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#1486279 - 14.12.21 18:05 Fahrradzukunft 33 erschienen!
panta-rhei
Mitglied
Themenersteller
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Beiträge: 8.040
Unterwegs in Französische Südpolar-Territorien

Ihr Lieben,



Ausgabe 33 der werbefreien Online-Zeitschrift Fahrradzukunft ist erschienen!

BEVOR ihr loslest:

FZ ist kostenfrei - und braucht ehrenamtliche Unterstützer*innen!!!
Gebt euch einen Ruck - ganz dringend benötigen wir eineN BILDREDAKTEUR!
Bitte hier oder bei der Redaktion melden!



Für Reiseradler*innen besonders interessant:

- Erfahrungen mit dem Ritchey outback

Ansonsten:

- Interview mit ProVelo-Chefredakteur

- Ein Pedal kriegt sein Fett weg

usw.


Viel Spass beim Lesen - Leser*innenbriefe sind stets willkommen!
Liebe Grüsse - Panta Rhei
"Leben wie ein Baum, einzeln und frei doch brüderlich wie ein Wald, das ist unsere Sehnsucht." Nâzim Hikmet, Dâvet

Geändert von panta-rhei (14.12.21 18:06)
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#1486288 - 14.12.21 20:32 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: panta-rhei]
sugu
Mitglied
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Beiträge: 1.704
Ein Artikel kommt etwas kurz: Der zur Schrittgeschwindigkeit. Wie schnell man dabei fahren muss ist das Eine, wann sie gefahren werden muss, das Andere. Bei der Erläuterung zum Zeichen 239 (Fußweg, die Erläuterung gilt auch für Fußgängerzone und ähnliche Situationen) steht für andere, frei gegebene Verkehrsteilnehmer (meiner Meinung nach sinngemäß) gekürzt:
Wenn nötig, darf der Fahrverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Sollte also niemand belästigt, behindert oder gefährdet werden können, darf man auch in der frei gegebenen Fußgängerzone schneller unterwegs sein.

Geändert von sugu (14.12.21 20:36)
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#1486296 - 14.12.21 22:19 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: sugu]
derSammy
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
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Beiträge: 20.498
Du hast das Zeichen und den Gesetzestext dazu ja schon verlinkt, da gibt es aus meiner Sivht gar nix zu diskutieren. Es geht um den allerletzten Satz:
Zitat:

Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Das sind zwei mit Semikolon verbundene Hauptsätze, die damit aus grammatikalischer Sicht nebeneinander stehen:
- Nachrang gegenüber Fußverkehr, bis hin zum Anhalten
- Höchsttempo: Schrittgeschwindigkeit.

Was ist daran unklar?


Eränzung: Ganz ähnlich sind auch andere Stellen der StVO definiert, wo es z.B. bei Fahrradstraßen zunächst heißt, dass sie Radfahrern vorbehalten sind und diese dort besonderen Schutz/Vorrang genießen. Wenn Kraftfahrzeuge erlaubt, dann mit Tempo 30. Das heißt nicht, dass ohne anwesende Radfahrer da Kfz schneller durch brettern dürfen!
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
Satzzeichen können Leben retten.

Geändert von derSammy (14.12.21 22:23)
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#1486313 - 15.12.21 09:36 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: derSammy]
sugu
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.704
In Antwort auf: derSammy
Du hast das Zeichen und den Gesetzestext dazu ja schon verlinkt, da gibt es aus meiner Sivht gar nix zu diskutieren. Es geht um den allerletzten Satz:
Zitat:

Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Das sind zwei mit Semikolon verbundene Hauptsätze, die damit aus grammatikalischer Sicht nebeneinander stehen:
- Nachrang gegenüber Fußverkehr, bis hin zum Anhalten
- Höchsttempo: Schrittgeschwindigkeit.

Was ist daran unklar?


Unklar ist da meiner Meinung nach nichts, denn ein Semikolon wird im Deutschen üblicherweise benutzt, um Sätze zu verbinden, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen, syntaktisch aber eigenständig sind. Daher steht die Schrittgeschwindigkeit nicht absolut, sondern im inhaltlichen Bezug zum "Wenn nötig". Und auch die Notwendigkeit wird bei Schild 239 im Satz davor definiert: Fußgänger dürfen weder behindert, noch gefährdet werden. Sind z.B. keine Fußgänger da, darf man meiner Meinung mit angemessener Geschwindigkeit fahrein, also auch etwas schneller als Schrittgeschwindigkeit.

Bei der Fahrradstraße ist es anders: Da stehen die 30 km/h ohne Wenn und Aber an erster Stelle. Wenn nötig, muss man dort langsamer fahren.

Geändert von sugu (15.12.21 09:38)
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#1486322 - 15.12.21 11:27 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: panta-rhei]
nachtregen
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.099
Re: Hohlspeiche. Was ist der Witz an dem Kreisverkehr? Nur die Tatsache, dass an der Stelle ein Kreisverkehr auf Grund der vermutlich eher niedrigen Verkehrsbelastung komplett überflüssig ist oder habe ich noch was übersehen?
--
Stefan
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#1486324 - 15.12.21 11:36 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: nachtregen]
derSammy
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 20.498
Jupp, das ist wohl ein Kreisverkehr nur für Radverkehr, völlig "over-engeneered".
Und biege da mal gedanklich aus Blickrichtung links ab - da macht doch niemand ernsthaft diesen 180°-Turn mit dem Rad...
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
Satzzeichen können Leben retten.

