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#1527580 - 13.05.23 09:49
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Velomade]
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Der Bundesrat hat gestern eine Änderung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) zugestimmt. Wer Lust und Laune hat kann sich gerne die nachfolgenden Anlagen durchlesen - beim Überfliegen finde ich nichts was die Einschränkung von Fahrgastrechten betrifft. https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0133-23.pdfIm neuen § 3 Absatz 4 wird klargestellt, dass es sich beim Deutschlandticket um einen Fahrausweis im Sinne des § 3 Absatz 2 handelt. Das wäre das Deutschlandticket allerdings auch ohne diese Regelung gewesen - keine Einschränkung, sondern nur eine Klarstellung. EDIT: Übrigens betrifft das nicht den Sachverhalt, den Muskatreibe hier diskutieren möchte - das, was er wünscht, wäre auch ohne § 3 Absatz 2 und 4 ausgeschlossen, sondern die Möglichkeit z. B. einen ICE bei Verspätung eines eigentlich eingeplanten RE zu nutzen.
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Geändert von nachtregen (13.05.23 09:55) Änderungsgrund: Ergänzung |
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#1527581 - 13.05.23 10:03
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Muskatreibe]
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Es würde z.B genügen, bei Fahrten A > D die Streckenanteile mit D-ticket-Gültigkeit ohne Zusatzkosten buchbar zu machen. Wäre ein Wille, wäre ein Weg. Auch hier gibt es nichts neues. Bei Sparpreisen war schon immer häufig der Vor- und Nachlauf inkludiert, ohne dass es zu einem höheren Preis kam. Und ansonsten muss ich als Fahrgast abwägen, was mir wichtiger ist.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#1527582 - 13.05.23 10:24
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Juergen]
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Wer kein Ticket hat, und wenn ich mit dem D- Ticket fahre, dann habe ich keine vorab gebuchte Fahrt, dann habe ich h auch keine Rechte bei Zugausfällen So ganz verstehe ich den Einwand nicht. Ich vermute, du übersiehst, dass es im Fernverkehr und im Nahverkehr unterschiedliche Rechte gibt. Im Fernverkehr sind dies u.a. die Aufhebung der Zugbindung, die teilw. Rückerstattung des Fahrpreises, die (teilw.) Übernahme der Kosten für alternative Beförderungen und für ungewollte Übernachtungen. Für die beiden erstgenannten braucht man (nur) das Ticket als Nachweis. Für letztere braucht man (auch) die Quittung für die zusätzlich angefallenen Kosten. Im Nahverkehr gibt es weitestgehend "nur" die (teilw.) Übernahme der Kosten für alternative Beförderungen und hier genügt - u.a. aufgrund der anderen Tarifstrukturen und Ticketarten - die Quittung für die zusätzlich angefallenen Kosten. Bei Ticketsplitting hat man je nach Ticket nur die jeweiligen Rechte für Nahverkehr oder Fernverkehr. Das Risiko bei Ticketsplitting ist, dass man nur die Rechte für die Fahrt = das Ticket geltend machend kann, bei der/dem die Störung stattgefunden hat und nicht für die Fahrten/Tickets, die danach kommen. Gruß Uli
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"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970
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#1527584 - 13.05.23 11:58
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Muskatreibe]
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Wo ist die Neuigkeit? Schon vorher konnte man als Inhaber einer Monatskarte oder eines Semestertickets entscheiden, ob man die Fahrkarte ab Einstiegshaltestelle oder ab Fernbahnhof bucht.
Ersteres ist je nach Streckenlänge teurer, bei zweiterem gelten bei Problemen bei der Anfahrt zum Fernbahnhof die Fahrgastrechte nicht.
Aktuell habe ich beispielsweise eine Fahrkarte Berlin-Adlershof - Aalborg ohne Zugbindung, weil die S-Bahn zwischen Adlershof und ICE-Zustieg in Berlin Südkreuz Schienenersatzverkehr eingerichtet hat, der beim Kauf der Fahrkarte nicht bekannt war. Hätte ich die Fahrkarte ab Südkreuz gekauft, weil die Strecke ab Adlershof von meiner Monatskarte abgedeckt ist, wäre es mein Problem gewesen, pünktlich am Südkreuz zu erscheinen. Das hat aber mit dem D-Ticket nichts zu tun.
