Sätze halbieren kommt aber nicht gut. Dort steht, dass ein zu transportierendes Fahrrad in einer Fahrradbox oder einer anderen für den Fahrradtransport vorgesehenen Verpackung verstaut werden muss. Von einer Pappkistenpflicht ist noch immer keine Rede. Den betreffenden Satz gab es so auch schon vor vier Jahren.