Geändert von derSammy (15.12.21 11:38)
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Off-topic #1486326 - 15.12.21 11:41 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: derSammy]
Martina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 17.704
Ich bin mir nicht sicher, meine aber die Stelle zu kennen. Wenn es die ist, die ich vermute, war da früher eine 'normale' Straße, die aber inzwischen für den Autoverkehr gesperrt ist. D.h. diese Kreuzung ist nicht in diesen Dimensionen extra für Radfahrer gebaut worden. Das Kreisverkehr-'Design' ist dann wohl genau das: Design. Ich muss ja gestehen, dass es mir gefällt.
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#1486368 - 15.12.21 17:00 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: nachtregen]
StephanBehrendt
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 13.895
Ich bin den Parenzana Radweg an der Adria noch nicht gefahren. Ich kenne dort auch nicht die Verkehrsbelastung. Ich weiß auch nicht ob es dort schon zu Abbiegeunfällen gekommen ist. Bevor ich das alles nicht weiß, hüte ich mich zu behaupten es wäre eine übertriebene Verkehrsführung. Ich freue mich aber, daß an dieser Stelle Radfahrer ernst genommen werden. Was daran hohl ist, erschließt sich mir daher erst mal nicht.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1486374 - 15.12.21 18:48 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: panta-rhei]
natash
Moderator Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 7.683
Für mich am interessantesten war diesmal der Text von Juliane im Zusammenhang mit Streusalz. Das würde einige interessante Verschleißerscheinungen an meinen Winterradteilen erklären.
Ich werde also weiterhin kein teures Rad durch den Winter schleifen.
Gruß
Nat
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#1486378 - 15.12.21 19:46 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: natash]
derSammy
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 20.498
Teilen? Das Phänomen beschränkt sich ja auf unter Spannung stehende Stahlteile. Konkret fallen mir da eigentlich nur Speichen ein, maximal noch irgendwelche Federn (z.B. im Schaltwerk).
Und vermutlich hat so mancher Radler kein Problem mit Speichenrissen durch Spannungsrisskorossion, weil die Speichen gar nicht (richtig) gespannt sind. lach

Vermutlich sind schwarze Speichen etwas robuster gegen das Phänomen, aber das konnte Juliane nicht direkt belegen. Ich hab mich gefragt, ob z.B. eine Sprühwachsbehandlung der Speichen vor dem Winter sinnvoll sein könnte.

Was auch helfen soll, ist die Speichen regelmäßig zu duschen. Salztropfen zum Winterende auf der Speiche, dann im Schuppen eingelagert, dann kann die Speiche auch zum nächsten Winterbeginn bei der ersten Belastung brechen.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
Satzzeichen können Leben retten.
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#1486381 - 15.12.21 20:06 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: panta-rhei]
cyran
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 222
Hallo panta-rhei,
hab noch nicht alles gelesen, daher noch kein Fazit. Zum Thema Schrittgeschwindigkeit kam mir folgender Gedanke:
Würde es Sinn machen eine Serie zu starten mit "Wie verhalte ich mich bei folgender Situation mit der derzeitig gültigen Rechtssprechung/Gesetzgebung und wie würde eine sinnvollere Gesetzgebung aussehen?

Grüße
Herwig
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#1486383 - 15.12.21 20:24 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: cyran]
derSammy
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 20.498
Gleich eine Serie? An welche konkreten Beispiele hättest du denn gedacht?

Das Thema Radverkehrsrecht finde ich selbst ja enorm spannend. Schade/Ernüchternd ist, dass wir ein akutes Vollzugsdefizit in diesem Bereich haben. Es herrscht weitgehend jeder-macht-wie-er-will (Verkehrsplaner, Verkehrsbehörden, Verkehrsteilnehmer und wenn sie mal aktiv ist, die Rennleitung) und nicht allzu oft landen Fälle vor Gericht. Ausgewisene Rechtsexperten in dem Gebiet sind rar.

Die Fahrradzukunft ist vermutlich nicht das Medium um elementare Verkehrsaufklärung zu betreiben und die Rechtslage in unzweifelhaften Situationen "unters Volk zu bringen". Das machen andere Medien schon und vermutlich teilweise auch besser.
Für die Fahrradzukunft sind Neuerungen interessant, alternative Ansätze, Vergleiche zur Situation in anderen Ländern. Eben Dinge, die "mal über den Tellerrand hinausschauen" oder "Prinzipien hinterfragen". Natürlich greift sie auch aktuelle Themen auf, wie StVO-Novellen oder einschlägige Gerichtsurteile.