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Geändert von Felix-Ente (13.05.23 11:59) |
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#1527620 - 13.05.23 16:41
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Juergen]
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Wer kein Ticket hat, und wenn ich mit dem D- Ticket fahre, dann habe ich keine vorab gebuchte Fahrt, dann habe ich h auch keine Rechte bei Zugausfällen.
Wie soll ich denn bitte beweisen, welcher Schaden mir entstanden ist? lassen wir mal die Frage nach einem tatsächlich eingetretenen materiellen Schaden aussen vor. Die Mobilitätsgarantie in NRW gibt auch einem Abonnenten (sei es Deutschlandticket oder eines der anderen Abos unserer Verkehrsverbünde) oder den Nutzern von Tagestickets durchaus Rechte wenn sich ein Verkehrsmittel mehr als eine definierte Zeitspanne gegenüber dem Fahrplan verspätet oder gar völlig ausfällt. Hierzu habe ich in der Vergangenheit wiederholt entsprechende positive Erfahrungen gemacht. Ich benötigte lediglich eine Bestätigung, dass die entsprechende Verspätung bzw. Ausfall tatsächlich eingetreten ist. Dann musste ein Formular ausgefüllt, abgeschickt und auf die Erstattung der beispielsweise angefallenen Taxikosten gewartet werden. Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen weise ich noch darauf hin, dass die Taxikosten nur bis zu einem gewissen Maximalbetrag erstattet werden. Wenn man keine Bestätigung hat reicht gelegentlich auch eine einefache Tatsachenbeschreibung aus. Im Regelfall sollte bei Eisenbahnverspätungen bzw. Ausfällen das über die betriebsinternen Protokollierungen des Betriebsablaufes nachprüfbar sein. Solche Fälle habe ich schon erlebt aber gelegentlich tun sich die Schadensbearbeiter bei der Bahn etwas schwer und erklären dann einfach, dass sich der Beschwerdeführer höchstwahrscheinlich irrt. Auch das habe ich schon erlebt. Aber mit etwas "penetranten" Wiederholen meiner Forderung hat es dann zu einer Erstattung unter dem Titel "Kulanz" geführt. Bei diesem letzten Fall handelte es sich um ein Länderticket NRW für 5 Personen. Ich kann aus den mir bisher bekannten Information nicht ableiten, dass derartige Regelungen bei Nutzung des Deutschlandtickets entfallen. Dazu müsste es eine eindeutige Rechtsgrundlage geben,
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#1527730 - 15.05.23 07:54
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Juergen]
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Wer kein Ticket hat, und wenn ich mit dem D- Ticket fahre, dann habe ich keine vorab gebuchte Fahrt, dann habe ich h auch keine Rechte bei Zugausfällen.
Wie soll ich denn bitte beweisen, welcher Schaden mir entstanden ist? Auch das Deutschland-Ticket ist ein Ticket und genauso wie eine Monatskarte oder andere Abo-Verbundkarte ist damit kein spezieller Zug verbunden. Analog zur Mobilitätsgarantie, die manche Verbünde (hier der VRS) analog zu den Fahrgastrechten bieten, ist das Deutschlandticket davon noch ausgenommen. Bei den Fahrgastrechten sind die Länder gefragt, die die Genehmigungsbehörde für die Tarife sind und die im Bundesgesetz bis zum 30.09. provisorisch erteilte Genehmigung genauer ausgestalten müssen.
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#1527776 - 15.05.23 15:27
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sugu]
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Analog zur Mobilitätsgarantie, die manche Verbünde (hier der VRS) analog zu den Fahrgastrechten bieten, ist das Deutschlandticket davon noch ausgenomme. Auf Grund welcher Formulierungen wird denn das Deutschlandticket von der Mobilitätsgarantie in NRW ausgeschlossen? Mir ist bisher keine diesbezügliche Regelung bekannt. Falls es doch so sein sollte, hätte mein Vertragspartner für mein bis Ende April laufendes Abo für ein Bärenticket des VRR darauf hinweisen müssen, dass mit Umstellung vom Bärenticket des VRR auf das Deutschlandticket automatisch die bisher bestehenden Fahrgastrechte aus der Mobilitätsgarantie entfallen. Einen derartigen Hinweis habe ich vor der Umstellung nicht bemerkt, vermutlich gab es den auch nicht. Ich gehe daher zunächst mal davon aus, dass die Mobilitätsgarantie NRW weiterhin gilt. Ob in anderen Bundesländern ähnliche Mobilitätsgarantien für den ÖPNV bestehen, ist mir nicht bekannt.
