Da bin ich doch glatt mit veraltetem Wissensstand hausieren gegangen. Aktuell steht in der StVO nix mehr über Radanhängerbreiten.
Die StVZO lässt sich hierzu auch nicht speziell zu Radanhängern aus. Es gibt lediglich ein
Merkblatt des BMVI aus dem Jahre 1999, in dem etwas über die Abmessungen von Fahrradanhängern steht.