Unterhaltsam wäre sicher mal ein Artikel, der Kuriositäten/Absurditäten der aktuellen Rechtslage zusammenträgt. Wenn du paar Ideen hast - gern an die Redaktion damit. zwinker
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
Satzzeichen können Leben retten.
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#1486421 - 16.12.21 09:53 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: derSammy]
sugu
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.704
In Antwort auf: derSammy

Unterhaltsam wäre sicher mal ein Artikel, der Kuriositäten/Absurditäten der aktuellen Rechtslage zusammenträgt. Wenn du paar Ideen hast - gern an die Redaktion damit. zwinker

Da hätte ich einen Vorschlag: Die unterschiedliche Vorfahrtsregelungen von straßenbegleitenden Radwegen am Kreisverkehr. Mal hat der Radweg Vofahrt, mal muss man die Vorfahrt gewähren. Ein straßenbegleitender Radweg soll dieselbe Vorfahrt haben, wie die Straße, die er belgeitet. Endet die Benutzungspflicht, wenn dem nicht mehr so ist?
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#1486432 - 16.12.21 12:43 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: derSammy]
BeBor
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.758
In Antwort auf: derSammy
Unterhaltsam wäre sicher mal ein Artikel, der Kuriositäten/Absurditäten der aktuellen Rechtslage zusammenträgt. Wenn du paar Ideen hast - gern an die Redaktion damit. zwinker

Das wäre dann eine Momentaufnahme, die einen temporär umschlossenen Zufallsinput behandelt. Sicher erst mal nicht schlecht, aber da fände ich einen lebendigen und zusammenhängenden Faden in einen Forum besser. Zusammengetragene Erkenntnisse können ja gern von der “Fahrradzukunft” in geeigneter Form übernommen werden. Vielleicht unter einer Rubrik “Neues von Justizia”. Ob dieses Radreise-Forum sich dafür empfiehlt, weiß ich nicht. Teilweise gibt es die Themen aber schon. Und ich denke, dass die allermeisten Reiseradler abseits der Reisetouren auch Alltagsradler sind.

Bernd
Mit Fahrrädern? So mit selber treten? Wo ist denn da der Sinn? (Heinz Erhardt im Film “Immer diese Radler”)

Geändert von BeBor (16.12.21 12:46)
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#1486443 - 16.12.21 13:52 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: panta-rhei]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.294
Ich finde den Leserbrief von Bernd Sluka zur Schrittgeschwindigkeit hochinteressant und sehr hilfreich.
Vielleicht kannst Du den im eigentlichen Artikel verlinken oder zitieren. Denn die grundsätzliche Annahme von 3-7km/h ist weltfremd und findet sich auch auch nicht als allgemein gültige Vorschrift in der StVO und der Rechtsprechung.
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
Reisen +
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#1486446 - 16.12.21 14:21 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Juergen]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.702
"... nicht als allgemein gültig ..."

Stimmt, keine einheitlichen Urteile, aber es gibt welche: https://www.stvo2go.de/schrittgeschwindigkeit/
Gruß
Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970

Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.
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#1486448 - 16.12.21 15:35 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Uli]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.294
Danke!
Das ist mal eine wunderbare Zusammenfassung eideutig unklarer Regeln. grins Einerseits scheint es mir, dass ab 16km/h Knollen verteilt werden. Andererseits kann es notwendig sein, dass man 4km/h fahren muss.
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
Reisen +
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#1486451 - 16.12.21 15:39 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Uli]
veloträumer
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 17.202
In Antwort auf: Uli
"... nicht als allgemein gültig ..."

Stimmt, keine einheitlichen Urteile, aber es gibt welche: https://www.stvo2go.de/schrittgeschwindigkeit/
Gruß
Uli

Weder dort noch woanders kann ich Hinweise finden, inwiefern ein Fußgänger die erlaubte Schrittgeschwindigkeit überschreiten darf? Ein Jogger läuft i.d.R. mit über 10 km/h, bessere Läufer bewegen sich über 14 km/h oder 15 km/h - und damit oberhalb der Grenze vieler Gerichtsurteile. Darf auf Gehwegen mit dem blauen Lolly "Gehweg" überhaupt gejoggt werden oder besteht "Gehpflicht"?

Wenn der Radfahrer ohnehin nur eine Schrittgeschwindigkeit fahren darf, die im leichteren Gehbereich liegt (z.B. 4-7 km/h) sind ferner Überholvorgänge kaum möglich. Ich kann ja gleich zu Fuß laufen. Warum wird dann das gegenseitige Verhalten noch geregelt? Für das Aneinandervorbeigehen von unterschiedlich schnellen Fußgängern gibt es ja auch kein spezifisches Regelwerk. Ein Regelwerk macht ja nur Sinn, wenn es auch zu relevant unterschiedlichen Geschwindigkeiten kommt - es also Regelungsbedarf gibt.

Bleibt noch die Frage, ob Urteile entgegen der Natur (Physiologie des Menschen, Gesetze der Physik) möglicherweise fallbezogen juristisch gültig sein können, aber keine Relevanz für die Auslegung/Empfehlung im Alltag haben können. (Also bei klarem Menschenverstand Fehlurteile, die ggf. aber nicht aufgehoben wurden.) Bei einer Schrittgeschwindigkeit von 4 km/h auf dem Radl befinde ich mich bereits im Bereich der Umfallgrenze, wenngleich ich wohl auch schon 3 km/h für ein ausreichend langes Stück geschafft habe dürfte. Da ich mich als erfahrener Radler bezeichnen würde, vermute ich, dass es viele Radler gibt, die diese Geschwindigkeit gar nicht auf dem Sattel "einhalten" können.