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#1527838 - 16.05.23 07:53
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: hopi]
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Auf Grund welcher Formulierungen wird denn das Deutschlandticket von der Mobilitätsgarantie in NRW ausgeschlossen? Im verlinkten Artikel zur Mobilitätsgarantie sind nur Nahverkehrstickets zum Verbund- oder NRW-Tarif genannt. Das ist das Deutschland-Ticket (noch) nicht, sonder auf Grund des Bundegesetzes bis Ende September vorläufig genehmigt.
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#1527871 - 16.05.23 13:08
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sugu]
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Auf Grund welcher Formulierungen wird denn das Deutschlandticket von der Mobilitätsgarantie in NRW ausgeschlossen? Im verlinkten Artikel zur Mobilitätsgarantie sind nur Nahverkehrstickets zum Verbund- oder NRW-Tarif genannt. Das ist das Deutschland-Ticket (noch) nicht, sonder auf Grund des Bundegesetzes bis Ende September vorläufig genehmigt. ja, in der Tat wird in der offiziellen Beschreibung der Mobilitätsgarantie zur Zeit noch immer auf "Verbund- oder NRW-Tarif" verwiesen. Wie denn die genannte "vorläufige Genehmigung auf Grund des Bundesgesetzes" aussehen könnte, erscheint mir ebenso unklar wie die Frage um welches Bundesgesetz es sich denn ganz konkret handelt. Nach meiner Einschätzung haben die an der formalen Vorbereitung und Umsetzung des Deutschlandtickets beteiligten Personen ihre Arbeit nicht besonders sorgfältig erledigt. Eine Anpassung der Formulierungen zur Mobilitätsgarantie dürfte doch auch ohne Einholung diverser Gutachten jedem der deutschen Sprache mächtigen Mitarbeiter der beteiligten Ministerien und Verbände möglich sein. Aber vielleicht kommt da noch was und bis dahin will ich mal auf "die vorläufige Genehmigung" vertrauen.
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#1527874 - 16.05.23 13:31
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: hopi]
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Wie denn die genannte "vorläufige Genehmigung auf Grund des Bundesgesetzes" aussehen könnte, erscheint mir ebenso unklar wie die Frage um welches Bundesgesetz es sich denn ganz konkret handelt. Tante Gugel hätte in 2,5 Sekunden geholfen .... Es handelt sich um das Gesetz zur Regionalisierung des öf...msetzung des Vorhabens Deutschlandticket. Im ersten Absatz ist wird die Genehmigung des Tarifes gemäß Personenbeförderungsgesetz und Allgemeinem Eisenbahngesetz definiert. Nach meiner Einschätzung haben die an der formalen Vorbereitung und Umsetzung des Deutschlandtickets beteiligten Personen ihre Arbeit nicht besonders sorgfältig erledigt. So sieht es halt aus, wenn mit der heißen Nadel gestrickt wird. Man wollte und konnte auch nicht lange warten.
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#1527894 - 16.05.23 16:45
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sugu]
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Wie denn die genannte "vorläufige Genehmigung auf Grund des Bundesgesetzes" aussehen könnte, erscheint mir ebenso unklar wie die Frage um welches Bundesgesetz es sich denn ganz konkret handelt. Tante Gugel hätte in 2,5 Sekunden geholfen .... Es handelt sich um das Gesetz zur Regionalisierung des öf...msetzung des Vorhabens Deutschlandticket. Im ersten Absatz ist wird die Genehmigung des Tarifes gemäß Personenbeförderungsgesetz und Allgemeinem Eisenbahngesetz definiert. Nach meiner Einschätzung haben die an der formalen Vorbereitung und Umsetzung des Deutschlandtickets beteiligten Personen ihre Arbeit nicht besonders sorgfältig erledigt. So sieht es halt aus, wenn mit der heißen Nadel gestrickt wird. Man wollte und konnte auch nicht lange warten. zunächst mal vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast zur Beantwortung meiner Frage nach der konkreten bundesgesetzlichen Regelung beizutragen. Ich will die Diskussion hier nicht auf die Spitze treiben, aber mir scheint, die erwähnte und verlinkte bundeseinheitliche Regelung befasst sich im Grundsatz mit der Finanzierung der bei den Ländern anfallenden Kosten. Eine Aussage zur Weitergeltung oder zum Auslaufen der NRW-Mobilitätsgarantie kann ich aus dem Text nicht ableiten.
