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#1210517 - 09.05.16 12:20
Re: Tout Terrain Rostschaden - wie reagieren?
[Re: Velo 68]
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Gewerblicher Teilnehmer

abwesend
Beiträge: 5.903
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Ist doch eine gute Lösung mit geringn Kosten, ohne Ärger und viel hin und her. Der Rahmen altert in Würde.
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Gewerblich: Autor und Lastenrad-Spedition, -verkauf, -verleih | |
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#1210547 - 09.05.16 14:14
Re: Tout Terrain Rostschaden - wie reagieren?
[Re: Velo 68]
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Mitglied

abwesend
Beiträge: 551
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... der Rahmen bzw der Gepäckträger nach einem kürzlichen Unfall verbogen ist und sich Risse gebildet haben. Interessante Frage: Besteht der Garantieanspruch wegen dem Rost am Tretlager weiterhin, wenn der Rahmen durch einen Unfall nach der Meldung des Garantieanspruchs durch einen Unfallschaden zerstört wurde (theoretisch gemeint, also unabhängig davon, ob der Rahmen hier tatsächlich als zerstört anzusehen ist)?
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#1210551 - 09.05.16 14:22
Re: Tout Terrain Rostschaden - wie reagieren?
[Re: Frawie]
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Mitglied

abwesend
Beiträge: 14.140
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Interessante Frage: Besteht der Garantieanspruch wegen dem Rost am Tretlager weiterhin, wenn der Rahmen durch einen Unfall nach der Meldung des Garantieanspruchs durch einen Unfallschaden zerstört wurde Welche Garantien TT gibt weiß ich nicht. Geben sie Garantien auf den Rahmen? Bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung könnten die beiden Schäden insofern etwas miteinander zu tun haben, weil bei einer eventuellen Wandlung das Rad ja durch den Unfall weniger wert ist. Das ist aber lediglich eine Vermutung.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#1210567 - 09.05.16 15:08
Re: Tout Terrain Rostschaden - wie reagieren?
[Re: StephanBehrendt]
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Mitglied

abwesend
Beiträge: 2.276
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Welche Garantien TT gibt weiß ich nicht. Geben sie Garantien auf den Rahmen? Zwei Jahre auf die Beschichtung, drei Jahre auf den Rahmen. Eine Garantie, die ohnehin nur die Dauer der gesetzlichen Sachmängelhaftung abdeckt (Beschichtung), ist etwas spärlich.....
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#1210570 - 09.05.16 15:21
Re: Tout Terrain Rostschaden - wie reagieren?
[Re: Behördenrad]
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Mitglied

abwesend
Beiträge: 2.293
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Wobei hier nicht notwendigerweise mit Ablauf der Gewährleistung Ende Gelände ist. Es müsste allerdings dann nicht nur recht plausibel vermutet, sondern nachgewiesen werden dass der Schaden schuldhaft entstanden ist, samt ggf. Prozessrisiko. Vertragspartner ist der Händler, der hat tatsächlich die Abwicklung durchzuführen, das ist schon in Ordnung so.
Ich würde ohne Rechtsschutzversicherung nicht auf den Rechtsweg gehen. Unabhängig davon finde ich es erschreckend, wie hier mit einem Fehler, der passieren kann und leider passiert ist, seitens Händler und Hersteller umgegangen wurde.
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#1210573 - 09.05.16 15:27
Re: Tout Terrain Rostschaden - wie reagieren?
[Re: Velo 68]
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Mitglied

abwesend
Beiträge: 7.370
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Hier ( Re: Stahlrahmen am Tretlager von Rost unterwandert (Ausrüstung Reiserad) ) schreibst du zumindest, dass die Garantie abgelaufen gewesen sei. Wenn der Rahmen dann noch deutliche Beschädigungen ( du sprichst von Rissen, etc. ) halte ich zumindest das Angebot von TT für halbwegs realistisch. Ist ja immerhin eine Kulanz, die dir auch etwas helfen würde im Vergleich zu: Rahmen einschicken, Pulvern wir neu.
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#1210584 - 09.05.16 16:05
Re: Tout Terrain Rostschaden - wie reagieren?
[Re: StephanBehrendt]
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Mitglied