Wir müssten da eigentlich von einem "stehenden" Rad sprechen. Tatsächlich kann es auch zwischen effektiv stehenden Rädern (v = 0 km/h) zu Unfällen mit Fußgängern kommen, wenn sich Beteiligte blind verhalten. Habe eine solche Situation mal mit einem Hund (v > 20 km/h) erlebt und Vorwürfe vom Hundebesitzer zu hören bekommen, weil dieser sich die Pfote beim Sturm in die Speichen verletzte. Da hätte mir nur in Luft auflösen geholfen. Ich halte es mittlerweile für denkbar, dass es einen solchen Rechtsentscheid zum Sich-in-Luftauflösen auch geben könnte.

Nicht zufällig besagt ja die Auswertung der Rechtsliteratur, dass die Schrittgeschwindigkeit nicht unter 10 km/h liegen kann, aber deutlich unter 20 km/h liegen muss. Dann lägen wir im üblichen Joggerbereich und das Überholen von Fußgängern durch Radler würde noch Sinn machen. Die Begründung dürfte aber nicht sein, weil Autotachos eine Geschwindigkeit unter 10 km/h nicht zuverlässig anzeigen können (Fahrradtachos können das eigentlich recht gut, sind aber nicht Pflicht), sondern weil Radfahrer unter 10 km/h ggf. die Fahrspur nicht zuverlässig halten können und damit die Gesamtsituation gegenüber Gehenden eher gefährden.
Liebe Grüße! Ciao! Salut! Saludos! Greetings!
Matthias
Pedalgeist - Panorama für Radreisen, Landeskunde, Wegepoesie, offene Ohren & Begegnungen
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#1486488 - 16.12.21 19:10 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: derSammy]
Toxxi
Moderator Übernachtungsnetzwerk
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Beiträge: 22.016
In Antwort auf: derSammy
Was auch helfen soll, ist die Speichen regelmäßig zu duschen.

Yep. Dafür gibt es an Tankstellen Waschanlagen. Und zumindest die, zu der ich immer fahren, hat ein Klarschwaschprogramm ohne Hochdruck.

Mittlerweile mache ich Radwäsche immer so. Kostet mich 2 € und geht schnell. Und manchmal mache ich das sogar auf Radreise nach einen Schlammpiste.



Gruß
Thoralf
Meine Räder und Touren im Radreise-Wiki
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#1486564 - 17.12.21 13:34 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Toxxi]
panta-rhei
Mitglied
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Liebe Grüsse - Panta Rhei
"Leben wie ein Baum, einzeln und frei doch brüderlich wie ein Wald, das ist unsere Sehnsucht." Nâzim Hikmet, Dâvet
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#1486566 - 17.12.21 13:55 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: panta-rhei]
Juergen
Moderator
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Beiträge: 14.294
Zitat:
Die Rechtsprechung grenzt die Schrittgeschwindigkeit auf 3–7 km/h ein.
Ist immer noch falsch.
Deshalb frage ich mich, warum hier diskutiert wird und ihr das nicht aufnehmt.
Auf meine Frage hab ich auch keine Antwort bekommen.
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
Reisen +
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#1486568 - 17.12.21 14:36 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Juergen]
panta-rhei
Mitglied
Themenersteller
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Beiträge: 8.040
Unterwegs in Französische Südpolar-Territorien

In Antwort auf: Juergen
Zitat:
Die Rechtsprechung grenzt die Schrittgeschwindigkeit auf 3–7 km/h ein.
Ist immer noch falsch.
Deshalb frage ich mich, warum hier diskutiert wird und ihr das nicht aufnehmt.
Auf meine Frage hab ich auch keine Antwort bekommen.

Schreib einen Leserbrief!
Aber ich leite euer Feedback gesammelt auf jeden Fall weiter!
Liebe Grüsse - Panta Rhei
"Leben wie ein Baum, einzeln und frei doch brüderlich wie ein Wald, das ist unsere Sehnsucht." Nâzim Hikmet, Dâvet

Geändert von panta-rhei (17.12.21 14:40)
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#1486573 - 17.12.21 15:52 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Juergen]
StephanBehrendt
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 13.895
In der Rechtssprechung ist Schrittgeschwindigkeit zwischen 5 und 15 km/h. Siehe hier. Unter 5 bräuchten Viele ja Stützrädchen.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1486577 - 17.12.21 16:34 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: panta-rhei]
Toxxi
Moderator Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 22.016
In Antwort auf: panta-rhei
Noch Rueckmeldungen zu den anderen Themen?

Ich würde gern noch was zum Magnesiumchlorid und der Korrosion schreiben. Schaffe ich aber nicht sofort.

Gruß
Thoralf
Meine Räder und Touren im Radreise-Wiki
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#1486667 - 18.12.21 19:19 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: panta-rhei]
Heiko69
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 217
In Antwort auf: panta-rhei
Noch Rueckmeldungen zu den anderen Themen?


Ich fand das Interview mit Burkhard Fleischer sehr aufschlussreich und freue mich schon auf die Digitalisate der Zeitschrift Pro Velo. Falls da noch Unterstützung gewünscht wird, bin ich nach wie vor bereit.