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#1527944 - 17.05.23 07:44
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: hopi]
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Ich will die Diskussion hier nicht auf die Spitze treiben, aber mir scheint, die erwähnte und verlinkte bundeseinheitliche Regelung befasst sich im Grundsatz mit der Finanzierung der bei den Ländern anfallenden Kosten. Es reicht nicht, den Link anzuklicken, sondern muss auch den Text lesen. Im ersten Absatz wird klar gesagt, dass der Tarif (= das Deutschlandticket) bis zur Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden (in NRW: Bezirksregierung) längstens bis zum 30.09. durch das Bundesgesetz genehmigt ist (ähnlich wie der bundesweite gültige Eisenbahn-Nahverkehrstarif). Demnach ist es bis zu dieser Genehmigung weder ein Verbund- noch ein Landesticket und fällt nicht unter die Mobilitätsgarantie, denn die umfasst ja nur die eigenen Tickets (DB-Nahverkehrsfahrkaten fallen ja auch nicht unter die Garantie). Wie es nach dem 30.09. aussieht, hängt von der Genehmigung in den Ländern ab. In der Zeit bis zur Genehmigung mag es sein, dass die NRW-Verkehrsbetriebe für die von ihnen verkauften Deutschlandtickets auch die Mobilitätsgarantie auf Kulanz gewähren.
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#1527988 - 17.05.23 15:53
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sugu]
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Ich will die Diskussion hier nicht auf die Spitze treiben, aber mir scheint, die erwähnte und verlinkte bundeseinheitliche Regelung befasst sich im Grundsatz mit der Finanzierung der bei den Ländern anfallenden Kosten. Es reicht nicht, den Link anzuklicken Wenn du meinst eine andere als deine eigene Interpretation kann nur Folge eines unterlassenen Lesens der verlinkten Information sein, dürfte eine wirklich sachbezogene Diskussion zumindest etwas erschwert sein. Ich kann nach wie vor nicht erkennen, dass es eindeutiger Wille des Gesetzgebers war, die bestehende Mobilitätsgarantie für NRW ohne nähere Begründung oder entsprechendem ausdrücklichen Verweis mit einem bundesweit geltenden Gesetz ersatzlos aufzuheben. Das mag so sein, kann aber auch lediglich eine unterlassene Textanpassung in den Formulierungen zur Mobilitätsgarantie sein. Solche Diskrepanzen kommen gelegentlich vor, manchmal muss erst irgendein konkretes Gerichtsurteil vorliegen, bevor solche unterlassenen Textanpassungen nachgebessert werden.
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#1527989 - 17.05.23 16:08
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: hopi]
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Noch als ein kleinen Nachtrag zur Diskussion um die NRW-Mobilitätsgrantie empfehle ich auch mal hier nachzulesen. Zur ersten Zeile unter "Zusatznutzen" gehen. Die Leute, die diesen Text verfasst haben, scheinen das irgendwie ähnlich wie ich zu sehen.
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#1528092 - 19.05.23 08:08
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: hopi]
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Ich kann nach wie vor nicht erkennen, dass es eindeutiger Wille des Gesetzgebers war, die bestehende Mobilitätsgarantie für NRW ohne nähere Begründung oder entsprechendem ausdrücklichen Verweis mit einem bundesweit geltenden Gesetz ersatzlos aufzuheben. Ich habe n i r g en d s gesagt, dass die Mobilitätsgarantie aufgehoben werden soll sondern festgestellt, dass die vorübergehende Genehmigung des Deutschlandtickets kein Verbundticket ist und damit die Mobilitätsgarantie dem Wortlaut nach zunächst(!) nicht gilt. (...) Solche Diskrepanzen kommen gelegentlich vor, manchmal muss erst irgendein konkretes Gerichtsurteil vorliegen, bevor solche unterlassenen Textanpassungen nachgebessert werden. Die wird es nicht geben, denn meine Vermutung ... In der Zeit bis zur Genehmigung mag es sein, dass die NRW-Verkehrsbetriebe für die von ihnen verkauften Deutschlandtickets auch die Mobilitätsgarantie auf Kulanz gewähren. hat der VRS inzwischen auf seiner Web-Seite inwischen so bekannt gegeben und umfasst sogar alle Deutschland-Tickets (auch nicht im VRS erworbene). Das bedeutet sogar sogar eine Erweiterung der Garantie.
