Naja, ob die Rennleitung mit offiziell grenz- oder unzulässigen Akkulichtern, Stirnlampen, anderem Geleucht mit oder ohne Prüfzeichen zufrieden ist (hauptsache, es leuchtet), das hängt massiv von der Tagesform, Auslastungsgrad, Laune der Rennleitung ab (und vom Auftrag "allgemeine stichprobenartige Verkehrskontrolle" oder "lässig und entspannt da stehen und Sicherheit verströmen" oder im Gegenteil "Radlrowdies fassen") und ganz massiv, mit wieviel Verkehrsteilnehmern vorher während dieser Maßnahme die Rennleitungsleute sich herumstreiten mußten.

Eine allgemeine Regel kannst Du wahrscheinlich nur für die Handvoll bald persönlich bekannten "Dorfpolizisten" am Land aufstellen... Drauf verlassen würde ich mich nicht unbedingt.

lG Matthias,
der sich auch aus Faulheit, sich mit Akkus rumzuschlagen, am hauptsächlich genutzten Fahrrad Wert auf eine pflegeleichte immer-dabei-und-geht-immer-Dynamolichtanlage legt...