Vielleicht gibt es ja auch noch mal ein Interview mit Herbert Bode, dem ersten Herausgeber der Zeitschrift. Mich würden die Entstehungshintergründe interessieren.
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#1486701 - 19.12.21 10:35 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: panta-rhei]
schorsch-adel
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.473
Über das Speichenkorrosion-Thema bei rostfreien Speichen hatte ich vorher noch nie was derart Aufschlußreiches gehört. Vor Jahren hatte ich damit auch schon Probleme, die ich mir nicht erklären konnte:

der "Rost" betraf bei mir aber ausschließlich DD-Speichen 1,5 oder 1,6 mm am Winterfahrrad für den täglichen Weg zur Arbeit. 1,8 mm oder 2,0 mm blieben hingegen immer "rost"frei. Hab die Speichen leider längst entsorgt, sonst ließe sich das Thema mit ein paar Bildern vertiefen.
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#1486744 - 19.12.21 17:42 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Toxxi]
panta-rhei
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 8.040
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In Antwort auf: Toxxi
In Antwort auf: panta-rhei
Noch Rueckmeldungen zu den anderen Themen?

Ich würde gern noch was zum Magnesiumchlorid und der Korrosion schreiben. Schaffe ich aber nicht sofort.


Wir freuen uns - ueber Artikel oder Leserbrief! RedSchluss ist der 15.2.
Liebe Grüsse - Panta Rhei
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#1486773 - 19.12.21 19:43 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: derSammy]
cyran
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 222
Hi Samuel!
In Antwort auf: derSammy
Gleich eine Serie? An welche konkreten Beispiele hättest du denn gedacht?


Ich selber hab gar nicht so viele Beispiele. Ich würde eher die Leserschaft auffordern solche Fragen zu stellen. Dann kann man sich die relevanten rauspicken und wird trotzdem interaktiver.


  • Was mir regelmäßig passiert. Autos fahren in die Fahrradüberquerung/-kreuzung rein, obwohl klar ist, dass sie während der Grünphase die Kreuzung nicht mehr räumen können. Jetzt wird es für die Fahrradfahrer grün, was tun als Fahrradfahrer (teilweise dann auch Fußgänger)?
  • Ein Fußgängerweg mit Radbenutzung frei (also 5 km/h) hat an der Ampel sowohl Fahrrad als auch Fußgängerpiktogramme. Rechtens fährt der normal schnelle Fahrradfahrer aber auf der Straße (Ampel ohne extra Fahrradpiktogramm). Welche Ampel ist nun maßgeblich? Offensichtlich wurde ja nicht richtig "beampelt".


Für Kuriositäten müsste ich mich mehr in die Materia einarbeiten, ich hab aber momentan noch diesen Auto vs.Fahrradrechner auf dem Zettel.

Grüße
Herwig

Geändert von Toxxi (20.12.21 08:16)
Änderungsgrund: Liste repariert
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#1486785 - 19.12.21 20:27 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: cyran]
BeBor
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.758
In Antwort auf: cyran

... Liste...

Ich setze mal fort.

Wer ist wartepflichtig, wenn in einer Fahrradstraße (mit Anliegerberechtigung für Kfz.) rechts Autos parken, an denen ich links vorbeifahren möchte, aber aus der Gegenrichtung ein Auto kommt.

Bernd
Mit Fahrrädern? So mit selber treten? Wo ist denn da der Sinn? (Heinz Erhardt im Film “Immer diese Radler”)
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#1486803 - 20.12.21 05:36 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: BeBor]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.294
In Antwort auf: BeBor
Wer ist wartepflichtig, wenn in einer Fahrradstraße (mit Anliegerberechtigung für Kfz.) rechts Autos parken, an denen ich links vorbeifahren möchte, aber aus der Gegenrichtung ein Auto kommt.
Wer so denkt, um Recht zu haben, hat im Straßenverkehr nichts verloren. §1 StVO.
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
Reisen +
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#1486804 - 20.12.21 06:22 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Juergen]
Holger
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 18.097
In Antwort auf: Juergen
In Antwort auf: BeBor
Wer ist wartepflichtig, wenn in einer Fahrradstraße (mit Anliegerberechtigung für Kfz.) rechts Autos parken, an denen ich links vorbeifahren möchte, aber aus der Gegenrichtung ein Auto kommt.
Wer so denkt, um Recht zu haben, hat im Straßenverkehr nichts verloren. § 1 StVO.


Wen die Rechtslage so ist, dann hat recht, wer so denkt. Wenn einer warten muss, warum sollte es dann nicht grundsätzlich derjenige sein, der es rechtlich muss? Grundsätzlich = unter Ausnahmevorbehalt: Natürlich würde ich auch in solchen Situationen je nach dem auch warten, situativ halt. Oder anderweitig Platz machen, etwa kurz auf dem Gehweg fahren, wenn es einen gibt und keine Fußgänger da sind.

Aber warum sollte man nicht fragen dürfen, wie eine Situation rechtlich zu bewerten ist? Und ggf sein Recht kennen? Und deshalb nicht am Straßenverkehr teilnehmen? StVO inkl. Paragraf 1gilt ja auch für den Autofahrer in diesem Beispiel.
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#1486805 - 20.12.21 06:27 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Holger]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.294
In Antwort auf: Holger
Paragraf 1gilt ja auch für den Autofahrer in diesem Beispiel.
Mein ich ja. Beide. Sowohl als Rad- als auch als Autofahrer bleibe ich gelegentlich stehen. Es gibt, soweit ich weiß, nur eine Regel: Wenn es kracht, ist immer der Autofahrer schuld.
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
Reisen +
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#1486807 - 20.12.21 06:46 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Juergen]
BeBor
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.758
In Antwort auf: Juergen
In Antwort auf: BeBor
Wer ist wartepflichtig, wenn in einer Fahrradstraße (mit Anliegerberechtigung für Kfz.) rechts Autos parken, an denen ich links vorbeifahren möchte, aber aus der Gegenrichtung ein Auto kommt.
Wer so denkt, um Recht zu haben, hat im Straßenverkehr nichts verloren. §1 StVO.