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#1528097 - 19.05.23 08:54
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: tirb68]
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Als Antwort auf den Eröffnungspost, da eine Rückkehr zum eigentlichen Thema:
Der Fernzug, mit dem ich nächstes Wochenende nach Braunschweig fahren wollte, um dort nach Helmstedt umzusteigen, hat sich in Luft aufgelöst, Alternativen mit Fernzug sind nicht nennenswert attraktiver* als mit RE und RB von Berlin mit Umstieg in Magdeburg nach Helmstedt zu reisen. 49-Euro-Ticket habe ich ohnehin, es wäre für diese Fahrt halt nur noch eine Fahrradkarte zu erwerben.
Nun ist die Radmitnahme in Sachsen-Anhalt kostenlos, und zwar auch bis zur ersten Station nach der Grenze zu Niedersachsen, was auf Helmstedt zutrifft.
Heißt das, eine einfache VBB(Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg)-Fahrradkarte würde reichen, oder heißt das trotzdem, dass ich eine Fahrradtageskarte Nahverkehr lösen müsste, da die Fahrt ja über die inneren Grenzen des Heiligen römischen Reichs deutscher Verkehrsverbünde hinausgeht?
(Und wie ich das so schreibe, denke ich mir: die Vorwürfe, mit allzu spitzem Stift zu rechnen hätte ich mir bei einer Differenz von 2,20 verdient, andererseits bin ich ein wenig genervt von der Situation und v.a. der Kommunikation. Und ganz allgemein fände ich interessant, was in so einem Fall gilt.)
*)tatsächlich entschied ich mich trotzdem, mit ICE nach Magdeburg zu reisen, nach der Buchung wurde mir allerdings mitgeteilt, dass die Fahrt nicht durchgeführt werden könne...
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#1528098 - 19.05.23 08:58
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sascha-b]
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Nun ist die Radmitnahme in Sachsen-Anhalt kostenlos, und zwar auch bis zur ersten Station nach der Grenze zu Niedersachsen, was auf Helmstedt zutrifft. Das stimmt so nicht mehr, da selber vor 2 Wo hen ausprobiert. Du brauchst definitiv eine Fahrradticket ab Marienborn. Hätte heftige Diskussionen mit dem Zugbegleiter, da ich nur eine günstigeres Fahrradticket für den Verbund gekauft hatte. Und im VRB brauchst Du sowieso ein Fahrradticket. Wenn Du an Mr. 100% geräts, dann biste schnell 60 Euro los.
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Geändert von Thomas1976 (19.05.23 09:01) |
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#1528099 - 19.05.23 09:17
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Thomas1976]
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Nun ist die Radmitnahme in Sachsen-Anhalt kostenlos, und zwar auch bis zur ersten Station nach der Grenze zu Niedersachsen, was auf Helmstedt zutrifft. Das stimmt so nicht mehr, da selber vor 2 Wo hen ausprobiert. Du brauchst definitiv eine Fahrradticket ab Marienborn. Hatte die Info hierher: https://www.mein-takt.de/fahrkarten-und-tarife/tarife-und-ticket-tipps (ganz unten) In der PDF "Beförderungsbedingungen", die auf folgender Seite im Bereich "Sachsen-Anhalt" verlinkt ist, wird explizit auch Marienborn-Helmstedt erwähnt: https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/bahn_und_fahrrad/rad-nahverkehrHätte heftige Diskussionen mit dem Zugbegleiter, da ich nur eine günstigeres Fahrradticket für den Verbund gekauft hatte.
Und im VRB brauchst Du sowieso ein Fahrradticket.
Wenn Du an Mr. 100% geräts, dann biste schnell 60 Euro los. VRB interessiert mich eigentlich nicht, meine Reise ist in Helmstedt zu ende. Womöglich war bei dir das Problem, dass deine Reise es nicht war? Damit wäre meine Frage auch zugunsten der Fahrradtageskarte Fernverkehr beantwortet. So oder so, vielen Dank!
