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#61284 - 30.10.03 10:08 Re: Warum sind Lichtanlagen so schlecht? [Re: Jürgen B.]
Andi
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 379
Lichtanlagen sind m. E. deshalb so schlecht, weil der größte Teil der Bevölkerung

a) kein Interesse am Radfahren hat, sondern das Rad nur als Ausweich-Transportmittel von a nach b sieht und

b) sich dieser Teil der Pseudo-Radler gierig auf diverse Baumarkt-, Supermarkt oder (wie pervers ! grins ) Autoteileverkäufer-Räder stürzt, die 'nen Appel und en Ei kosten, aber (wie gerade gestern gesehen) mittlerweile sogar für 199,- Euros mit VR-Scheibenbremsen aufgebaut werden. (Zitat meines Schwagers: Für das Geld, was Du in deine Bremsen (Magura HS 11) gehängt hast, kaufen wir uns 2 Mountainbikes...)

Wenn man jetzt überlegt, wie man günstig ein Rad StVO-gerecht mit einer gescheiten Lichtanlage versehen kann, kommt man auf Kosten zwischen ca. 60 (Scheinwerfer und Rücklicht mit Standlichtfunktion) und max. 150 - 200 Euro (dto., aber mit Nabendynamo, wenn auch kein SON). Bei einem Anschaffungspreis von 200 Euro für ein Rad wird das keiner ausgeben wollen, aber wenn man ein halbwegs gescheits Rad sich anschaffen möchte, sollte man schon diesen Aufpreis zahlen können. Für Autos und ihre Zusatzaustattung wird ja oft erheblich mehr gelöhnt.

Viele Grüße

Andi
Das Leben ist wie eine Reise. Wenn Du reist, lebst Du zweimal.
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#61289 - 30.10.03 10:41 Re: Warum sind Lichtanlagen so schlecht? [Re: Anonym]
Konsi
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 984
Hallo
und vielleicht gibt es bald (für Rennräder zugelassene) Nabendynamos von Campagnolo zur Versorgung der neuen Elektrikschaltung?

Gruß
Konstantin Kleine
www.konsi.net
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#61290 - 30.10.03 10:44 § 67 StVZO (Fahrradbeleuchtung) alte Fassung: [Re: ]
Hilsi
Nicht registriert
Moin,
Ich hab hier mal die Fassung von ...*blätter blätter* 1982 'rausgekramt, die war damals schon eine Reformierte FAssung:

(1) Fahrräder müßen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren nennleistung 3 Watt beträgt.

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebarcht sein.
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe un rückstrahlende Mittel.
Die lichttechnischen Einrichtungen müßen vorschriftsmäßig und fest angebracht, soweie ständig Betriebsfertig sein.
Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

(...)
(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte ausgerüstet sein.
diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.
(...)
(9) Der Scheinwerfer darf nur zusammen mit der Schlußleuchte nach Abs 4 einschaltbar sein.
(10) In Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.


Vorrausgegangen war die dieser "reformierten" Vorschrift ein jahrelangen zäher Kampf von wenigen Vernunftbegabten, um die
"Zulässigkeit" von Speichenreflektoren, weißen Frontreflektoren, und dem Rücklicht, welches auch im Stand leuchtet.
JEDE Art von (sicherer) Batteriebeleuchtung fürs Fahrlicht, war auch damals noch ausdrücklich verboten.

Diese absurd-penible gemanische Norm für die Radbeleuchtung ist in meinen Augen ein Beleg für die paranoide Angst der Autolobby vor der Emanzipation der Radler. Die, wie Tivo zurecht bemerkt, sich auch durch ein Lichtverhältniss von 120 zu 2,4 Watt ( zulässigerFrontscheinwerfer) von den Radlern bedroht fühlt. (tatsächlich mit Fernscheinwerfern 240 zu 2,4 Watt)

Bezeichnend ist auch die Verwaltungsvorschrift zur STVO aus jener Zeit, in der es zum Radverkehr heißt:
(...)
"Radfahrer sind als bewegliche Hindernisse zu betrachten"
(...)


Gruß vom Haus am Elbe-Radweg
Hilsi
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#61306 - 30.10.03 13:02 Gute Recherche und Kommentare [Re: Anonym]
TiVo
Nicht registriert
zum Thema hab ich HIER gefunden.