Ja, so ähnlich sah ich das auch mal.

Unsere erste und bislang einzige Fahrradstraße ist seit etwa einem Jahr genau die Strecke von meinem Haus in die Innenstadt. Meinetwegen hätte man die auch nicht umwidmen müssen, da konnte man auch früher gut mit dem Rad fahren. Aber die Stadt brauchte Projekte für das Deckmäntelchen "Fahrradfreundlichkeit".

Man musste aber, um den Groll einiger Anwohner zu zügeln, am innenstadtnahen Ende etliche Parkmöglickeiten (gekennzeichnete Parkflächen auf der Fahrbahn) bestehen lassen, zudem wird auch lustig dort geparkt, wo eigentlich kein Parkplatz ist. Und die Straße wird - aus alter Gewohnheit - weiterhin von zig Autofahrern befahren, die nicht zu den Anliegern zählen. Und auch nicht mit max. 30 km/h. Und nebeneinander fahrende Radler werden behupt und knapp überholt. Soviel zu Paragraf 1. Auf den etwa zweihundert Metern, wo die meisten Parkplätze auf der Fahrbahn sind, kommt es regelmäßig zu Konfliktbegegnungen im Begegnungsverkehr. Der festen Meinung, dass der Radfahrer warten müsse, wenn er bei Gegenverkehr an einem parkenden Auto vorbei muss, war ich eigentlich auch. Allerdings habe ich von dritter Seite Hinweise, dass in ausgewiesenen Fahrradstraßen Kraftfahrzeugführer immer dem Radverkehr Vorrang einräumen müssen, sie wüssten es nur einfach nicht.

Da ich es ebenfalls nicht weiß und auch im Netz nichts eindeutiges finde, stelle ich die Frage hier. Drang zu Kamikaze-Rechthaberei liegt mir dabei fern.

Bernd
Mit Fahrrädern? So mit selber treten? Wo ist denn da der Sinn? (Heinz Erhardt im Film “Immer diese Radler”)
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#1486810 - 20.12.21 07:02 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Juergen]
Holger
Moderator
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Dennoch ist doch die Frage nach der rechtlichen Situation legitim. Ich habe eine ähnliche Situation, wahrscheinlich weniger eindeutig zugunsten der Radfahrer. Einbahnstraße, für Radfahrer freigegeben. Auf der einen Seite parken Autos, sodass ein Aneinander vorbeifahren so gut wie nicht möglich ist. In 99 von 100 Fällen problemlos. Ich warte, bis das Auto durch ist, ich fahre kurz auf den Gehweg, das Auto weicht in Park- oder Einfahrtslücke aus. In dem einen Fall werde ich beschimpft, obwohl ich a) viel früher auf der Straße war und b) sogar Platz gemacht habe. In diesem Fall ist es für mich ganz subjektiv wichtig zu wissen, dass ich im Recht bin und keinen Fehler gemacht habe.
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#1486815 - 20.12.21 08:25 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: cyran]
Toxxi
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In Antwort auf: cyran
  • Was mir regelmäßig passiert. Autos fahren in die Fahrradüberquerung/-kreuzung rein, obwohl klar ist, dass sie während der Grünphase die Kreuzung nicht mehr räumen können. Jetzt wird es für die Fahrradfahrer grün, was tun als Fahrradfahrer (teilweise dann auch Fußgänger)?
  • Ein Fußgängerweg mit Radbenutzung frei (also 5 km/h) hat an der Ampel sowohl Fahrrad als auch Fußgängerpiktogramme. Rechtens fährt der normal schnelle Fahrradfahrer aber auf der Straße (Ampel ohne extra Fahrradpiktogramm). Welche Ampel ist nun maßgeblich? Offensichtlich wurde ja nicht richtig "beampelt".

Da fällt mir spontan noch etwas ein, das vergleichsweise häufig ist:

Kreuzung mit großer Ampel für KFZ (ohne Fahrrichtungsanzeiger) und separater kleiner Ampel für Fahrrad (ohne Fahrtrichtungsanzeiger).
  • Fall 1: Ein grüner Pfeil nach rechts leuchtet auf. Darf ich mit dem Fahrrad dann rechts abbiegen, obwohl die KFZ-Ampel und Fahrradampel rot zeigen? Ich denke ja.
  • Fall 2: Es gibt zusätzlich eine große Rechtsabbiegerampel. Wenn die nach rechts grün zeigt, darf ich dann rechts abbiegen, obwohl die KFZ-Ampel und Fahrradampel rot zeigen? Hier bin ich unsicher. Hatte schon die eine oder andere Diskussion mit Autofahrern.

    Wenn die Rechtsabbiegerampel aufleuchtet, dann darf ich offensichtlich mit dem KFZ rechts abbiegen, obwohl die Hauptampel rot zeigt. D.h. die Rechtabbiegerampel hebt die Haupt-KFZ-Ampel auf. Hebt die Rechtsabbiegerampel aber auch die Fahrradampel für Rechtsabbieger auf? Logisch wäre es.