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#1528101 - 19.05.23 09:22
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Thomas1976]
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Nun ist die Radmitnahme in Sachsen-Anhalt kostenlos, und zwar auch bis zur ersten Station nach der Grenze zu Niedersachsen, was auf Helmstedt zutrifft. Das stimmt so nicht mehr, da selber vor 2 Wo hen ausprobiert. Du brauchst definitiv eine Fahrradticket ab Marienborn. Hätte heftige Diskussionen mit dem Zugbegleiter, da ich nur eine günstigeres Fahrradticket für den Verbund gekauft hatte. Und im VRB brauchst Du sowieso ein Fahrradticket. Wenn Du an Mr. 100% geräts, dann biste schnell 60 Euro los. Ich nehme an, anderer Sachverhalt. Sascha möchte von Magdeburg nach Helmstedt fahren ==> Sachsen-Anhalt-Tarif, nach dem er keine Fahrradkarte benötigt. Du bist vermutlich von BS nach Magdeburg gefahren ==> Deutschlandtarif, die dazu notwendige bundesweite Nahverkehrsfahrkarte wird fällig. Allerdings könntest Du auch in Helmstedt kurz aussteigen und würdest dann nur die Fahrradkarte bis Helmstedt nach Tarifverbund Braunschweig benötigen und wieder einsteigen und dann den Rest gratis mit Sachsen-Anhalt-Tarif fahren. Den meisten Zub dürfte das zu blöd sein, aber wenn jemand regelkonform arbeitet, werden tatsächlich 60 € fällig.
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#1528102 - 19.05.23 09:34
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: nachtregen]
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Ich nehme an, anderer Sachverhalt. Sascha möchte von Magdeburg nach Helmstedt fahren Eigentlich von Berlin nach Helmstedt, damit wäre es im Grunde der selbe Sachverhalt, nur wäre Marienborn-Helmstedt bei mir nicht der Knackpunkt.
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#1528103 - 19.05.23 09:36
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sascha-b]
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Fahrradtageskarte Fernverkehr Streiche "Fern", setze "Nah"
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#1528113 - 19.05.23 14:31
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: sugu]
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. . . . inwischen so bekannt gegeben und umfasst sogar alle Deutschland-Tickets (auch nicht im VRS erworbene). Das bedeutet sogar sogar eine Erweiterung der Garantie. worin soll denn die Erweiterung der NRW-Mobilitätsgarantie bestehen? Soweit aus dieser Mobilitätsgarantie irgendwelche Ansprüche abgeleitet werden, muss ein in NRW eingetretenesEreignis vorliegen. Nur darauf zielt die Garantie ab. Es war auch bisher durchaus möglich mit nicht in NRW erworbenen Tickets Ansprüche anzumelden, wenn sich die verspätete Abfahrt oder der Ausfall eines fahrplanmässigen Fahrzeuges in NRW ereignete. Als praktisches Beispiel verweise ich auf ein irgendwo erworbenes Nahverkehrsticket für eine in NRW startende Verbindung. Ein solches Ticket könnte online oder an irgendeiner Verkaufsstelle erworben worden sein. Da hat sich nichts geändert. Es erfolgte lediglich ein Hinweis darauf, dass das von der bisherigen Terminologie abweichend bezeichnete neue Deutschlandticket wie die bisherigen in NRW für den Nahverkehr geltenden Tickets behandelt wird. Dieser Vorgang hat nichts mit einer vorübergehenden Genehmigung des neuen Tarifs zu tun. Das zitierte und verlinkte Gesetz befasst sich mit der Finanzierung des Tarifs. Der von den Ländern und dem Bund gemeinsam beschlossene monatliche Preis von € 49,00 ist sicherlich nicht auskömmlich. Wie hoch die zusätzlich anfallende Unterdeckung ausfallen wird, ist noch nicht bekannt. Daher die vorübergehende Genehmigung des Monatspreises von € 49,00 sowie die im Gesetz genannten Zahlungen des Bundes an die Länder. Ob's demnächst einen anderen Monatspreis und/oder andere Zahlungen des Bundes an die Länder geben wird, bleibt abzuwarten, es ist eben eine vorübergehende Einigung zur Finanzierung dieses neuen bundesweit geltenden Angebotes.