abwesend
Beiträge: 2.293
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Interessante Frage: Besteht der Garantieanspruch wegen dem Rost am Tretlager weiterhin, wenn der Rahmen durch einen Unfall nach der Meldung des Garantieanspruchs durch einen Unfallschaden zerstört wurde Welche Garantien TT gibt weiß ich nicht. Geben sie Garantien auf den Rahmen? Bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung könnten die beiden Schäden insofern etwas miteinander zu tun haben, weil bei einer eventuellen Wandlung das Rad ja durch den Unfall weniger wert ist. Das ist aber lediglich eine Vermutung. Ich denke nicht, dass hier ein Anspruch auf Wandlung überhaupt besteht. Wandlung wäre Rückabwicklung des Kaufs und setzt voraus, dass der Mangel nicht behoben werden kann oder dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist - und das dürfte nicht zutreffen. Der Mangel ist also zu beheben. Beim Gepäckträger diskutieren wir jetzt ein bißchen ins Blaue hinein - ich sehe aber nichts was hier einen Totalschaden des Rahmens bewirken könnte?
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#1210592 - 09.05.16 16:56
Re: Tout Terrain Rostschaden - wie reagieren?
[Re: manfredf]
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Mitglied
Themenersteller

abwesend
Beiträge: 1.865
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Interessante Frage: Besteht der Garantieanspruch wegen dem Rost am Tretlager weiterhin, wenn der Rahmen durch einen Unfall nach der Meldung des Garantieanspruchs durch einen Unfallschaden zerstört wurde Welche Garantien TT gibt weiß ich nicht. Geben sie Garantien auf den Rahmen? Bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung könnten die beiden Schäden insofern etwas miteinander zu tun haben, weil bei einer eventuellen Wandlung das Rad ja durch den Unfall weniger wert ist. Das ist aber lediglich eine Vermutung. (...) Beim Gepäckträger diskutieren wir jetzt ein bißchen ins Blaue hinein - ich sehe aber nichts was hier einen Totalschaden des Rahmens bewirken könnte? Das Problem mit dem Gepäckträger ist kein Totalschaden des Rahmens. Ich kann mit dem Velo muter noch weiter fahren, auch mit Gepäck. Der Schaden ist aber dann doch so gross, dass der ganze Aufwand mit der De- und Neumontage aller Teile durch den Händler sowie einer möglichen Neu Bepulverung kaum Sinn mach, weill dies mehr als 2/3 des Neupreises des Rahmens ausmacht (CH Preise).
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Geändert von velo 68 (09.05.16 17:02) |
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#1210671 - 09.05.16 21:13
Re: Tout Terrain Rostschaden - wie reagieren?
[Re: Velo 68]
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Mitglied

abwesend
Beiträge: 25.265
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Ich versteh nicht so ganz, warum du nicht selber schraubst und die wenigen Handgriffe, die du wirklich nicht selber kannst, dem Monteur überläßt. Eigentlich bleiben da nur Steuersatz und Innenlager übrig.
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...in diesem Sinne. Andreas |
Geändert von iassu (09.05.16 21:13) |
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Off-topic
#1210689 - 10.05.16 04:40
Re: Tout Terrain Rostschaden - wie reagieren?
[Re: iassu]
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Mitglied

abwesend
Beiträge: 2.293
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Auch mir geht langsam das Verständnis aus. Den ursprünglichen Mangel hat velo68 ja selbst behoben, wenn auch nicht ganz schulmäßig-professionell. Was sollen Händler oder TT jetzt noch tun ? Außer Kostenersatz fürs verwendete Material fällt mir da nichts ein, und das dürfte wohl vernachlässigbar sein.
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