Hier könnte wirklich jemand, der sich mit den juristischen Fragen auskennt, etwas schreiben.

Gruß
Thoralf
Meine Räder und Touren im Radreise-Wiki
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#1486829 - 20.12.21 10:36 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: cyran]
sugu
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In Antwort auf: cyran
Ein Fußgängerweg mit Radbenutzung frei (also 5 km/h) hat an der Ampel sowohl Fahrrad als auch Fußgängerpiktogramme. Rechtens fährt der normal schnelle Fahrradfahrer aber auf der Straße (Ampel ohne extra Fahrradpiktogramm). Welche Ampel ist nun maßgeblich? Offensichtlich wurde ja nicht richtig "beampelt".

Der Sachverhalt ist mal eindeutig im §37 StVO geregelt: Fahrradfahrer beachten die Ampeln für den normalen Fahrverkehr und nur auf abweichend geführten Radwegen gelten die Radweg-Ampeln (mit Fahrrad-Symbol). Hat die Furt kein Rad-Piktogramm, gilt auch auf dem Radweg die Fahrbahnampel. Die Übergangsregel, nachdem dort auch die Fußgängerampel für Radfahrer gilt, wurde 2016 abgeschafft, da die 25 Jahre Zeit für die Umrüstung ja ausgereicht hatten .... wir haben immer noch Radweg-Kreuzungen ohne Radfahrer-Symbol.

Geändert von sugu (20.12.21 10:36)
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#1486851 - 20.12.21 13:43 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Holger]
veloträumer
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In Antwort auf: Holger
In Antwort auf: Juergen
In Antwort auf: BeBor
Wer ist wartepflichtig, wenn in einer Fahrradstraße (mit Anliegerberechtigung für Kfz.) rechts Autos parken, an denen ich links vorbeifahren möchte, aber aus der Gegenrichtung ein Auto kommt.
Wer so denkt, um Recht zu haben, hat im Straßenverkehr nichts verloren. § 1 StVO.


Wen die Rechtslage so ist, dann hat recht, wer so denkt. Wenn einer warten muss, warum sollte es dann nicht grundsätzlich derjenige sein, der es rechtlich muss? Grundsätzlich = unter Ausnahmevorbehalt: Natürlich würde ich auch in solchen Situationen je nach dem auch warten, situativ halt. Oder anderweitig Platz machen, etwa kurz auf dem Gehweg fahren, wenn es einen gibt und keine Fußgänger da sind.

Aber warum sollte man nicht fragen dürfen, wie eine Situation rechtlich zu bewerten ist? Und ggf sein Recht kennen? Und deshalb nicht am Straßenverkehr teilnehmen? StVO inkl. Paragraf 1gilt ja auch für den Autofahrer in diesem Beispiel.

In dem Fall gibt es aber eine recht eindeutige Regelung, die aber selten so eindeutig praktiziert wird: Vorrang hat der, der kein Hindernis in seiner Fahrrichtung hat, warten muss der, der in Fahrrichtung ein Hindernis hat. in dem Fall stehen die parkenden Autos einschränkend auf deiner Fahrbahnseite, also musst du warten. In der Mehrzahl der Fälle winken dich aber Autofahrer vor, so ist meine Erfahrung.

Hier in Stuttgart gibt es ein paar Stellen, wo Radfahrer gegen die Einbahnstraße fahren dürfen, der nötige Platz aber fehlt. Warten oder auf Zeichen des anderen warten funktioniert nicht, weil die Strecken zu lang sind. Entsprechend kannst du nur improvisiert dort einfahren und dich außerhalb von Regelwerken mit dem entgegen kommendenen Autofahrer arrangieren. Das Problem ist oft, dass die Verkehrsplanung nicht im Einklang mit Vorschriften stehen. Das hat oft damit zu tun, dass der politische Wille da ist, das Fahrrad zu fördern, aber der nötige Platz dafür nicht geschaffen wird, weil man das Auto weiterhin auch nicht verdrängen will, weil der ja auch Geld in die Stadt bringt. Die Einbahnregelung ist ein solch typisches Beispiel für diesen Widerspruch. Der Bund hat die Aufweichung der Einbahnstraßen für Radler ja vorgegeben, die Gemeinden müssen dann irgendwie darauf reagieren, jedoch ohne Geld im Säckel oder auch ohne den Willen, das Auto in seinem Wirkungskreis zu beschneiden.