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#1528116 - 19.05.23 15:40
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: hopi]
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Hier in Stuttgart gibt es übrigens für VVS Aboinhaber im Juni einmalig 49 Euro Entschädigung, da es in den nächsten Monaten wegen Baumaßnahmen starke Einschränkungen im S-Bahn Verkehr gibt.
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#1528145 - 20.05.23 11:37
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Sickgirl]
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Hier in Stuttgart gibt es übrigens für VVS Aboinhaber im Juni einmalig 49 Euro Entschädigung, da es in den nächsten Monaten wegen Baumaßnahmen starke Einschränkungen im S-Bahn Verkehr gibt. Ich finde, die Erstattung ist billiger Ablasshandel! Die Bahn hat sich kurzfristig zur Komplettsperrung von Bahn-Strecken entschieden, dabei wäre es auch neben dem Bahnbetrieb her gegangen. Die Berichte über den SEV lesen sich interessant, wenn man nicht betroffen ist. Aber z.B. auf der S1 erfüllt die Bahn seit Monaten ihren Fahrplan nur mit halbem Takt. Wie wollen wir denn die Leute zum Umstieg auf den ÖPNV überreden, wenn der ÖPNV in so einer verdichteten Region seine Zusagen nicht einhält? Im Januar hab ich mal für eine Tour Ende Juni ne durchgehende Verbindung von Stuttgart nach Albstadt rausgesucht, aber jetzt gibt's die nur noch mit Umsteigen ...
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#1528150 - 20.05.23 16:32
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: ta7h12]
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Ich sehe halt auch das Dilemma, das Netzt wurde über die Jahre so runter gerockt. Irgendwann muss man halt mal modernisieren und das geht halt schwer im laufenden Betrieb
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#1528154 - 20.05.23 18:16
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: ta7h12]
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Interessant, ich habe am 12.5. ein Ticket von Aalen über Stuttgart und dann Darmstadt und heim für den 30.5. gebucht
In dem Ticket geht es noch direkt ohne Bus ab Waiblingen. Warum wurde es bei der Buchung in Bahn.de nicht schon berücksichtigt obwohl die Sperrung schon bekannt war?
Muss nun deutlich früher in Aalen los, dass ich den Anschluss in Stuttgart bekomme.
Hoffentlich gilt mein Ticket auch wenn ich früher losfahre.
Bahn und ich werden wirklich nie Freunde…
Rennrädle
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Geändert von Rennrädle (20.05.23 18:17) |
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#1528160 - 20.05.23 20:37
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Rennrädle]
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Eine Mail sollte dich über Veränderungen in der Reisekette informieren und damit die Zugbindung beim Sparpreis aufheben.
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#1528164 - 21.05.23 03:21
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: Sickgirl]
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Ich sehe halt auch das Dilemma, das Netzt wurde über die Jahre so runter gerockt. Irgendwann muss man halt mal modernisieren und das geht halt schwer im laufenden Betrieb schwerer, aber nicht unmöglich und absolut Stand der Technik. Aber vor allem würde dann S21 wieder ein paar Tage später fertig. Und da haben wirs wieder: ist ein zuverlässiger NV-Betrieb wichtiger oder ein Sektereignis?
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#1528166 - 21.05.23 05:07
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: ta7h12]
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Und da haben wirs wieder: ist ein zuverlässiger NV-Betrieb wichtiger oder ein Sektereignis? ist eine derartige Betrachtung angemessen? Wir haben eine gemeinsame Infrastruktur für den Nah- Fern- und den Güterverkehr. Da wird es sich kaum vermeiden lassen, dass größere Bauarbeiten gewisse temporäre Auswirkungen auf die Nutzung eben dieser Infrastruktur haben. Zur Abmilderung der Folgen vielleicht temporär nicht möglicher Zugverkehre hat sich dann die Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs (SEV) als durchaus brauchbares Mittel etabliert. Ob jetzt in jedem Einzelfall ein SEV unvermeidbar war und/oder gut kommuniziert wurde könnte dann eine andere Frage sein.
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"If you want something done, do it yourself." | |
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Off-topic
#1528167 - 21.05.23 05:11
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket
[Re: StephanBehrendt]
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Eine Mail sollte dich über Veränderungen in der Reisekette informieren und damit die Zugbindung beim Sparpreis aufheben. das funktioniert nur wenn die mailadresse bekannt ist. Bei onlinekauf kein Problem, aber bei am Schalter erworbenen Fahrscheinen eher nicht.
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