Einige Highlights: Fahrrad darf in der Nacht NICHT!!!! geschoben werden.
Zitat:
Zur Ergänzung ein Auszug aus den Verwaltungsvorschriften (VwV) StVO:
zu §17 StVO Beleuchtung

(1) Es ist zu beanstanden, wenn ein Fuhrmann oder der, welcher sein Fahrzeug schiebt, Beleuchtungseinrichtungen durch seinen Körper verdeckt, zu den Beleuchtungseinrichtungen zählen auch die Rückstrahler (§49 StVZO).


Lebe und lerne!!!

Aber es bleibt dabei, wer ein Licht entwickelt, welches 6V liefert darf jede Leistung erzeugen (mind 3W). Also auch die 25W, wenn die noch jemand trampeln möchte....
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#61316 - 30.10.03 15:34 Re: Gute Recherche und Kommentare [Re: ]
CharlyII
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 34
Wo der gesetzlich verordnete Unsinn allzu praxisfern wird, sollte ein nach guter Vernunft aber wider das Gesetz handelnder Mensch keine Verfolgung befürchten müssen.

Konkret gefragt: Wer hatte schon einmal Probleme mit der Verkehrswacht, weil seine vorhandene und taugliche Beleuchtung nicht den Vorschriften entsprach?

Es ist gängige Praxis, dass ein Grossteil der MTB Radler in der Stadt mit Akkuleuchten fährt (und dabei illegal sicherer unterwegs ist, als Lieschen Müller mit ihrer legal trüben Kaufhaus-Seitenläufer-Funzel). Ich habe noch nie erlebt, dass jemand sich deswegen rechtfertigen musste.
Raussortiert werden nach meiner Erfahrung ausschliesslich komplette Dunkelmänner (diese allerdings zumindest hier in M sehr konsequent...).

Ich finde es spricht nichts dagegen sich vernünftig - wenn auch ungesetzlich - zu beleuchten. Lassen wir es einfach drauf ankommen – die besseren Argumente haben wir auf jeden Fall.

Charly

Geändert von CharlyII (30.10.03 15:35)
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#61323 - 30.10.03 16:00 Re: Gute Recherche und Kommentare [Re: CharlyII]
Zombie025
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.229
das seh ich genauso, wenn ich abends mit meiner 10/20W-Selbstbaulampe unterwegs bin (die 20W nat. nur im Park oder sehr dunklen Ecken)
Allerdings hörte ich mal, daß man im Falle eines Unfalles Probleme bekommen könnne, da man ja mit einer nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtung unterwegs war verwirrt
Ich hab aber bisher dazu noch nix gefunden, könne mir aber bei dem deutschen Rechtsystem durchaus vorstellen, daß der Autofahrer, der mich gerade umgenietet hat, von meinem Scheinwerfer geblendet wurde, daraufhin nix mehr sah, während er seinen Abbiegevorgang durchführte...
Was sagen die juristen dazu?
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#61402 - 31.10.03 07:23 Re: Gute Recherche und Kommentare [Re: Zombie025]
akunankinga
Nicht registriert
alles was zählt ist Geld. Vor allem, wenn Versicherungen einen Grund finden ES nicht zu zahlen. Beiträge hingegen werden gern genommen.
Sollte inzwischen bekannt sein, daß ich nicht erzähle mit meiner Eigenbauanlage die Fahrbahn zu erhellen. Könnte sonst gegen mich ausgelegt werden. Trotz stabiler und verdreh- und wackelsicherer Lampenbefestigung und Abblendschalter, die zusammen Blendung entgegenkommender Verkehrsteilnehmer auf meine Unachtsamkeit reduzieren.
Aku
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#61419 - 31.10.03 09:38 Re: Gute Recherche und Kommentare [Re: CharlyII]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.704
Zitat:
Es ist gängige Praxis, dass ein Grossteil der MTB Radler in der Stadt mit Akkuleuchten fährt

Kann ich so nicht bestätigen. Der Grossteil der mir in der Dunkelheit begegnenden Radler, auch die MTB-Fahrer, sind unbeleuchtet (schön doppeldeutig) und sehr schlecht zu sehen. Die Gründe dafür sind schon weiter oben genannt worden.
Gruss
Uli
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