welche Rechte habe ich? [Re: JoMo]
jan13
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 2.527
Nee- gerade das steht da gewiß nicht in den Bestimmungen der 10Jahrerahmengarantie.
Das steht nur was von vergleichbaren Teilen- auch ohne Farbgarantie;-)
Gruß Jan
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#118490 - 30.09.04 10:20 Rahmenbruch [Re: Herr Cules]
Franconio
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 88
Zitat:
rechtzeitig ,14 Tage vor Ablauf der 5-Jährigen Garantiezeit, ist mir das Sattelrohr ca 1cm über der Muffe am Tretlager durchgebrochen (Herkules Cro Mo-Stahl)
Hallo Heiner, das scheint bei Hercules wohl eine Schwachstelle zu sein. Bei meinem betagten Hercules "Ibiza" (siehe mein Avatar) ist mir vor einiger Zeit dasselbe passiert. Ein Kumpel hat es dann ganz unkompliziert geschweißt, sogar ohne das Tretlager auszubauen. Meine Bedenken, daß dieses eventuell Schaden nehmen könnte, wischte er beiseite, da das Schweißen so schnell ging. Anschließend noch etwas Farbe mit der Sprühdose drauf - und fertig war der Hobel.
Viele Grüße aus der Rohloffstadt
Franconio
Linux is like a wigwam: no gates,
no windows, but an apache inside.

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#118572 - 30.09.04 16:27 Re: Rahmenbruch [Re: Franconio]
Herr Cules
Nicht registriert
das gibt mir ja Hoffnung,
ich habe mich auch grade entschlossen den Rahmen hier vor Ort schweißen zu lassen. Ohne Garantie, aber nach bestem Wissen und Gewissen. Für das Geld kann ich nicht zum nächsten Herculeshändler fahren und warten und noch mal fahren. Einen Alurahmen als Ersatz will ich nicht.

Heiner
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