Hallo,
Speichen haben bei Komplettraedern haeufig nur ein halbes Jahr
Gewaehrleistung.
Das kann eigentlich nach dem neuen Gewährleistungsrecht nicht mehr sein, da gelten doch immer zwei Jahre.
Die Frage ist, ob das Rad schon darunter fällt.
Als von der Garantie ausgeschlossenes Verschleissteil kann man Speichen wohl kaum bezeichnen, daher müsste meiner Ansicht nach die Garantie ziehen, es sei denn es kann ein Unfall oder unsachgemäßer Gebrauch nachgewiesen werden.
Mit welcher Begründung wird denn die Reparatur abgelehnt?
Martina, die inzwischen auch der Meinung ist, dass Speichen länger halten müssen als die Felge