Es gibt eine Reihe von Vekehrssituationen, die man bei strenger Regelauslegung gar nicht bewältigen kann - sprich, du würdest nicht weiterkommen mit deinem Fahrzeug. Der Gesetzgeber hat dafür aber auch Regelungen vorgesehen. Neben dem immer zitierten 1er Paragraphen bist du als Verkehrsteilnehmer auch aufgerufen, unübersichtliche Situationen durch aktive Teilnahme im Miteinander zu lösen - also z.B. durch ein Zeichen dem anderen Verkehrsteilnehmer zu signalisieren, dass du auf ein denkbares Vorfahrtsrecht verzichtest. Auch rote Ampeln darfst du überfahren, wenn du einen Fehler der Ampelanlage vermutest. Der Gesetzgeber hat dafür sogar Wartezeiten festgeschrieben, die du aber im Zweifel vor Ort anpassen musst. Bei der Bundeswehr gab es mehrere Dienstorschriften, die genau das eigenständige Handeln in speziellen Situationen in fast schon komödiantischer Weise formuliert haben: "Ab einer Wassertiefe von 1,50 m fängt der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen an." lach Vielleicht braucht es sowas ähnliches auch noch in der StVO? verwirrt

Bisweilen kommt es auch mal zu einem Hin-und-Her von Kulanzgesten. Deswegen nutze ich jede Kulanzgeste zur Weiterfahrt, auch wenn die Vorfahrtssituation eindeutig gegen mich spricht. Nicht selten werde ich bei Links-vor-Rechts von links kommend vom Autofahrer durchgewunken. Bekannt sind auch Situationen an Fußgängerfurten, wo oft Vorrangrechte getauscht werden. Man muss natürlich die Gesamtsituation auch im Blick haben: Ich habe mal in Südfrankreich mit Auto eine Frau mit Kinderwagen mit Geste zum Übertritt der Straße über einen Zebrastreifen ermuntert. Das war bei starkem Verkehr. Weder der Gegenverkehr wollte anhalten, noch war die Geduld hinter mir vorhanden. Es kam zu einem Hupkonzert und ich musste weiterfahren, ohne dass die Frau die Straße gequert hatte. (In Frankreich ist der Zebrastreifen keine automatische Vorrangberechtigung für Fußgänger - war zumindest damals so.)
Liebe Grüße! Ciao! Salut! Saludos! Greetings!
Matthias
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#1486855 - 20.12.21 14:36 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: veloträumer]
sugu
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In Antwort auf: veloträumer
Vorrang hat der, der kein Hindernis in seiner Fahrrichtung hat, warten muss der, der in Fahrrichtung ein Hindernis hat. (...) Es gibt eine Reihe von Vekehrssituationen, die man bei strenger Regelauslegung gar nicht bewältigen kann

Das ist in den Einbahnstraßen der Fall, bei denen auf beiden Seiten geparkt werden darf. Dann hat sowohl der erlaubterweise gegen die Richtung Radelnde als auch der Autofahrer ein Hindernis auf seiner Seite.

Ansonsten funktioniert es in den einseitig beparkten Einbahnstraßen meist ganz gut. So 1-2 mal im Jahr habe ich auf dem Weg zur Arbeit (Autos parken in Autorichtung rechts) einen Autofahrer der entweder pennt oder absichtlich an einer Lücke vorbeifährt. Beim Linienbus sieht es anders aus: Wenn ich da nicht nach links in die Lücke ausweiche, hat der keine Chance, durchzukommen.
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#1486856 - 20.12.21 14:48 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: veloträumer]
Toxxi
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In Antwort auf: veloträumer
In dem Fall gibt es aber eine recht eindeutige Regelung, die aber selten so eindeutig praktiziert wird: Vorrang hat der, der kein Hindernis in seiner Fahrrichtung hat, warten muss der, der in Fahrrichtung ein Hindernis hat. in dem Fall stehen die parkenden Autos einschränkend auf deiner Fahrbahnseite, also musst du warten.

Das gilt auf einer normalen Straße, stimmt.

In der Frage ging es aber um eine Fahrradstraße. Da gelten andere Regeln. Zum Beispiel dürfen Fahrradfahrer in einer Fahrradstraße grundsätzlich immer nebeneinanderfahren. Der Autofahrer, der dadurch behindert wird und nicht vorbeikommt, hat muss dahinter bleiben.

In einer normalen Straße gilt das nicht, das darf nur nebeneinander geradelt werden, wenn man niemanden behindert wird.

Insofern ist die Frage schon berechtigt. Ich könnte mir vorstellen, dass der Autofahrer auch dann wartepflichtig ist, wenn auf seiner Seite kein Hindernis ist. Wissen tue ich es aber nicht.

Gruß
Thoralf

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Geändert von Toxxi (20.12.21 14:49)
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#1486862 - 20.12.21 15:04 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: Toxxi]
nachtregen
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So funktioniert die Logik im Recht nicht. In allen anderen Bereichen schon, aber im Recht gibt es diese Entscheidungen anhand von Analogien nicht. Ich finde da immer das Beispiel mit dem Stromdiebstahl super, um das zu verstehen. Der war bis der explizit strafbar gemacht wurde nicht verboten, da er nicht unter die wortwörtliche Definition von Diebstahl fällt.
--
Stefan
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Off-topic #1486864 - 20.12.21 15:32 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: nachtregen]
BaB
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In Antwort auf: nachtregen
In allen anderen Bereichen schon, aber im Recht gibt es diese Entscheidungen anhand von Analogien nicht.
Doch, außer im Strafrecht.
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#1486878 - 20.12.21 16:45 Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! [Re: cyran]
panta-rhei
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Salut Cyran

In Antwort auf: cyran

...ich hab aber momentan noch diesen Auto vs.Fahrradrechner auf dem Zettel.


Faende ich auch wichtiger ... grins
Liebe Grüsse - Panta Rhei
"Leben wie ein Baum, einzeln und frei doch brüderlich wie ein Wald, das ist unsere Sehnsucht." Nâzim Hikmet, Dâvet
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